Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,2285
OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines angemessenen Zeitraums zur Prüfung eines Schadensersatzanspruches in Verkehrsunfallsachen durch eine Haftpflichtversicherung anhand der Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhalts; Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits bei Erhebung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Regulierungszeit für Haftpflichtversicherung

  • kanzlei.biz

    Zulässige Zeitspanne für Schadensregulierung

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; PflVG § 3
    Klageerhebung ohne Gewährung eines angemessenen Prüfungszeitraumes zur Klärung der Rechtslage nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angemessene Regulierungsdauer eines Haftpflichtschadens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Wer zu früh klagt, wird bestraft

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Regulierungsfrist in der Regel 3 Wochen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 114
  • NZV 2008, 151
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Landstuhl, 09.07.2002 - 2 C 111/02

    Anspruch auf Verzugsschaden gegen Kfz-Haftpflichtversicherung; Beginn der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    aa) Die Dauer der Prüffrist (vgl. § 14 I VVG n.F.) wird in der Rechtsprechung unterschiedlich angesetzt, von 2 Wochen AG Erlangen (DAR 2005, 690) über mindestens 2-3 Wochen (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190= OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage), 3-4 Wochen (LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg.

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51: 2 Wochen ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611: 3 Wochen ); daß die Haftpflichtversicherungen über einen " größeren Büroapparat " verfügten, der " gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat " (so OLG Rostock OLG-NL 2001, 92), ist nicht anzuerkennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners angesiedeltes Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden darf - andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch unklare oder schwerfällige Organisationsstrukturen über längere Zeit folgenlos seinen Verpflichtungen zu entziehen.

  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    3 Wochen: OLG Düsseldorf 27.6.07 - 1 W 23/07 - NZV 08, 151; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage).

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Die Länge dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Beschluss vom 27.06.07, I-1 W 23/07, DAR 2007, 611).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06   

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https://dejure.org/2007,3748
BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06 (https://dejure.org/2007,3748)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06 (https://dejure.org/2007,3748)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2007 - IV ZR 136/06 (https://dejure.org/2007,3748)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Krankenversicherungsklausel über die ärztliche Behandlung im Ausland aus Sichtweise des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse; Bestimmung des zeitlichen Umfangs des Versicherungsschutzes einer privaten ...

  • reise-recht-wiki.de

    Heilbehandlung im Ausland

  • Judicialis
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reiseversicherungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 a
    Auslegung einer Klausel über Versicherungsschutz für "Heilbehandlung im Ausland während vorübergehender Reisen bis zu sechs Wochen Dauer"

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157
    Auslegung von Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung; Eintrittspflicht einer Auslandskrankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Während langer Amerikareise krankenversichert? - Strittige Klausel: Versichert während "Reisen bis zu sechs Wochen Dauer"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reisekrankenversicherung: Gilt der 6-woechige Versicherungsschutz auch, wenn laengere Reise geplant ist?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 114
  • VersR 2008, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06
    Ausgangspunkt der Auslegung ist neben dem Wortlaut und dem mit der Klausel verfolgten Zweck auch der erkennbare Sinnzusammenhang (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 - VersR 2002, 1503 unter 2 a).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06
    a) Dabei kommt es auf die Sichtweise des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • OLG Schleswig, 02.02.2009 - 14 W 6/09

    Gerichtskosten: Streitwertbemessung für Klagen auf Duldung der Wegnahme von

    Unterstellt man, dass es den Energieversorgern um den Besitz der Messgeräte gehe und deshalb § 6 ZPO für den Streitwert bestimmend sei (so z.B. LG Chemnitz RuS 2008, 23; AG Königstein NJW-RR 2003, 949), wäre der Wert dieser Messeinrichtungen zugrunde zu legen.
  • KG, 01.06.2021 - 6 U 1067/20

    Auslandsreisekrankenversicherung: Auslegung von Bedingungen: Begrenzung des

    Die Beklagte bezieht sich ergänzend auf die BGH-Entscheidung vom 19.9.2007 - IV ZR 136/06 - und macht noch geltend, auf der Rückseite der Anlage BLD 7 - betreffend den Tarif RVL 16 - werde die Anleitung gegeben, als Versicherungsbeginn den ersten Reisetag einzutragen.

    Auch aus der von ihr zitierten Entscheidung des BGH vom 19.9.2007 - IV ZR 136/06, VersR 2008, 64-65, zur Auslegung einer Klausel über den Versicherungsschutz für die "Heilbehandlung im Ausland während vorübergehender Reisen bis zu sechs Wochen Dauer" kann die Beklagte nichts Günstiges für sich herleiten.

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