Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - I-10 W 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung des Zuständigkeitswerts oder Gebührenstreitwerts für die Streitwertfestsetzung bei einer Räumungsklage; Verkehrswert einer Immobilie ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwertes
- Judicialis
GKG § 41 Abs. 1; ; GKG § 41 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 41 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 6; ; ZPO § 8; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis gegenüber § 8 ZPO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert einer Räumungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert einer Räumungsklage (IMR 2008, 434)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1115
- NZM 2008, 542
- ZMR 2008, 364
- WM 2008, 160
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03
Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
Die Vorschrift gilt nur für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelwert sowie den Wert der Beschwer, nicht aber für den Gebührenstreitwert, bei dem § 41 GKG vorgeht (BGH, NZM 2006, 378). - BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
Gebührenwert bei Räumungsklagen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
Im Hinblick auf ihren sozialen Schutzgedanken, Mietstreitigkeiten zu verbilligen, ist diese Vorschrift weit auszulegen und auch auf den Fall anzuwenden, dass sich der Beklagte - wie hier der Beklagte zu 2) - gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft; denn auch in diesem Fall muss das Gericht über das Bestehen eines Mietverhältnisses entscheiden (vgl. BGHZ 48, 177 zu § 12 GKG a.F.; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu § 16 GKG a.F.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, § 41 RdNr. 13 m.w.N.;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 41 GKG, RdNr. 28;… Meyer GKG, 9. Aufl., § 41, Rdnr. 11). - OLG Bamberg, 09.03.1992 - 3 W 18/92
Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
Im Hinblick auf ihren sozialen Schutzgedanken, Mietstreitigkeiten zu verbilligen, ist diese Vorschrift weit auszulegen und auch auf den Fall anzuwenden, dass sich der Beklagte - wie hier der Beklagte zu 2) - gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft; denn auch in diesem Fall muss das Gericht über das Bestehen eines Mietverhältnisses entscheiden (vgl. BGHZ 48, 177 zu § 12 GKG a.F.; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu § 16 GKG a.F.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, § 41 RdNr. 13 m.w.N.;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 41 GKG, RdNr. 28;… Meyer GKG, 9. Aufl., § 41, Rdnr. 11).
- OLG Koblenz, 01.07.2013 - 3 W 316/13
Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert einer auf Eigentum gestützten …
Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich auf eine Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Februar 2009, 10 U 160/08, OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24. Januar 2008, I-10 W 6/08, WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2002, 11 W 80/02; in Abgrenzung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010, 13 W 67/09).Es ist unerheblich, ob der Kläger seine Klage auf sein Eigentum oder eine andere Anspruchsgrundlage stützt, sofern sich der Beklagte auf das Bestehen eines Miet-, Pacht oder Nutzungsverhältnisses beruft (…Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 41GKG Rn. 5 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 160/08 - OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08, 10 W 6/08 - WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2002 - 11 W 80/02 zu § 16 KGK a.F. m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11
Verfahrensrecht - Mietrecht: Welcher Streitwert bei Räumungsklage?
Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw. - VGH Bayern, 17.09.2021 - 15 C 21.1901
Gegenstandswert des Antrags auf Vollstreckung einer vergleichsweise übernommenen …
Damit ging es ihr im Rahmen dieses Prozesses, in dem der aus ihrer Sicht zu vollstreckende Vergleich zustande kam, nicht ausschließlich um ihre Rechtspositionen aus einem abzuwickelnden Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses i.S. von § 41 Abs. 2 Satz 1 GKG, vielmehr hat sie auf die Räumung des Dükers auch aus einem anderen Rechtsgrund (Eigentum, ergänzend auch Beeinträchtigung ihrer Verwaltungsaufgaben) Wert gelegt, § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG (…vgl. Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn. 16, 17;… Hoppe in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn.16, 17; OLG Düsseldorf, B.v. 24.1.2008 - I-10 W 6/08 u.a. - NJW-RR 2008, 1115 = juris Rn. 3;… KG Berlin, B.v. 13.10.2010 - 12 W 28/10 - juris Rn. 1;… vgl. auch KG Berlin, B.v. 19.11.2012 - 8 W 80/12 - juris Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
Räumungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Grundstücks nach …
Der Gebührenstreitwert ist auch dann nach § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG festzusetzen, wenn sich der Beklagte gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Miet- oder Pachtverhältnis beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.1.2008, WM 2008, 160 = ZMR 2008, 364 - I-10 W 6/08). - OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
Streitwert einer Räumungsklage
Wird nämlich die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (vgl. OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
Rechtsprechung
OLG München, 24.01.2008 - 32 AR 1/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wohnungseigentumssache: Zuständiges Beschwerdegericht in Altverfahren
- IWW
- Judicialis
FGG § 5 Abs. 1; ; GVG § 72 Abs. 2; ; WEG § 62 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1
- rechtsportal.de
Beschwerdegericht für Wohnungseigentumssache in Altfällen
- ibr-online
Rechtsmittel nach dem 01.07.07: Wer ist zuständig?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständiges Beschwerdegericht bei Anhängigwerden einer Wohnungseigentumssache vor dem 01.07.2007 an einem Amtsgericht; Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen Zuständigkeitsstreits
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
WEG - Verfahrenskonzentration in Altverfahren
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zuständiges Rechtsmittelgericht in WEG-FGG-Altverfahren für die Zeit ab 01.07.2007? (IMR 2008, 104)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg - URII 35/07
- LG Bamberg - 1 T 1/07
- LG Aschaffenburg, 07.01.2008 - 4 T 214/07
- OLG München, 24.01.2008 - 32 AR 1/08
Papierfundstellen
- NJW 2008, 859
- NJW-RR 2008, 1115 (Ls.)
- NZM 2008, 168
- ZMR 2008, 411
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07
Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …
Auszug aus OLG München, 24.01.2008 - 32 AR 1/08
Nachdem bis zum 30.6.2007 in WEG-Sachen als einziges Rechtsmittel die Beschwerde vorgesehen war, spricht auch der Wortlaut von § 72 Abs. 2 GVG dafür, dass mit der dortigen Zuständigkeitsregelung nur Streitigkeiten nach § 43 WEG n.F. gemeint sind (vgl. auch LG Konstanz, Beschluss vom 9.1.2008 - 62 T 134/07; Drasdo, NJW-Spezial 2008, 3; a.A. LG Leipzig, NZM 2007, 932). - LG Leipzig, 05.09.2007 - 16 T 635/07
Rechtsmittelkonzentration in WEG-Verfahren nach dem 01.07.07
Auszug aus OLG München, 24.01.2008 - 32 AR 1/08
Nachdem bis zum 30.6.2007 in WEG-Sachen als einziges Rechtsmittel die Beschwerde vorgesehen war, spricht auch der Wortlaut von § 72 Abs. 2 GVG dafür, dass mit der dortigen Zuständigkeitsregelung nur Streitigkeiten nach § 43 WEG n.F. gemeint sind (vgl. auch LG Konstanz, Beschluss vom 9.1.2008 - 62 T 134/07; Drasdo, NJW-Spezial 2008, 3; a.A. LG Leipzig, NZM 2007, 932).
- BGH, 19.02.2009 - V ZB 188/08
Geltung des § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) für die Berufung …
Dies bedeutet, dass in diesen Verfahren nach §§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 WEG a.F., § 19 Abs. 2 FGG gegen erstinstanzliche Entscheidungen die sofortige Beschwerde zu dem für Rechtsmittel gegen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Beschlüsse des Amtsgerichts örtlich zuständigen Landgericht das richtige Rechtsmittel ist; die besondere Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG kommt nicht zur Anwendung, denn sie betrifft nur Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen in Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG, die also im Zivilprozess ergangen sind, erfasst jedoch nicht Rechtsmittel gegen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidungen (OLG München NJW 2008, 859). - OLG Oldenburg, 17.10.2008 - 5 AR 41/08
Zuständigkeit des nach § 72 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmten …
Dies deutet ebenfalls darauf hin, dass mit der Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 GVG nur Streitigkeiten nach § 43 WEG nF gemeint sind (vgl. Oberlandesgericht München, ZWE 2008, S. 203. Oberlandesgericht Frankfurt, NZM 2008, S. 168, 169. Landgericht Konstanz, ZWE 2008, S. 200. Schmid, ZMR 2008, S. 181, 181 f.). - LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
Verfahrensrecht - Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht
Dementsprechend betrifft auch die besondere Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 GVG alle Berufungen gegen Entscheidungen in Wohnungseigentumssachen, die im Zivilprozess ergangen sind, nicht jedoch Rechtsmittel gegen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidungen (BGH, NJW 2009, 1282; OLG München, NJW 2008, 859).
- OLG München, 08.12.2008 - 32 Wx 156/08
Wohnungseigentumssache: Zuständiges Beschwerdegericht in Altverfahren
Der Senat hat bereits entschieden, dass für eine Wohnungseigentumssache, die vor dem 1.7.2007 beim Amtsgericht anhängig geworden ist, das für dieses Amtsgericht örtlich übergeordnete Landgericht als Beschwerdegericht und nicht das am Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts zuständig ist (OLG München NJW 2008, 859 = ZMR 2008, 411 mit zustimmender Anmerkung Drasdo). - AG Mannheim, 08.02.2010 - 4 UR II 11/05
Wohnungseigentum: Abänderungsverfahren und neues WEG-Recht
Diese Anhängigkeit dauert zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss der Instanzen fort, denn sog. "Altverfahren" waren auch nach dem 1.7.2007 von dem gemäß § 45 Abs. 1 WEG a.F. zuständigen Beschwerdegericht bzw. Oberlandesgericht die nach den landesrechtlichen Vorschriften dem entscheidenden Amtsgericht vorgeordnet sind, "anhängig"; die Rechtsmittelkonzentration des § 72 Abs. 2 GVG findet erst auf Verfahren Anwendung, die nach dem 1.7.2007 "anhängig" werden, mithin wenn der Verfahrenseinleitende Antrag nach diesem Datum bei Gericht einkommt ( OLG München , NZM 2008, 168; OLG Frankfurt , NZM 2008, 168, 169). - OLG Karlsruhe, 10.03.2008 - 11 AR 1/08
Wohnungseigentumssachen: Örtliche Zuständigkeit für die Beschwerdeverfahren in …
Nach dieser Norm bestimmt sich auch der Zuständigkeitsstreit zweier Beschwerdegerichte (…Keidel/Kuntze/Sternal, FGG, 15. Aufl. § 5 Rn. 21 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 24.01.2008, 32 AR 1/08, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007, 20 W 325/07, Juris). - LG Nürnberg-Fürth, 21.10.2008 - 14 T 8682/08
Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Beschwerdegericht in Altverfahren bei …
Die Kammer verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidungen des BGH vom 27.9.2007 (ZMR 2007, 975) und des OLG München vom 24.1.2008 (ZMR 2008, 411), wonach es für die am 1.7.2007 bereits anhängigen Verfahren bei der Anwendung des bisherigen Verfahrensrechts bleibt.