Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5836
OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07 (https://dejure.org/2007,5836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.2007 - 13 W 165/07 (https://dejure.org/2007,5836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 13 W 165/07 (https://dejure.org/2007,5836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und eines Anspruchs auf Schmerzensgeld aus einem Unfall auf einer Motocrossbahn; Haftung des Sicherungspflichtigen bei unbefugter Nutzung; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten als Nebenpflichten aus einem Mietvertrag; ...

  • archive.org
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 569; ; BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB §§ 307 bis 309; ; BGB § 309 Nr. 7a; ; BGB § 309 Nr. 7b; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Motorradunfall anlässlich Testfahrt auf Auto- und Motocrossbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision auf der Motocrossbahn - Motocrossbahn und Autocrossbahn sind klar voneinander abzugrenzen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1619
  • NZV 2008, 30
  • SpuRt 2007, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Auf einen Haftungsauschluss nach den Grundsätzen der bewussten Risikoübernahme bei Sportwettkämpfen (vgl. dazu zuletzt BGH, NJW-RR 2006, 672 = VersR 2006, 663 unter II.3.a m.w.N.), die auch auf den Motorsport (vgl. BGHZ 154, 316 = VersR 2003, 775) und unabhängig davon Anwendung finden, ob der Schaden im Wettkampf oder im Übungsbetrieb eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 1134), kann sich der Antragsgegner zu 2) nicht berufen.
  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Auf einen Haftungsauschluss nach den Grundsätzen der bewussten Risikoübernahme bei Sportwettkämpfen (vgl. dazu zuletzt BGH, NJW-RR 2006, 672 = VersR 2006, 663 unter II.3.a m.w.N.), die auch auf den Motorsport (vgl. BGHZ 154, 316 = VersR 2003, 775) und unabhängig davon Anwendung finden, ob der Schaden im Wettkampf oder im Übungsbetrieb eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 1134), kann sich der Antragsgegner zu 2) nicht berufen.
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH, NJW 2004, 1449 = VersR 2004, 697 unter II.1 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gegen die §§ 307 bis 309 BGB verstoßen, grundsätzlich als insgesamt unwirksam zu behandeln sind und nicht auf dem Wege einer sogenannten "geltungserhaltenden Reduktion" auf einen Restbestand zurückgeführt werden können, mit dem sie nicht in Widerspruch zu den vorbezeichneten Vorschriften stehen, findet insbesondere auch auf die formularmäßige Haftungsfreizeichnung für Schäden bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen Anwendung (vgl. BGHZ 96, 18 = WM 1986, 229 unter II.3).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2002 - 2 U 4387/01

    Haftung bei Ausübung einer gefährlichen Sportart

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Auf einen Haftungsauschluss nach den Grundsätzen der bewussten Risikoübernahme bei Sportwettkämpfen (vgl. dazu zuletzt BGH, NJW-RR 2006, 672 = VersR 2006, 663 unter II.3.a m.w.N.), die auch auf den Motorsport (vgl. BGHZ 154, 316 = VersR 2003, 775) und unabhängig davon Anwendung finden, ob der Schaden im Wettkampf oder im Übungsbetrieb eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 1134), kann sich der Antragsgegner zu 2) nicht berufen.
  • OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Festhaltens an einem

    Solcherart erreichbare Informationen sind ohne weiteres offenkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO (vgl. etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1194; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1619; Dötsch, Internet und Offenkundigkeit, MDR 2011, 1017; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22

    Haftung der beteiligten Fahrzeughalter bei einem Bergeversuch mittels einer

    c) Dies gilt auch, soweit dieser Haftungsausschluss sich - wie hier vom Beklagten zu 1 behauptet - über den Betreiber und seine Erfüllungsgehilfe hinaus auch auf die Haftung im Verhältnis der Kunden untereinander erstrecken sollte (vgl. Wurmnest in MüKo-BGB, 9. Aufl. 2022, § 309 Nr. 7 Rn. 10; Coester-Waltjen in Staudinger (2022) BGB § 309 Nr. 7 Rn. 21; siehe bspw. zu einem Haftungsausschluss eines Rennveranstalter, der die Haftung zwischen den Teilnehmern ausschloss: OLG Dresden Beschl. v. 20.6.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 = juris Rn. 16, wo die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB nicht eingehalten waren; OLG Karlsruhe Urt. v. 27.1.2014 - 1 U 158/12, NJW-RR 2014, 692 = juris Rn. 63, wo die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB eingehalten waren; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1251; a. A. Weiler in beck-online.GK (Stand: 01.01.2023), § 309 Nr. 7 Rn. 78 ff., der aber über § 307 BGB zum gleichen Ergebnis kommen dürfte) .
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis des Richters auf eine

