Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Presseveröffentlichung über eine Straftat - Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Schmerzensgeld bei Bericht über mutmaßlichen Mord mit Zerlegung einer Leiche
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; GG Art. 1, Art. 2; KUG § 22
Kein Anspruch eines verurteilten Straftäters auf Geldentschädigung wegen reisserischer Presseveröffentlichung über die Tat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geldentschädigung wegen einer Presseveröffentlichung; Bericht über einen Mordprozess; Unzulässigkeit der Gerichtsberichterstattung; Fehlende Feststellung des Gerichts; Befriedigung des Interesses an der Berichterstattung; Öffentliches Interesse an der Berichterstattung; ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Totschläger verlangt von Boulevardblatt Entschädigung - Die Berichterstattung über den Strafprozess war reißerisch, aber "im Kern wahr"
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.03.2006 - 3 O 432/05
- OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1115
- ZUM 2007, 390
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 20.04.2000 - 13 U 160/99
Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06
Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugeführten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (OLG Celle, NJW-RR 01, 335;… Soehring a.a.O. Rn. 32.20;… Dreier/Schulze a.a.O. Rn. 22 vor § 33 ff. KUG jeweils m.w.N.). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06
Straftaten gehören zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung zu den Aufgaben der Medien gehört (… OLG Celle a.a.O; BGH NJW 2000, 1036 ). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06
Die von der Berufung als ihr günstig angeführten Entscheidungen BGH AfP 97, 634 - Komplexe Gesamtäußerung - und KG AfP 99, 369 stellen diese Bewertung nicht in Frage, weil sie andere Sachverhalte betreffen. - KG, 13.04.1999 - 9 U 1606/99
Anspruch auf Unterlassung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06
Die von der Berufung als ihr günstig angeführten Entscheidungen BGH AfP 97, 634 - Komplexe Gesamtäußerung - und KG AfP 99, 369 stellen diese Bewertung nicht in Frage, weil sie andere Sachverhalte betreffen.
- OLG Hamm, 19.11.2008 - 11 U 207/07
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Filmaufnahmen
Eine solche kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, anderweitige befriedigende Ausgleichsmöglichkeiten nicht bestehen und in der Gesamtwürdigung ein unabwendbares Bedürfnis für eine Geldentschädigung besteht (BGH MDR 1996, 365; OLG Celle OLGR 2001, 43 ff, 45; OLG Frankfurt, OLGR 2007, 550; OLGR 2003, 323 f, 324). - OLG Koblenz, 15.12.2009 - 4 U 1546/08
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Medienberichterstattung: …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Berichterstattung im Kern wahre Tatsachen wiedergibt (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 1115 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, OLG-NL 2005, 171 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2001, 335 ff.). - LG Frankfurt/Main, 07.02.2008 - 3 O 338/07
Persönlichkeitsschutz im Fernsehen: Zur Geldentschädigung bei Verletzung des …
Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugeführten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. OLG Frankfurt am Main ZUM 2007, 390 m. w. N.).