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   OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - I-1 U 212/07   

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https://dejure.org/2008,4729
OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - I-1 U 212/07 (https://dejure.org/2008,4729)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2008 - I-1 U 212/07 (https://dejure.org/2008,4729)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2008 - I-1 U 212/07 (https://dejure.org/2008,4729)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit i.F.d. Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs; Ergreifen von Beweissicherungsmaßnahmen in Gestalt eines beantragten selbstständigen Beweisverfahrens zur Unfallrekonstruktion als ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallzeit - Beschränkung des Zeitraums durch den Geschädigten

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 251; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Zur Nutzungsausfallentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 251; BGB § 254 Abs. 2
    Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines Beweissicherungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Standgeld - 80 Tage Standgeld à 7,50 Euro - 98 Tage Nutzungsausfall

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Verzögerung durch selbstständiges Beweisverfahren führt nicht zu Entschädigungsverlusten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung: Reparaturverzögerung durch selbstständiges Beweisverfahren: Verstoß gegen § 254 BGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1711
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
    In der Regel kann er daher nur nach Maßgabe der voraussichtlichen Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur Ersatz verlangen, wobei ggfs. der Zeitraum für die Erstellung eines Schadensgutachtens und unter Umständen eine angemessene Überlegungsfrist für die Frage, ob eine Reparatur durchzuführen oder eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen ist, hinzugerechnet werden kann (OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190; st. Rspr. des Senats).

    Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles geht der Senat ausnahmsweise davon aus, dass es keine Obliegenheitsverletzungen der Klägerin als Geschädigte eines Verkehrsunfalls darstellte, zunächst ausreichende Beweissicherungsmaßnahmen in Gestalt des beantragten selbständigen Beweisverfahrens zur Unfallrekonstruktion zu ergreifen (so auch in einem ähnlichen Fall OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190).

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
    Ihn trifft eine Mitverantwortung, wenn er vorwerfbar Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen hat, deren Erfüllung jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (s. nur BGH NJW 1997, 2234).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zitiert nach Juris; grundlegend BGHZ 98, 212).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zitiert nach Juris; grundlegend BGHZ 98, 212).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Die Klägerin kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie ausnahmsweise den Reparaturauftrag hat zurückstellen dürfen, weil sie konkreten Anlass zu der Befürchtung gehabt habe, den Nachweis ihres Anspruchs gegen die Beklagte nur durch sachverständige Unfallrekonstruktion erbringen zu können (vgl. dazu Senat, Urteil vom 07.04.2008 - I-1 U 212/07, juris Rn. 5 ff.).

    Selbst dann, wenn der genannte Ausnahmefall gegeben gewesen wäre, hätte die Klägerin nicht lediglich zuwarten dürfen, bis die Beklagte ihre Meinung ändert, sondern hätte - woran es hier fehlt - unverzüglich geeignete Maßnahmen der Beweissicherung, wie etwa die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, ergreifen müssen (vgl. Senat, Urteil vom 07.04.2008, aaO.).

  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit

    Ihn trifft eine Mitverantwortung, wenn er vorwerfbar Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen hat, deren Erfüllung jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. April 2008 - I-1 U 212/07 mit Verweis auf BGH NJW 1997, 2234).
  • OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13

    Nutzungsausfall nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt

    Allerdings kann der Zeitraum für die Erstellung eines Schadensgutachtens hinzugerechnet werden, unter Umständen darf auch der Ausgang eines selbstständigen Beweisverfahrens abgewartet werden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711, 1712; Palandt-Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 37).
  • LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung

    a) Der Geschädigte ist mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (BGH, Urteil vom 14.04.2010 aaO; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07, juris; OLG Naumburg, NJW 2004, 235, 3191; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711) und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteile vom 10.03.2009, aaO m.w.N.; vom 14.04.2010 aaO.).

    Kommt er dem in zurechenbarer Weise nicht nach, muss er sich eine Kürzung oder sogar den Ausschluss seines Schadensersatzanspruchs gefallen lassen (vgl. nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711; zum Verschuldensmaßstab des § 254 Abs. 2 BGB vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 254 Rn. 1, 36 m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11

    Schadensminderungspflicht nach Verkehrsunfall: Verzögerung einer

    Der Geschädigte ist mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB aber gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (BGH, Urteil vom 14.04.2010 aaO; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07, juris; OLG Naumburg, NJW 2004, 235, 3191; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711) und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteile vom 10.03.2009, aaO mwN.; vom 14.04.2010 aaO.).

    Kommt er dem in zurechenbarer Weise nicht nach, muss er sich eine Kürzung oder sogar den Ausschluss seines Schadensersatzanspruchs gefallen lassen (vgl. nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711; zum Verschuldensmaßstab des § 254 Abs. 2 BGB vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 254 Rn. 1, 36 mwN.).

    Denn dem Geschädigten ist zuzugestehen, dass er sich zunächst wegen des Ergebnisses der Schadensermittlung mit seinem Anwalt in Verbindung setzt und erst dann eine Entscheidung über den Weg der Schadensbeseitigung trifft (zur Überlegungsfrist des Geschädigten vgl. nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711; Brandenburgisches OLG aaO; OLG Braunschweig, Schaden-Praxis 2000, 205).

  • OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich

    Regelmäßig ist für den Zeitraum einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung zu leisten sowie für den erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190).
  • OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Durchführung einer Reparatur an einem

    In der Regel kann er daher nur für die voraussichtliche Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung Ersatz verlangen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711).

    Es stellt auch keinen Verstoß des Klägers gegen die Schadensminderungspflicht dar, dass er vor Vornahme der Ersatzbeschaffung zunächst ein selbständiges Beweisverfahren beantragt hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190).

  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Der Geschädigte ist mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB aber gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 60/07, juris; OLG Naumburg NJW 2004, 235, 3191; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711) Kommt er dem in zurechenbarer Weise nicht nach, muss er sich eine Kürzung oder sogar den Ausschluss seines Schadensersatzanspruchs gefallen lassen (vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; zum Verschuldensmaßstab des § 254 Abs. 2 BGB vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 254 Rdn. 1, 36 mwN.).
  • OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    17, vom 22.12.2005 - VII ZR 71/04, juris Rn. 10, NJW 2006, 995; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2008 - I-1 U 212/07, juris Rn. 5; vom 13.12.1951 - III ZR 83/51, juris Rn. 10, BGHZ 4, 170-182, MüKoBGB/Oetker, 8. Aufl. 2019, BGB § 254 Rn. Randnummer 76; Ebert in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 254 BGB, Rn. 53; BeckOGK/Looschelders, 1.3.2019, BGB § 254 Rn. 237).

    Der Geschädigte ist mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, juris Rn. 32; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 60/07, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711) und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteile vom 10.03.2009 -VI ZR 211/08, juris Rn. 10, NJW 2009, 1663).

  • OLG München, 21.02.2014 - 10 U 4039/13

    Höhe des Nutzungsausfallschadens bei Unfallbeschädigung eines Pkw

    a) Regelmäßig ist für den Zeitraum einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung zu leisten sowie für den erforderlichen Zeitraum der Schadensfeststellung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711; DAR 2006, 269 ; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190 ; Senat, Urt. v. 17.04.2009, Az. 10 U 5690/08 [[...]] mit Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 13/2009 Anm. 4).
  • OLG Koblenz, 17.03.2015 - 3 U 655/14

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines Pkw wegen unsachgemäßer Reparatur

  • LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der

  • AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13

    Feststellung von Schadenersatzansprüchen bei der Kollision eines Fahrzeugs mit

  • OLG Hamm, 21.01.2022 - 9 W 5/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines

  • LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte

  • LG Aachen, 26.01.2012 - 12 O 348/11

    Anspruch auf Ersatz der Kosten der Ersatzbeschaffung wegen eines auf fehlerhafte

  • LG München II, 01.04.2021 - 1 O 4787/13

    Nutzungsentschädigung bei geringer Nutzung und langer Ausfallzeit

  • OLG München, 27.05.2020 - 6 O 16/74

    Nutzungsausfall: Fehlen der finanziellen Mittel für Reparatur

  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

  • AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Dauer des Nutzungsausfalls bei fehlender

  • LG Zweibrücken, 09.11.2010 - 3 S 112/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für die Erstattung von

  • LG Berlin, 27.11.2014 - 41 O 66/14
  • LG Dortmund, 09.07.2010 - 3 O 56/10

    Geltendmachung von Nutzungsausfallschaden seitens des Eigentümers eines privat

  • AG Erkelenz, 26.04.2016 - 14 C 305/15

    Beilackierung, Kosten einer sachverständigen Stellungnahme und fiktivem

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