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   OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08   

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https://dejure.org/2008,1240
OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08 (https://dejure.org/2008,1240)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 U 19/08 (https://dejure.org/2008,1240)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 U 19/08 (https://dejure.org/2008,1240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 18, 17 Abs. 2, 9, 7 Abs. 1 StVG; §§ 14, 1 Abs. 2 StVO

  • bremen.de PDF

    Kein Verschulden einer Mutter, die ihr Kind auf dem Rücksitz anschnallt, wenn die Tür ihres parkenden Pkw von einem vorbeifahrenden Pkw wegen fehlenden Sicherheitsabstandes beschädigt wird

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Haftungsquote bei Beschädigung der geöffneten Tür eines parkenden PKWs durch einen PKW-Fahrer aufgrund unterlassener Einhaltung des erforderlichen Seitenabstands; Öffnung einer hinteren Tür eines an der Straße parkenden PKWs auf Fahrerseite durch eine Mutter ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Sicherheitsabstand zu parkendem Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Verschulden einer Mutter, die ihr Kind auf dem Rücksitz anschnallt, wenn die Tür ihres parkenden Pkw von einem vorbeifahrenden Pkw wegen fehlenden Sicherheitsabstandes beschädigt wird

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schnallt Mutter ihr Kind auf dem Rücksitz an, verschuldet sie nicht den Anstoß eines Pkw, der mit unzureichendem Sicherheitsabstand vorbeifährt

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mutter schnallt Kind an - Unfall wegen geöffneter Seitentür

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zum Kinder anschnallen darf die Autotür geöffnet werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sorgfaltspflichten bei Öffnen der Fahrzeugtür

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer fährt gegen die offene Tür eines geparkten Wagens - Die Fahrerin schnallte auf dem Rücksitz gerade ihr kleines Kind an

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Schnallt Mutter ihr Kind auf dem Rücksitz an, verschuldet sie nicht den Anstoß eines Pkw, der mit unzureichendem Sicherheitsabstand vorbeifährt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verschulden einer Mutter, die ihr Kind auf dem Rücksitz anschnallt, wenn die Tür ihres parkenden Pkw von einem vorbeifahrenden Pkw wegen fehlenden Sicherheitsabstandes beschädigt wird - Zu den Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten Tür eines Fahrzeugs durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Voller Schadensersatz bei unvorsichtigem Türöffnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1203
  • MDR 2008, 1096
  • NZV 2008, 575
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

    Auszug aus OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08
    Ob der Fahrfehler des Beklagten zu 1) den vom Pkw des Klägers ausgehenden Ursachenbeitrag (Betriebsgefahr) so überwiegt, dass eine Mithaftung des Klägers ganz ausscheidet, wie das OLG Nürnberg in einem gleich gelagerten Fall angenommen hat, in dem allerdings die - wie hier - ins Fahrzeuginnere gebeugte Ehefrau des Fahrzeughalters die in die Fahrbahn hinein ragende Tür durch eine geringfügige Bewegung weiter geöffnet hatte (vgl. OLG Nürnberg, DAR 2001, 130, juris Rn.9), kann dahinstehen.
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 101/85

    Mitverschulden - Begegnungskollision - Aussteigender Fahrer - Pkw - Fahrbahnseite

    Auszug aus OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08
    Sieht man einmal von den damit verbundenen, allen Senatsmitgliedern hinreichend bekannten praktischen Problemen ab, bleibt zu beachten, dass § 14 I StVO das Öffnen der linken Tür nicht grundsätzlich verbietet (so auch BGH, VersR 1987, 53 f., juris Rn. 25).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).

    Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.) nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (in dieser Richtung allerdings OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; LG Berlin, VersR 2002, 864).

  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

    Die Kammer hält eine Haftungsquote von 80% zu 20% zu Lasten des Klägers für angemessen (vgl. hierzu auch OLG Bremen, Urteil vom 29.05.2008, 2 U 19/08 - juris, wobei hier feststand, dass die Beklagte sich auch während des Abschnallens um den rückwärtigen Verkehr vergewissert hat).
  • LG Duisburg, 10.06.2013 - 3 O 405/12

    Haftungsverteilung bei Kollision mit geparktem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür

    Insoweit ist neben den praktischen Problemen, die der Zeuge entsprechend den Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen schildert (vgl. Urteil vom 29.05.2008, Az.: 2 U 19/08), zu beachten, dass § 14 Abs. 1 StVG das Öffnen der Fahrzeugtüren auf der Fahrer- bzw. auf der verkehrszugewandten Seite nicht verbietet.

    Es erscheint allerdings verständlich und jedenfalls nicht verwerflich, dass er davon ausging, ein sich näherndes Kraftfahrzeug werde die sichtbare, in die Fahrbahn ragende Tür erkennen und sich darauf und die davon ausgehende Unfallgefahr einstellen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 29.05.2008, Az.: 2 U 19/08).

  • OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden an der sich öffnenden Tür

    Damit unterscheidet sich der streitgegenständliche Sachverhalt auch maßgeblich von dem der Entscheidung des OLG Bremen, NZV 2008, 575 zugrunde liegenden.
  • LG Saarbrücken, 15.02.2024 - 13 S 28/23
    Vor diesem Hintergrund ist die Haftung der Klägerseite auf die Betriebsgefahr beschränkt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 U 19/08 -, juris, Rn. 14).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür

    Im Übrigen gilt für eine Haftungsverteilung lediglich dann etwas anderes, wenn feststehen würde, dass sich der Aussteigende vor und während des Aussteigens vergewissert hat, dass sich kein rückwärtiger Verkehr nähert und dass der Unfall ausschließlich auf einen zu geringen Seitenabstand des Vorbeifahrenden zurückzuführen ist (vgl. etwa OLG Bremen NJW-RR 2008, 1203 f.).
  • LG Essen, 24.02.2022 - 3 O 17/20

    Verkehrsunfall

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - Juris Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
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