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   OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6782
OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06 (https://dejure.org/2006,6782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2006 - 31 U 124/06 (https://dejure.org/2006,6782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 31 U 124/06 (https://dejure.org/2006,6782)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines gekündigten Ratenkredits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes; Zulässigkeit der Qualifizierung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines gekündigten Ratenkredits als Anspruch auf Zinsrückstände oder als ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 708
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00

    Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06
    Die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. soll verhindern, dass sich regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, der vom Schuldner nicht mehr in einer Summe aufgebracht werden kann; außerdem trägt die Verjährung von länger als vier Jahren zurückliegenden Rückständen dem Umstand Rechnung, dass es bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oft sehr schwer ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die bis zu 30 Jahre zurückliegt (BGH NJW 2001, 2711, 2712).
  • OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verbraucherkredit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06
    a) Entgegen der von anderen Oberlandesgerichten (OLG Celle OLGReport 1994, 264, 266 f., OLG Schleswig NJW-RR 2003, 627 f.) vertretenen Auffassung unterlag der Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Ratenkredits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a.F.
  • OLG Hamm, 28.03.1990 - 11 U 144/89

    Vierjährige Verährungsfrist; Zinsanteile; Kapitaltilgungsanteile in den laufenden

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06
    Während einzelne vom Kreditnehmer nicht entrichtete Raten zu Ansprüchen des Kreditgebers auf "rückständige Zinsen unter Einschluss der als Zuschlag zu den Zinsen zum Zwecke allmählicher Tilgung des Kapitals zu entrichtenden Beträge" im Sinne von § 197 BGB a.F. führen (vgl. OLG Hamm NJW 1990, 1672; OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 179; OLG Celle OLGReport 1994, 264, 265), lässt sich der - in einer Summe zu erfüllende - Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Ratenkredits nicht als Anspruch auf Zinsrückstände oder andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen qualifizieren.
  • OLG Stuttgart, 23.07.1991 - 6 U 10/91

    Bank-Anspruch; Ratenweise Kredit-Rückzahlung; Ratenkredit; Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06
    Während einzelne vom Kreditnehmer nicht entrichtete Raten zu Ansprüchen des Kreditgebers auf "rückständige Zinsen unter Einschluss der als Zuschlag zu den Zinsen zum Zwecke allmählicher Tilgung des Kapitals zu entrichtenden Beträge" im Sinne von § 197 BGB a.F. führen (vgl. OLG Hamm NJW 1990, 1672; OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 179; OLG Celle OLGReport 1994, 264, 265), lässt sich der - in einer Summe zu erfüllende - Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Ratenkredits nicht als Anspruch auf Zinsrückstände oder andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen qualifizieren.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen (zuletzt BGH NJW-RR 2007, 708).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 150/14

    Ersatzfähiger Schaden für einen durch Verkehrsunfall verletzten Fachanwalt (hier:

    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteile vom 9.1.2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 708, 709 [OLG Hamm 18.10.2006 - 31 U 124/06] ; vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der Bundesgerichtshof offen gelassen (zuletzt BGH NJW-RR 2007, 708).
  • OLG Köln, 30.06.2008 - 16 U 3/08

    Haftung des Reiseveranstalters für einen Sturz auf dem Weg zum Treffpunkt für

    Die Begründetheit eines solchen Antrags ist gegeben, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen und für die Zukunft aufgrund des Haftungsfalles noch (weiterer) Schaden zu befürchten ist (BGH, NJW-RR 2007, 708).
  • OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21

    1. Nach dem Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung sind nur unmittelbar vom Fahrzeug

    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteile vom 9.1.2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 708, 709; vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432).
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