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   KG, 06.10.2006 - 5 W 205/06   

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https://dejure.org/2006,13073
KG, 06.10.2006 - 5 W 205/06 (https://dejure.org/2006,13073)
KG, Entscheidung vom 06.10.2006 - 5 W 205/06 (https://dejure.org/2006,13073)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 5 W 205/06 (https://dejure.org/2006,13073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus KG, 06.10.2006 - 5 W 205/06
    Nach der zuerst genannten Vorschrift ist sie im Fall übereinstimmend abgegebener Teilerledigungserklärungen gegen eine in einem Urteil nach §§ 91, 91a ZPO getroffene sogenannte gemischte Kostenentscheidung - isoliert - statthaft, soweit (wie hier der Fall) die zu dem erledigten Teil gehörige Kostenentscheidung angegriffen werden soll (vgl. BGHZ 40, 265, 269 f.).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 30/04

    Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Veranstaltung einer

    Auszug aus KG, 06.10.2006 - 5 W 205/06
    Dabei hat grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen, die ohne den Eintritt des erledigenden (bzw. des die Erklärung veranlassenden) Ereignisses voraussichtlich im Rechtsstreit unterlegen wäre (vgl. BGH WRP 2005, 126; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91a Rdn. 24, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.1990 - 2 W 41/90
    Auszug aus KG, 06.10.2006 - 5 W 205/06
    aa) Ein Einlenken des Beklagten gemäß oder entsprechend § 93 ZPO erfolgt dann "sofort", wenn es bei der ersten prozessual dafür in Betracht kommenden Gelegenheit geschieht (OLG Düsseldorf MDR 1991, 257).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus KG, 06.10.2006 - 5 W 205/06
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht bei der (auch hier erfolgten) Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens dem Beklagten nicht nur die zweiwöchige Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, sondern darüber hinaus - also zeitlich nach erfolgter Verteidigungsanzeige - die gesetzte Klageerwiderungsfrist zur Verfügung, um (unter Wahrung des aus § 93 ZPO folgenden Kostenvorteils) zu entscheiden, ob und wie er sich gegen die Klage verteidigen oder den Klageanspruch anerkennen will (vgl. BGH NJW 2006, 2490, 2492).
  • LAG Hamm, 01.12.2021 - 4 Sa 628/21

    Sofortige Beschwerde; Kostenmischentscheidung; sofortiges Anerkenntnis

    Ein Anerkenntnis ist "sofort", wenn die beklagte Partei dafür die erste sich bietende prozessuale Möglichkeit wahrnimmt (KG, Beschluss vom 06.10.2006 - 5 W 205/06 = NJW-RR 2007, 647 f.; MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 93 Rn. 12; Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 93 Rn. 6).
  • KG, 17.05.2011 - 5 W 75/11

    Kostenwiderspruch gegen einstweilige Verfügung im Lauterkeitsrecht

    Ein Einlenken gemäß oder entsprechend § 93 ZPO erfolgt dann "sofort", wenn es bei der ersten prozessual dafür in Betracht kommenden Gelegenheit geschieht (Senat NJW-RR 2007, 647, 648; OLG Düsseldorf MDR 1991, 257).
  • LG Hamburg, 14.04.2009 - 312 O 497/08

    Kostenentscheidung im Markenverletzungsstreit: Voraussetzungen eines sofortigen

    Ein Einlenken des Antragsgegners gemäß oder entsprechend § 93 ZPO erfolgt dann "sofort", wenn es bei der ersten prozessual dafür in Betracht kommenden Gelegenheit geschieht ( KG Berlin , Beschl. v. 06.10.2006, 5 W 205/06; Juris, Rz. 12; OLG Düsseldorf MDR 1991, 257).Dies ist vorliegend der Kostenwiderspruch.
  • OLG Hamburg, 23.02.2009 - 3 W 75/08
    Der Senat sieht ebenso wie das Kammergericht (Beschluss vom 6.10.2008 - 5 W 205/06 -, NJW-RR 2007, 674) keinen Grund, dem Schuldner diese Möglichkeit der Verteidigung in der Hauptsache nur deswegen zu nehmen, weil die Möglichkeit eines prozessualen Anerkenntnisses bestanden hätte.
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