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   OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06   

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https://dejure.org/2006,31749
OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06 (https://dejure.org/2006,31749)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2006 - 24 U 103/06 (https://dejure.org/2006,31749)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 24 U 103/06 (https://dejure.org/2006,31749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • medizinrechtsiegen.de

    Geburtsschaden: Mehraufwand bei Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 653
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06
    Verletzungsbedingten Mehraufwand an elterlicher Betreuung hat der Schädiger jedoch gemäß § 843 BGB zu ersetzen, wenn der Vermögenswert der geleisteten Dienste im Sinne eines Marktwertes objektivierbar ist, da sie ihrer Art nach in vergleichbarer Weise ohne Weiteres auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden könnten (BGH NJW 1999, 2819).
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 138/04

    Bemessung des Betreuungsunterhalts des auswärts untergebrachten minderjährigen

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06
    a) Im Unterhaltsrecht wird wegen der in § 1606 Abs. 3 BGB zum Ausdruck kommenden Gleichwertigkeit des Barunterhalts mit dem Betreuungsunterhalt nunmehr auch vom Bundesgerichtshof (Urt. v. 30.8.2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597) die Ansicht vertreten, dass der geschuldete Betreuungsunterhalt pauschal in Höhe des Barunterhalts zu monetarisieren sei, wenn das Kind nicht im Haushalt des Unterhaltsschuldners wohne, sondern anderweitig untergebracht sei.
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.1.2003 (NJW 2003, 1112) näher dargelegt hat, gibt es derzeit (die durch das UnterhRÄndG vorgesehene Neufassung des § 1612 a BGB, zitiert bei Palandt 66. Aufl. § 1612 a Rdnr. 22, ist noch nicht in Kraft getreten) noch keine gesetzliche Bestimmung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder im Unterhaltsrecht.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06
    Diese umfassen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2004, 671) alle verletzungsbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen.
  • OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80

    Unterhaltsrente; Nichteheliches Kind; Verkehrsunfall; Tod derMutter;

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06
    Im Schadensersatzrecht wurde dem unterhaltsberechtigten Kind gegen den Schädiger, der den Unfalltod der Mutter verschuldet hatte, im Rahmen des § 844 Abs. 2 BGB ein Ersatzanspruch für die entgangene persönliche Betreuung zugebilligt (OLG München, VersR 1982, 376).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06
    Persönliche elterliche Zuwendung vollzieht sich im emotionalen Raum, ist immaterieller Art und als solche einer Kommerzialisierung nicht zugänglich (BGH NJW 1989, 766).
  • OLG München, 18.12.2008 - 24 U 443/08

    Geldrente für eine Körperverletzung: Bemessung der Rente im Falle der

    Der Senat hat in einem früheren Rechtsstreit zwischen dem Sozialhilfeträger und der Beklagten mit Urteil vom 14.12.2006 (24 U 103/06 = NJW-RR 2007, 653) ausgeführt, dass es noch keine gesetzliche Bestimmung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder im Unterhaltsrecht gebe.

    Dabei verfolgt der Senat die Argumentation nicht weiter, der Betreuungsunterhalt dürfe nicht abgezogen werden, um einen Ausgleich für den erzwungenen Konsumverzicht des Kindes zu schaffen (vgl. Urteil vom 14.12.2006 - 24 U 103/06).

  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18

    Behandlungsfehler - Schmerzensgeld wegen erlittener gesundheitlicher

    Es kann sich dabei nur um solche Mehraufwendungen handeln, die dem Geschädigten im Vergleich zu einem gesunden Menschen erwachsen und sich daher von den allgemeinen Lebenshaltungskosten unterscheiden, welche in gleicher Weise vor und nach dem Schadensereignis anfallen (LG Berlin, Urteil vom 31.03.2014 - 33 O 342/13; OLG München, Urteil vom 18.12.2008, Az. 24 U 443/08 und Urteil vom 14.12.2006, Az. 24 U 103/06).
  • LG Köln, 29.02.2012 - 25 O 500/09

    Zahlungsanspruch für erbrachte Wohnungsleistungen und Lebenshaltungskosten

    Aus den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen ergibt sich auch nichts anderes.Die Entscheidung des OLG München vom 14.12.2006 (NJW-RR 2007, 653 f.) verhält sich zu einem seinerzeit fünf- bzw. sechsjährigen Kind und zur Frage des Kindergeldabzuges und des Unterhaltsbedarfs eines solchen Kindes.Die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.05.2011 (NZV 2001, 473 ff.) befasst sich - für einen Geschädigten, der zum Unfallzeitpunkt 22 Jahre alt war - mit der grundsätzlichen Anrechenbarkeit von Aufwendungen, die auch ohne den Schaden angefallen wären und insbesondere damit, dass Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten nur in Höhe des tatsächlichen Wertes der Unterbringungsleistung in Abzug zu bringen ist (und keine höheren hypothetischen Wohnungskosten).Schließlich verhält sich die - bereits oben in Bezug genommene - Entscheidung des BGH vom 03.04.1984 (NJW 1984, 2628 f.) zur Abgrenzung der Kosten aus einer Krankenhausbehandlung als Kosten der Heilbehandlung von Kosten für Unterkunft bzw. Pflege und letztlich zur Frage, wer insoweit aktivlegitimiert ist.
  • LG Schwerin, 30.04.2010 - 4 O 161/06

    Schmerzensgeld für erlittenes apallisches Syndrom

    Dass sich der Geschädigte einen durch den Schadensfall erzwungenen Konsumverzicht nicht anrechnen lassen muss, entspricht der vorherrschenden Meinung, die insoweit dem Schädiger einen Vorteilsausgleich versagt (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 473, OLG München NJW-RR 2007, 653).
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