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   OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06   

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https://dejure.org/2006,8796
OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06 (https://dejure.org/2006,8796)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.12.2006 - 21 UF 410/06 (https://dejure.org/2006,8796)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 (https://dejure.org/2006,8796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen die Anordnung eines dinglichen Arrests auf der Grundlage eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Arrestanspruch aus der in einer Ehescheidungsvereinbarung niedergelegten Verpflichtung eines Ehegatten zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378; ZPO § 917 Abs. 1, 2
    Arrest zur Sicherung des Zugewinnausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 659
  • FamRZ 2007, 1029
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 31.01.1908 - II 330/07

    Schadensersatzanspruch aus § 945 Z.P.O.

    Auszug aus OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
    Die Beurteilung dieser Frage bemisst sich nach dem objektiven Urteil eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen (RGZ 67, 365, 369); auf die persönliche Ansicht des Gläubigers kommt es nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 313).
  • OLG Celle, 24.03.2005 - 11 U 170/04

    Veräußerung eines einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes als tragender

    Auszug aus OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
    Die Veräußerung des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes wird vielfach als ein tragender Arrestgrund angesehen (vgl. OLG Celle, OLGR 2005, 522, 523; Zöller-Vollkommer, aaO., § 917, Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 18.01.1980 - 2 UF 30/80
    Auszug aus OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
    Denn nach § 3 Ziff. 3 der Ehescheidungsvereinbarung sollte die Zahlung des restlichen Zugewinnausgleichs bis zum 31. Dezember 2005 erfolgen und durfte vor Ablauf dieses Kalendertages die Zwangsvollstreckung nicht beginnen (§ 751 Abs. 1 ZPO ; vgl. OLG Hamm, FamRZ 1980, 391; Zöller/Vollkommer, ZPO , 26. Aufl., § 916 , Rdn. 7).
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    2.5 Mithin ist es bereits nicht mehr entscheidungserheblich, dass für das Vorliegen eines allgemeinen Arrestgrundes nach § 917 I ZPO noch zusätzlich spricht, dass die Gläubiger sowohl in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht mit massiven Erschwernissen bei der Auslandsvollstreckung konfrontiert sind (vgl. etwa OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.4.2008 - 8 U 52/03 - Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03

    Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der

    Ein Arrestgrund ist nach dieser Vorschrift aber auch dann gegeben, wenn rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung auftreten können, die über das hinzunehmende Maß einer jeden Auslandsvollstreckung hinausgehen (BT-Drucksache 13/10871, S. 18; BT-Drucksache 15/1062, S. 8; OLG Köln OLGR 2002, 469; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659; Baur/Stürner/Bruns, a.a.O. Rz. 51.3; Musielak-Huber, a.a.O. Rn. 2 zu § 917).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2019 - 4 W 8/19

    Durchsetzung eines Eigentumsherausgabeanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Eine allgemeine Erschwernis von erheblichem Gewicht kann bei einer Auslandsvollstreckung aus tatsächlichen Gründen in Betracht kommen, wenn sich der Vollstreckungsgläubiger etwa erst einen Überblick über das dortige bislang unbekannte Vermögen des Vollstreckungsschuldners verschaffen müsste (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2007, 659 f.).
  • KG, 17.01.2013 - 13 UF 244/12

    Vermögensveräußerung durch Ehegatten: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines

    Ob dies generell als Arrestgrund ausreicht, wird nicht einheitlich beantwortet (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 430 und FamRZ 1980, 391; OLG Celle, OLGR 2005, 522; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 659; OLG München, FamRZ 2007,.1101; Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 917 Rn 6; Zöller/Vollkommer aaO § 917 Rn 5; s. dagegen Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 22. Aufl., § 917 Rn 7; Drescher in MK, ZPO 4. Aufl., § 917 Rn 7; Schwerdtner, NJW 1970, 222, 224; auch KG-Report 2003, 242).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Dinglicher

    Die Beurteilung dieser Frage bemisst sich nach dem objektiven Urteil eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen; auf die persönliche Ansicht des Gläubigers kommt es nicht an (OLG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 -, Rn. 15, juris).

    Eine derartige Besorgnis hinsichtlich künftiger Vollstreckung kann insbesondere durch die Veräußerung vorhandener Vermögenswerte entstehen, insbesondere wenn es sich um den einzigen körperlichen Vermögensgegenstand handelt (OLG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 -, Rn. 16, juris; OLG Celle, Urteil vom 24. März 2005 - 11 U 170/04 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 3/11

    Dinglicher Arrest, statthaftes Rechtsmittel, Verfahrensfähigkeit, Zeitpunkt der

    Die Ansicht der Antragstellerin, die drohende Teilungsversteigerung sei der beabsichtigten Veräußerung des einzigen Vermögensgegenstandes gleichzusetzen, wird vom Senat, der nicht verkennt, dass die Veräußerung des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes durchaus als ein tragender Arrestgrund angesehen wird (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2007, 1029; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 917, Rdn. 5), nicht geteilt.
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 149/07

    Arrestverfahren: Sicherungsbedürfnis bei Vorliegen eines vorläufig

    Ein Arrestgrund ist nach dieser Vorschrift aber auch dann gegeben, wenn rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung auftreten können, die über das hinzunehmende Maß einer jeden Auslandsvollstreckung hinausgehen (BT-Drucksache 13/10871, S. 18; BT-Drucksache 15/1062, S. 8; OLG Köln OLGR 2002, 469; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659; Baur/Stürner/Bruns, a.a.O. Rz. 51.3; Musielak-Huber, a.a.O. Rn. 2 zu § 917).
  • OLG Köln, 05.06.2014 - 19 W 14/14

    Anordnung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtzahlung fälliger Rechnungen und

    In den Fällen, in denen bisher von der Rechtsprechung in der Umwandlung von Sachwerten in eine Geldforderung ein Arrestgrund gesehen wurde, kamen weitere Umstände hinzu: In dem der Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 07.12.2006 - 21 UF 410/06, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Sachverhalt war das Grundstückseigentum auf eine GmbH & Co.KG übertragen.
  • KG, 28.03.2013 - 18 UF 72/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung des

    Unabhängig davon kann die Veräußerung eines Vermögenswertes aber nur dann einen Arrestgrund darstellen, wenn das übrige Vermögen des Schuldners nicht zur Befriedigung des Gläubigers ausreicht und kein wesentlicher Gegenwert in das Vermögen des Schuldners fließt oder eine Vollstreckung in den Erlös nicht möglich ist (vgl. Drescher, aaO., § 917 Rz. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 801 ; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 f).
  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11

    Vermögensumschichtung in Form der drohenden Veräußerung eines

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des OLG Dresden (NJW-RR 2007, 659 f.) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • LG Wiesbaden, 29.09.2010 - 2 O 153/10

    Veräußerung von Grundbesitz als Arrestgrund

  • OLG Koblenz, 04.08.2022 - 13 UF 377/22

    Arrestgrund bei drohender Veräußerung Hausgrundstück eines Schuldners

  • LG Bremen, 08.06.2021 - 4 O 900/21

    Veräußerung des Goodwill an neu gegründete Gesellschaft kein Arrestgrund

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