Weitere Entscheidung unten: AG Bergisch Gladbach, 10.07.2007

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   BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07   

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https://dejure.org/2007,2293
BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,2293)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - V ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,2293)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,2293)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Erlasses einer Endentscheidung bei unaufschiebbaren Amtshandlungen eines abgelehnten Richters; Ansehung der rechtmissbräuchlichen Ablehnung eines Rechtspflegers als ein der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender Grund; Fortsetzung eines Termins ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuschlagserteilung trotz Befangenheitsantrags bei dessen festgestellter Rechtsmißbräuchlichkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmißbräuchliche Ablehnung eines Rechtspflegers; Zwangsversteigerungsverfahren; Mangel der Zuschlagsentscheidung wegen fehlender Vorabentscheidung über Ablehnungsgesuch gegen Rechtspfleger

  • Judicialis

    ZPO § 47 Abs. 2; ; ZVG § 83 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 47 Abs. 2; ZVG § 83 Nr. 6
    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 216
  • MDR 2008, 111
  • Rpfleger 2007, 619
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07
    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu insbesondere Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, WM 2007, 947 f.; ferner Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, RPfleger 2006, 665, und v. 18. Mai 2005, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat bereits entschieden, dass die Ablehnung des Rechtpflegers wegen Besorgnis der Befangenheit rechtsmissbräuchlich ist, wenn sie lediglich der Verfahrensverschleppung dient (Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • OLG Celle, 17.08.1988 - 4 W 119/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07
    aa) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass der Zuschlag nach § 83 Nr. 6 ZVG (vorläufig) nicht erteilt werden darf, wenn der Rechtspfleger zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist (so auch OLG Celle NJW-RR 1989, 569).
  • BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07
    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu insbesondere Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, WM 2007, 947 f.; ferner Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, RPfleger 2006, 665, und v. 18. Mai 2005, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07
    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu insbesondere Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, WM 2007, 947 f.; ferner Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, RPfleger 2006, 665, und v. 18. Mai 2005, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07
    Der auch das Zwangsvollstreckungsrecht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet die Parteien zu redlicher Verfahrensführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse (std. Rspr., vgl. nur Senatsbeschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, S. 6 ff. m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Für Beschwerdeverfahren, die sich an ein in einem eröffneten Zwangsversteigerungsverfahren gestelltes Ablehnungsgesuch anschließen, gilt nichts anderes (vgl. Senat, BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216, 217).
  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 71/18

    Tätigkeit eines zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Rechtspflegers

    Das ändert jedoch nichts daran, dass jedenfalls eine Endentscheidung grundsätzlich erst nach (abschließender) Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen darf (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216 Rn. 6).

    Hierfür kann dahinstehen, ob das Ablehnungsgesuch der Beteiligten zu 1 rechtsmissbräuchlich war und bereits deshalb der Zuschlag trotz des noch nicht erledigten Befangenheitsgesuchs erteilt werden durfte (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216 Rn. 7; siehe auch bereits Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Das gilt jedoch nicht bei einem rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch, wie es nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Beschwerdegerichts hier vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216, 217 Rn. 6 f.).
  • LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08

    Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

    So ist höchstrichterlich festgestellt, dass die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden kann (vgl. BGH NJW NJW-RR 2008, 216 f. m.w.N.).

    So führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Az: V ZB 3/07) aus, dass die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden kann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH aaO mit weiterer Begründung).

    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 216-217 m.w.N.).

  • LG Augsburg, 14.08.2020 - 874 T 4539/19

    Abgelehnter Rechtspfleger, Ablehnung des Rechtspflegers, Zuschlagsbeschluß,

    Die Rechtspflegerin hätte weiterhin den Zuschlag nicht erteilen dürfen, solange die Entscheidung über das Rechtspflegerablehnungsgesuch nicht rechtskräftig war (Stöber, ZVG, Einleitung 26.4, BGH NJW-RR 2008, 216).

    Der auch das Zwangsvollstreckungsrecht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet die Parteien zu redlicher Verfahrensführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse (std. Rspr.; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007, Az. V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216; BGH NJW-RR 2005, 1226).

    So führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Az: V ZB 3/07) aus, dass die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden kann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH a. a. O. mit weiterer Begründung).

  • BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das die abgelehnten Richter treffende Handlungsverbot nach § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 Abs. 1 ZPO bewirkt lediglich, dass der abgelehnte Richter an weiteren Verfahrensschritten bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht mitwirken darf, und zwar ab Eingang bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 17 RdNr 17 mwN) , und dass eine Endentscheidung in der Sache erst nach Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen darf (vgl BGH vom 21.6.2007 - V ZB 3/07 - MDR 2008, 111; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 60 RdNr 13a) .
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

    Der Antragstellerin musste Gelegenheit zur Stellungnahme zur dienstlichen Äußerung des von ihr abgelehnten Richters auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingeräumt werden, denn gemäß § 47 Abs. 2 ZPO darf zwar die mündliche Verhandlung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden, eine Endentscheidung darf jedoch grundsätzlich erst nach Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216).
  • OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Zwangsvollstreckung

    Das aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt nicht nur im materiellen Recht, sondern auch im Prozessrecht (vgl. BVerfGE 104, 232; BGHZ 20, 206; BGH NJW-RR 2008, 216).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 112/16

    Versagung des Zuschlags wegen Befangenheit des Rechtspflegers beim

    Der Zuschlag darf nach § 83 Nr. 6 ZVG (vorläufig) nicht erteilt werden, wenn der Rechtspfleger zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, MDR 2008, 111).
  • LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21

    Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

    aa) Zwar kann gemäß § 10 S. 1 RPflG i.V.m. § 47 Abs. 2 ZPO ein Termin bei drohender Vertagung unter Mitwirkung des abgelehnten Rechtspflegers als sog. unaufschiebbare Maßnahme fortgesetzt werden, eine Endentscheidung wie der Zuschlagsbeschluss darf jedoch grundsätzlich erst nach (abschließender) Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen (BGH, Beschluss vom 15.11.2018 - V ZB 71/18; BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 3/07; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 49 Rn. 4).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 3 PKH 11.09

    Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; Beendigung durch

  • OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Anhörungsrüge zurückgewiesen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06

    Arbeitsunfall eines selbständigen Rechtsanwalts; Missbräuchliches

  • BSG, 08.09.2023 - B 8 SO 61/22 BH
  • LSG Hessen, 14.08.2017 - L 9 SF 37/17

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 05.03.2009 - V ZA 26/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der

  • OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16

    KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Befangenheitsantrag verworfen

  • LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20

    Rechtsmittel als Verzögerungstaktik kann nach hinten losgehen

  • LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16

    Beweiskraft des Protokolls im Zwangsversteigerungsverfahren

  • LG Bielefeld, 26.09.2013 - 23 T 591/13

    Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung bei rechtsmissbräuchlichem

  • LAG Sachsen, 14.06.2010 - 3 Sa 666/09

    Unbegründeter Befangenheitsantrag wegen unvollständiger Protokollierung;

  • LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls;

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2017 - 3 HKO 2070/17

    Einstweilige Verfügung gegen Grammer AG aufgehoben

  • BSG, 03.09.2019 - B 14 AS 134/18 B

    Ablehnung aller Richter eines Senats wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Schleswig, 19.03.2009 - 5 U 90/08

    Tätigwerden eines abgelehnten Richters i.S.d. § 47 Zivilprozessordnung (ZPO) in

  • LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08

    Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 569 Abs. 1 ZPO für eine sofortige

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 - 11 T 1500/22

    Voraussetzungen der Abgabe von Geboten durch sog. Bietergemeinschaften in der

  • LG München I, 24.07.2023 - 14 T 7837/23

    Vollstreckbare Urkunden, Sofortige Beschwerde, Vorläufiger Insolvenzverwalter,

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Rechtsprechung
   AG Bergisch Gladbach, 10.07.2007 - 64 C 65/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32914
AG Bergisch Gladbach, 10.07.2007 - 64 C 65/07 (https://dejure.org/2007,32914)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 10.07.2007 - 64 C 65/07 (https://dejure.org/2007,32914)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 64 C 65/07 (https://dejure.org/2007,32914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Patienten müssen Ausbildungszuschlag zahlen - Ausbildung des Krankenpflege-Nachwuchses liegt im öffentlichen Interesse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 216
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