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   OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05   

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OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05 (https://dejure.org/2007,1177)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 U 26/05 (https://dejure.org/2007,1177)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 U 26/05 (https://dejure.org/2007,1177)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des versicherungsrechtlichen Raubbegriffes; Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Diebstahlschutz-Versicherung; Maßgeblichkeit des vom Versicherten erlittenen Sachschadens; Berücksichtigung des Neuwertes einer Uhr bei der Ermittlung ihres ...

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § ... 6 Abs. 3; ; VVG § 49; ; VHB 92 § 3 Nr. 2; ; VHB 92 § 5 Nr. 2 lit. a); ; VHB 92 § 12 Nr. 1; ; VHB 92 § 12 Nr. 6 Satz 2; ; VHB 92 § 18 Nr. 1 lit. a) Nr. 2; ; VHB 92 § 19 Nr. 1 lit. c; ; VHB 92 § 21 Nr. 1 lit. c; ; VHB 92 § 21 Nr. 3; ; ZPO § 287 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 525 Satz 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 92 § 9 Nr. 1 a; VVG § 61
    Keine Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit bei Tragen einer wertvollen Uhr in belebter Einkaufsstraße in Neapel

  • RA Kotz

    Rolexraub - Wertersatz über Hausratsversicherung

  • RA Kotz

    Uhrenraub - Haftung der Hausratversicherung/Außenversicherung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rolex auch in Neapel erlaubt

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Muss Versicherung in Italien gestohlene Armbanduhr zahlen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Darf man in Neapel eine Rolex tragen? - Hausratversicherung will nach einem Raub nicht zahlen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Rolex beim Einkaufsbummel in Neapel geraubt - Hausratversicherung muss zahlen

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Außenversicherung der Hausratversicherung: Versicherungsrechtlicher Raubbegriff; grob fahrlässige Herbeiführung des Raubes bei Tragen einer wertvollen Armbanduhr während eines mittäglichen Spaziergangs in Neapel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rolex in Neapel gestohlen: Versicherung muss zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Armbanduhr in Neapel geraubt - Versicherung muss zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rolex in Italien geraubt - Hausratversicherung muss zahlen - Versicherungsnehmer handelte nicht grob fahrlässig

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Versicherungsfall Raub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1473
  • MDR 2007, 1372
  • VersR 2007, 1270
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.01.1977 - IV ZR 41/76

    Haftungsumfang einer Einbruchsversicherung mit dem Zusatzschutz einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Darüber hinaus ist aber für den versicherungsrechtlichen Begriff der Beraubung der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend (so BGH, VersR 1977, 417 f., juris-Rz. 28 mit Hinweis auf RG, VerRAV 1922, Nr. 1277 und BGH, VersR 1971, 357, 358).

    Vielmehr muss für das Versicherungsrecht in erster Linie "der vom Versicherten erlittene Sachschaden und erst in zweiter Linie die äußere Art und Weise der Herbeiführung des Schadens maßgebend sein" (so BGH, VersR 1977, 417 f., juris-Rz. 28 mit Hinweis auf Silberschmidt, WuR 28, 31 und Hugger, Die Beraubungsversicherung, S 30).

    Versicherungsrechtlich liegt Raub danach (auch dann) vor, wenn der Täter überraschend zugreift, um den Träger des Gegenstandes daran zu hindern, seiner von vornherein vorhandenen inneren Haltung entsprechend Widerstand zu leisten (so BGH, VersR 1977, 417 f., juris-Rz. 28).

  • OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BGH, NJW 1992, 336; BGH, VersR 1989, 141).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94

    Raub eines Lkw mit wertvoller Ladung in Italien mit Anmerkungen: Prof. Dr. Walter

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
  • OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88

    Spazierengehen mit wertvollem Schmuck auf Strandpromenade in den USA

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsleistungen auf Grund eines Raubes -

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Darüber hinaus ist aber für den versicherungsrechtlichen Begriff der Beraubung der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend (so BGH, VersR 1977, 417 f., juris-Rz. 28 mit Hinweis auf RG, VerRAV 1922, Nr. 1277 und BGH, VersR 1971, 357, 358).
  • OLG Frankfurt, 12.03.1984 - 4 U 61/83

    Tragen auffälliger Schmuckstücke; Italienische Großstadt; Versicherungsfall; Grob

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
  • OLG Hamm, 09.05.1990 - 20 U 3/90

    Raub von Wertsachen auf dem Oktoberfest L

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    In einem vergleichbaren Fall hat das OLG Hamm das Tragen einer wertvollen Armbanduhr und einer Halskette auf dem Münchener Oktoberfest nicht als grob fahrlässige Herbeiführung des Raubversicherungsfalls eingestuft (OLG Hamm RuS 1991, 29 f.).
  • OLG Hamm, 21.01.2000 - 20 U 175/99

    Darlegung des äußeren Bildes von Raub und Einbruch; Begriff der Gewalt

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Von einem solchen Raub ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Gewalt dabei vom Opfer als solche empfunden und vom Täter mit dem Ziel der Wegnahme bewusst angewendet wird (so OLG Hamm, RuS 2000, 292, juris-Rz. 10; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 VHB 84 Rz. 6).
  • LG Aachen, 30.06.1998 - 10 O 335/97

    Swatch-Uhren sind grundsätzlich Hausrat und nicht Wertsachen L

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
    Auch die Argumentation der Beklagten unter Bezugnahme auf den zweiten Leitsatz einer Entscheidung des Landgerichts Aachen (VersR 2000, 178 [nur Leitsätze]), es sei nur der Wert zum Anschaffungszeitpunkt zu ersetzen, weil es sich nicht um eine Antiquität und/oder Rarität handele, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 85/16

    Außenversicherung der Hausratversicherung: Versicherter Raub einer wertvollen

    Zum Teil wird bereits das vom Opfer bemerkte plötzliche Wegreißen am Körper getragener Sachen als Raub im versicherungsrechtlichen Sinn eingeordnet (so - mit beachtlichen Argumenten - Bruck/Möller/Jula, VVG, 9. Aufl., § 3 Einbruchsdiebstahl Rn. 54; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 29. Aufl., VHB A. § 3 Rn. 13; zu abweichenden Versicherungsbedingungen vgl. auch BGH NJW 1977, 1059; OLG Köln VersR 2007, 1270; Versicherungsombudsmann r+s 2004, 198).

    Aber auch die restriktivere Gegenauffassung bejaht einen Raub zumindest dann, wenn das Opfer die Absicht des Täters rechtzeitig erkennt und die Sache über das zur Überwindung der Schwerkraft übliche Maß hinaus derart festhält, dass der Täter einen erheblichen Kraftaufwand entfalten muss (OLG Düsseldorf VersR 2015, 748; OLG Karlsruhe - 19. Zivilsenat - VersR 2009, 1360; vgl. auch Günther r+s 2007, 265, 269 mwN.).

    Grundsätzlich genügt es, wenn der Versicherungsnehmer lediglich nachweist, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Entwendungsart besteht (vgl. BGH NJW 1991, 3248; Prölss/Martin/Armbrüster aaO. AERB A. § 1 Rn. 53, 67 mwN.; Günther r+s 2007, 265).

    Daraus ergibt sich grundsätzlich auch dann kein Sorgfaltsverstoß, wenn es sich um eine wertvolle Uhr handelt und sie - innerhalb Deutschlands - auf der Straße getragen wird (vgl. OLG Köln VersR 2007, 1270; OLG Hamm r+s 1991, 29).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2017 - 7 U 119/16

    Beschränkte Entschädigungspflicht einer Hausratversicherung für Golduhren

    Ob es sich bei den beiden Uhren - Rolex Yacht Uhr und die Damenuhr - um Schmucksachen handelt, kann dahinstehen; es ist nämlich unstreitig, dass sie aus massiven Gold hergestellt waren und somit unzweifelhaft das Tatbestandsmerkmal "Sachen aus Gold" erfüllen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.1993, Az. 12 U 249/93; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007, Az. 9 U 26/05; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2005, Az. 9 U 36/05; zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 18.07.2017 - 9 U 183/16

    Begriff der Beraubung i.S. von § 5 Nr. 3a Hs. 1 VHB 2005; Eintrittspflicht der

    Ebenso wenig ergebe sich aus dem Urteil des OLG Köln vom 13.03.2007 - 9 U 26/05 - für den vorliegenden Fall ein Raub.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 4 U 141/17

    Berechnung des Werts eine entwendeten Rolex-Uhr bei feststehender Echtheit und

    Das Vorhandensein eines Echtheitszertifikats ist nur für den Wert einer gebrauchten Uhr erheblich, nicht aber für die Feststellung des Neuwerts einer Uhr, deren Echtheit - wie hier, entsprechend der unten stehenden Ausführungen - feststeht (OLG Köln, Urteil vom 13. März 2007 - 9 U 26/05 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10

    Begriff des Einbruchsdiebstahls

    Insoweit habe der Senat in der Entscheidung vom 13.03.2007 (9 U 26/05, r+s 2007, 157) zutreffend den Ansatz gewählt, dass in erster Linie der vom Versicherungsnehmer erlittene Sachschaden maßgeblich sei und erst dann die Begehungsweise.

    Es lassen sich auch nicht die Erwägungen aus der Senatsentscheidung vom 13.03.2007 - 9 U 26/05, abgedruckt in VersR 2007, 1270 - auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen.

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2015 - 4 U 183/13

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Raubes in der

    Eine solche Regelung ist für den Versicherungsnehmer nicht überraschend im Sinne des § 307 BGB, weil er nach dem normalen Sprachgebrauch typischerweise davon ausgehen wird, dass kein Raub vorliegt, wenn die Entwendung durch seine Überraschung erreicht wird, auch wenn dabei eine gewisse Körperkraft eingesetzt wird, um den Gegenstand wegzunehmen, nicht aber, um einen tatsächlichen oder erwarteten Widerstand zu brechen (so bereits OLG Köln, NJW-RR 2007, 1473).
  • LG Köln, 27.10.2016 - 24 O 131/16
    Die Klägerin ist der Auffassung, vorliegend sei ein Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen gegeben, zumal der Raubbegriff nicht strafrechtlich sondern versicherungsvertraglich auszulegen sei, so wie das OLG Köln dies auch in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 U 26/05 - zu Recht betont habe.

    Maßgeblich für den versicherungsrechtlichen Raubbegriff ist nicht die strafrechtliche Differenzierung sondern der allgemeine Sprachgebrauch (s. OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007 - 9 U 26/05 -).

  • LG Baden-Baden, 28.09.2017 - 4 O 38/17
    Dass einem Gegenstand - Seite 8 - aus Gold auch einen Alltagsnutzen innewohnt, er etwa zur Zeitmessung, als Gürtelschnalle oder Schreibutensil genutzt werden kann, steht dem nicht entgegen (vgl. ebenso BGH, Urteil vom 16. März 1983 - IVa ZR 111/81 -, Rn. 12, juris OLG Köln, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 9 U 36/05 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 13. März 2007 - 9 U 26/05 -, Rn. 16ff, juris OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Juli 2017 - 7 U 119/16 -, juris).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 9 U 42/10

    Begriff des Raubes in der Hausratversicherung

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Senats vom 13.3.2007 (9 U 26/05, a.a.O.) geht fehlt.
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2018 - 5 U 52/17

    Hausratversicherung: Nachweis des Versicherungsfalles "Raub" durch persönliche

    Eine wesentliche Voraussetzung dieses Nachweises ist es folglich, dass der Versicherungsnehmer, auf dessen alleiniger Schilderung der Beweis beruhen soll, uneingeschränkt glaubwürdig ist (Senat, Urt. v. 6.12.1995 - 5 U 955/94 - VersR 1996, 1490; OLG Köln, VersR 2005, 349; Günther: Der Versicherungsfall Raub - zugleich Besprechung von OLG Köln, Urteil vom 13.3.2007, r + s 2007, 265).
  • LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Raubes im Sinne der Bedingungen einer

  • LG Köln, 23.10.2008 - 24 S 19/08

    Anspruch aus einer Hausratversicherung auf Ersatz von bei einem Überfall während

  • AG Köln, 28.01.2008 - 137 C 438/07
  • LG Kiel, 25.06.2010 - 11 O 320/09
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