    Solcherart erreichbare Informationen sind ohne weiteres offenkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO (vgl. etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1194; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1619; Dötsch, Internet und Offenkundigkeit, MDR 2011, 1017; Klinger, jurisPR-ITR 4/2012, zitiert nach juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Indoorkletterhalle; Mitverschulden

    Im Rahmen eines die Verschaffung der Gelegenheit zur Sportausübung beinhaltenden Vertragsverhältnisses bestehen neben deliktischen Verkehrssicherungspflichten auch vertragliche Schutzpflichten, die darauf gerichtet sind, vermeidbare Gefahren von den Besuchern fernzuhalten (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 09.03.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 3 ff; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.08.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 14).

    Insbesondere sind die von Sportverbänden aufgestellten Sportstättenregeln zu berücksichtigen, wenngleich es sich dabei um außerrechtliche Normen handelt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 12).

  • OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14

    Unfall beim Motocross-Training - sind Streckenposten Pflicht?

    Solche bestehen etwa bei ungesicherten Hindernissen in der Rennbahn (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16. Sept. 2004 - 3 U 235/03, NZV 2006, 150 [150]) oder aber bei einer sich teilweise überschneidenden Streckenführung mit Kreuzungsverkehr (OLG Dresden, Beschl. v. 20. Juni 2007 - 13 W 165/07, Juris, Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12

    Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?

    Statt dessen ist mittlerweile weithin anerkannt, dass auch dem unbefugten Wegenutzer der Schutz zuteil wird, den ein berechtigter Nutzer beanspruchen darf (BGH NJW 1966, 1456; OLG Celle VersR 1989, 207; OLG Dresden NJW-RR 2007, 1619; Hager in Staudinger, BGB, 2009, § 823 Rndr.
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2012 - 5 U 251/10

    Unterlassen von verschiedenen Äußerungen in einer Broschüre "Organisierte

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn sie zuverlässige Quellen darstellen, aus denen sich eine beliebig große Menge von Personen ohne besondere Recherche und Prüfung der Validität unterrichten kann (OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 1194 - zu bestimmten Produkteigenschaften nach den Herstellerangaben auf dessen Internetseite; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1619 -zu den Regeln eines Sportverbandes).
  • LG Heidelberg, 06.10.2010 - 5 O 85/10

    Verkehrssicherungspflichten gegenüber erwachsenen Benutzern einer

    Allenfalls könnte man erwägen, eine unbefugte Benutzung dann einer befugten gleichzustellen, wenn sich die Gefahr beim befugten Benutzer ebenso verwirklicht hätte (dafür OLG Dresden NJW-RR 2007, 1619: Motocrossbahn; a.A. RGZ 87, 128 [129]: Sturz eines Mannes auf dem Weg zur Damentoilette).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2008 - 15 U 21/08
    Sie gelten aber auch dann, wenn die Beteiligten, wie vorliegend im "freien Fahren", unabhängig voneinander im Trainingsbetrieb eine gefährliche Sportart ausüben und hierbei der Schaden eintritt (vgl. OLG Nürnberg VersR 2003, 1134, OLG Dresden Beschluss vom 20.06.2007 - 13 W 165/07 - Rn. 27, jeweils für das Befahren einer Motocross-bahn; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 408 für das Befahren einer Gokartbahn).
  • LG Lüneburg, 24.01.2023 - 3 O 85/22

    Schmerzensgeld; Scraping; Social media; Datenschutz

    Bei der Veröffentlichung von privaten Daten im Internet - wie hier -, die für jedermann ohne Weiteres zugänglich sind, handelt es sich um allgemein zugängliche Quellen ( OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 13 W 165/07 , S. 1620, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 08.04.2011 - 6 O 187/09

    Schadenersatzbegehren eines Hobbyfussballspielers gegen den Betreiber einer

  • LG Münster, 09.01.2020 - 8 O 371/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht