Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1800
BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06 (https://dejure.org/2007,1800)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - XII ZB 175/06 (https://dejure.org/2007,1800)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - XII ZB 175/06 (https://dejure.org/2007,1800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kostenlast für eine wegen Versäumung der Begründungsfrist als Anschlussberufung umgedeutete Berufung nach Rücknahme der Berufung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 786
  • MDR 2007, 788
  • FamRZ 2007, 631
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04

    Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).

    Wird die Anschlussberufung durch die im Belieben des Berufungsklägers stehende Rücknahme der Berufung ohne gerichtliche Sachentscheidung hinfällig, können die diesbezüglichen Kosten dem Anschlussberufungskläger deswegen weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO auferlegt werden (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513 m.w.N.; BGH Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - FamRZ 2006, 619).

    Dann fehlt es an der aus § 524 Abs. 4 ZPO folgenden Abhängigkeit von der im Belieben des Gegners stehenden Rücknahme des Rechtsmittels (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZB 29/99

    Behandlung einer verspätet begründeten selbständigen als unselbständige

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    b) In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings streitig, ob dies auch dann gilt, wenn die unselbständige Anschlussberufung aus einer rechtzeitig eingelegten eigenen Berufung hervorgegangen ist, die lediglich wegen Versäumung der Begründungsfrist in eine unselbständige Anschlussberufung umgedeutet wurde (zur Umdeutung vgl. BGH Beschluss vom 6. Juli 2000 - VII ZB 29/99 - NJW 2000, 2315).

    Ob dies allerdings der Fall ist, muss eine Auslegung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ergeben, zumal im Zweifel ein prozessual zulässiges Prozessverhalten zu unterstellen ist (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05 - FamRZ 2006, 400, 401; BGH Beschluss vom 6. Juli 2000 - VII ZB 29/99 - NJW 2000, 2315).

  • OLG Oldenburg, 24.07.2002 - 6 U 25/02

    Kostentragung einer Anschlussberufung durch den Berufungskläger nach Rücknahme

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Durch die Rücknahme der Berufung unterliege nur der Berufungsführer i.S. der §§ 516 Abs. 3 Satz 1, 97 Abs. 1 ZPO, nicht aber der Anschlussberufungsführer (OLG München NJW-RR 1996, 1280 und OLG Oldenburg NJW 2002, 3555).
  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Wird die Anschlussberufung durch die im Belieben des Berufungsklägers stehende Rücknahme der Berufung ohne gerichtliche Sachentscheidung hinfällig, können die diesbezüglichen Kosten dem Anschlussberufungskläger deswegen weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO auferlegt werden (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513 m.w.N.; BGH Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - FamRZ 2006, 619).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Ob dies allerdings der Fall ist, muss eine Auslegung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ergeben, zumal im Zweifel ein prozessual zulässiges Prozessverhalten zu unterstellen ist (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05 - FamRZ 2006, 400, 401; BGH Beschluss vom 6. Juli 2000 - VII ZB 29/99 - NJW 2000, 2315).
  • OLG München, 19.04.1996 - 14 U 791/95
    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Durch die Rücknahme der Berufung unterliege nur der Berufungsführer i.S. der §§ 516 Abs. 3 Satz 1, 97 Abs. 1 ZPO, nicht aber der Anschlussberufungsführer (OLG München NJW-RR 1996, 1280 und OLG Oldenburg NJW 2002, 3555).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1999 - 3 UF 215/98
    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Das Anschlussrechtsmittel sei in solchen Fällen nicht im Vertrauen auf die Durchführung des gegnerischen Rechtsmittels, sondern als eigenes Rechtsmittel eingelegt worden und habe als solches bereits Kosten ausgelöst (wie das Berufungsgericht: OLGR Frankfurt 2003, 163; OLGR Stuttgart 2000, 58; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1674; Zöller/Gummer/Heßler ZPO 26. Aufl. § 524 Rdn. 43; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 516 Rdn. 21).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2006 - 5 U 29/06

    Berufungsrücknahme: Kostentragung hinsichtlich einer Anschlussberufung

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Stuttgart 2006, 951 veröffentlicht ist, geht von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, wonach der Berufungsführer im Falle der Berufungsrücknahme auch die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen hat.
  • OLG Frankfurt, 03.02.2003 - 2 W 46/02

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Partei wegen Nichterscheinens

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06
    Das Anschlussrechtsmittel sei in solchen Fällen nicht im Vertrauen auf die Durchführung des gegnerischen Rechtsmittels, sondern als eigenes Rechtsmittel eingelegt worden und habe als solches bereits Kosten ausgelöst (wie das Berufungsgericht: OLGR Frankfurt 2003, 163; OLGR Stuttgart 2000, 58; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1674; Zöller/Gummer/Heßler ZPO 26. Aufl. § 524 Rdn. 43; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 516 Rdn. 21).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Über ein eingelegtes Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine unselbständige Anschlussberufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 f. mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstreit in Rn. 10 f.).

    Durch die Rücknahme der Revision unterliegt somit nur der Revisionskläger, während dies zur Erfolgsaussicht der unselbständigen Anschlussrevision nichts aussagt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14 zur Berufung).

  • BFH, 10.01.2024 - IX R 25/23

    Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 15.10.2010 - V R 20/09, Rz 6, m.w.N.) sowie des Bundesgerichtshofs --BGH-- (BGH-Beschluss vom 07.02.2007 - XII ZB 175/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2007, 631, zur Berufung) sind einem Rechtsmittelführer grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert.
  • BFH, 15.10.2010 - V R 20/09

    Kosten bei Anschlussrevision - Antrag auf Streitwertfestsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1988 V R 126/81, BFH/NV 1989, 33; vom 15. März 1994 IX R 6/91, BFHE 174, 4, BStBl II 1994, 599, m.w.N.) sowie des Bundesgerichtshofs --BGH-- (BGH-Beschluss vom 7. Februar 2007 XII ZB 175/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2007, 631) sind einem Rechtsmittelführer grundsätzlich auch die Kosten eines zulässig erhobenen unselbständigen Anschlussrechtsmittels aufzuerlegen, wenn dieses seine Wirkung durch die Rücknahme der Berufung verliert.

    Anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des BFH sowie des BGH u.a. dann, wenn das Anschlussrechtsmittel von vornherein unzulässig war (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 33, unter II.B.2.; BGH-Beschluss in FamRZ 2007, 631, unter II.2.a).

    d) Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung ohne Erfolg auf die einen anderen Sachverhalt und eine andere Rechtsfrage betreffende Entscheidung des BGH in FamRZ 2007, 631, die allein die Frage betrifft, ob ein rechtzeitig erhobenes, aber wegen verspäteter Begründung unzulässiges, als unselbständiges Rechtsmittel umgedeutetes Rechtsmittel hinsichtlich der Kosten wie von vornherein unzulässiges Anschlussrechtsmittel zu behandeln ist.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 424/10

    Zulässigkeit einer Anschlussrevision des Klägers nach Rücknahme der Revision

    Über ein eingelegtes Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine unselbständige Anschlussberufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 f. mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstreit in Rn. 10 f.).

    Durch die Rücknahme der Revision unterliegt somit nur der Revisionskläger, während dies zur Erfolgsaussicht der unselbständigen Anschlussrevision nichts aussagt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14 zur Berufung).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 423/10

    Zulässigkeit der Fortführung eines Verfahrens als Anschlussrevision nach

    Über ein eingelegtes Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine unselbständige Anschlussberufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 f. mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstreit in Rn. 10 f.).

    Durch die Rücknahme der Revision unterliegt somit nur der Revisionskläger, während dies zur Erfolgsaussicht der unselbständigen Anschlussrevision nichts aussagt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14 zur Berufung).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 102/11

    Fortführung als Anschlussrevision nach Rücknahme der Revision

    Über ein eingelegtes Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine unselbständige Anschlussberufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 f. mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstreit in Rn. 10 f.).

    Durch die Rücknahme der Revision unterliegt somit nur der Revisionskläger, während dies zur Erfolgsaussicht der unselbständigen Anschlussrevision nichts aussagt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14 zur Berufung).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 147/10

    Zulässigkeit einer Anschlussrevision des Klägers nach Rücknahme der Revision

    Über ein eingelegtes Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine unselbständige Anschlussberufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 f. mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstreit in Rn. 10 f.).

    Durch die Rücknahme der Revision unterliegt somit nur der Revisionskläger, während dies zur Erfolgsaussicht der unselbständigen Anschlussrevision nichts aussagt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14 zur Berufung).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 140/10

    Fortführung einer unzulässigen Revision als Anschlussrevision nach Rücknahme der

    Über ein eingelegtes Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine unselbständige Anschlussberufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 f. mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstreit in Rn. 10 f.).

    Durch die Rücknahme der Revision unterliegt somit nur der Revisionskläger, während dies zur Erfolgsaussicht der unselbständigen Anschlussrevision nichts aussagt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14 zur Berufung).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 317/10

    Fortführung einer unzulässigen Revision als Anschlussrevision nach Rücknahme der

    Über ein eingelegtes Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 und vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659 f.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine unselbständige Anschlussberufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 13 f. mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstreit in Rn. 10 f.).

    Durch die Rücknahme der Revision unterliegt somit nur der Revisionskläger, während dies zur Erfolgsaussicht der unselbständigen Anschlussrevision nichts aussagt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06, NJW-RR 2007, 786 Rn. 14 zur Berufung).

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    In solchen Fällen ist eine Kostenaufteilung nach dem Wert der Berufung und der unselbständigen Anschlussberufung gerechtfertigt (BGH 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06 - MDR 2007, 788).
  • BGH, 20.09.2018 - III ZB 7/17

    Verlusts des Rechts der sofortigen Beschwerde nach deren Rücknahme

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 208/11

    Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine

  • OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 203/11

    Anspruch eines gemeinnütziger Verbraucherschutzvereins auf Unterlassung der

  • OLG Stuttgart, 04.08.2009 - 10 U 16/09

    Kostenentscheidung hinsichtlich der Kosten einer unselbstständigen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2023 - 26 Ta 6005/23

    Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung - Teilkostenentscheidung -

  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss

  • KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15

    Kostentragung nach Berufungsrücknahme: Kostenquotelung bei mangels Begründung

  • OLG Koblenz, 10.02.2009 - 2 U 428/08

    Übergang von Gewährleistungsansprüchen auf den Versicherer

  • BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 204/11

    Regelstreitwert von pro zu kontrollierender Klausel bei Klage eines

  • BayObLG, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • OLG Rostock, 21.12.2018 - 1 U 25/17

    Anschlussberufung: Kostentragung bei unverzüglicher Zurückweisung der Berufung

  • OLG München, 02.10.2019 - 25 U 4144/18

    Fehlender Voraussetzungen für die klageerweiternde Anschlussberufung

  • OLG Schleswig, 28.01.2009 - 4 U 192/07

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss und

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 116/07

    Kosten der Anschlussberufung; Rücknahme der Berufung; Hinweis gemäß § 522 Abs. 2

  • KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09

    Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung

  • OLG Köln, 28.07.2022 - 22 U 151/20

    Ansprüche aus einem außerordentlich gekündigten Gewerbemietverhältnis; Verletzung

  • OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 53/16

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung von Pflanzkästen und

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 16 U 124/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht