Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.09.2007

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2840
BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03 (https://dejure.org/2007,2840)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 BvR 650/03 (https://dejure.org/2007,2840)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03 (https://dejure.org/2007,2840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der Revision im Zivilprozess trotz grundsätzlicher Bedeutung - Zur Zulässigkeit landesrechtlicher Regelungen bzgl der Duldung eines Überbaus

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung eines aus einer Giebelverschalung und einem Dachabschluss bestehenden Überbaus; Hinnahme von untergeordneten Bauteilen als Überbau; Verfassungswidrigkeit von § 7b Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Nachbarrecht des Landes ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    NRG BW § 7b Abs. 1 Satz 1; BGB § 912; EGBGB Art. 124 Satz 1
    Verfassungsmäßigkeit des die Duldung von Überbau untergeordneter Bauteile regelnden § 7b Abs. 1 Satz 1 NRG BW

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Regelungen des privaten Nachbarrechts; Umfang des effektiven Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Müssen übergreifende Bauteile geduldet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldungspflicht für Überbau in Nachbargesetzen verfassungsgemäß! (IMR 2008, 91)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 420
  • NJW-RR 2008, 26
  • NVwZ 2009, 390 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
    Denn der Bundesgerichtshof lässt die Anwendung der Regeln des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nur ausnahmsweise (vgl. BGHZ 28, 110 ; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1958 - V ZR 54/56 -, MDR 1959, S. 31; Urteil vom 22. September 1972 - V ZR 8/71 -, MDR 1973, S. 39; Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 143/02 -, NJW 2003, S. 1392) und aus zwingenden Gründen zu (vgl. BGHZ 28, 110 ; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1958 - V ZR 54/56 -, MDR 1959, S. 31; Urteil vom 22. September 1972 - V ZR 8/71 -, MDR 1973, S. 39; Urteil vom 7. Juli 1995 - V ZR 213/94 -, NJW 1995, S. 2633 ).

    Ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen müsse dringend geboten erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1995 - V ZR 213/94 -, NJW 1995, S. 2633 ; Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 143/02 -, NJW 2003, S. 1392).

  • BGH, 21.12.1973 - V ZR 107/72

    Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines Schutzgesetzes -

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
    In diesem Zusammenhang verlangt der Bundesgerichtshof eine umfassende Berücksichtigung und Abwägung der Gesamtumstände des konkreten Falles (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1973 - V ZR 107/72 -, MDR 1974, S. 571 f.; Urteil vom 10. Dezember 1976 - V ZR 263/74 -, MDR 1977, S. 568).

    Im Rahmen der Abwägung misst er dem Verschuldensgrad erhebliche Bedeutung bei (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1973 - V ZR 107/72 -, MDR 1974, S. 571 f.; Urteil vom 10. Dezember 1976 - V ZR 263/74 -, MDR 1977, S. 568).

  • BGH, 10.12.1976 - V ZR 263/74

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Beseitigungsverlangens wegen unverhältnismäßiger

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
    In diesem Zusammenhang verlangt der Bundesgerichtshof eine umfassende Berücksichtigung und Abwägung der Gesamtumstände des konkreten Falles (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1973 - V ZR 107/72 -, MDR 1974, S. 571 f.; Urteil vom 10. Dezember 1976 - V ZR 263/74 -, MDR 1977, S. 568).

    Im Rahmen der Abwägung misst er dem Verschuldensgrad erhebliche Bedeutung bei (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1973 - V ZR 107/72 -, MDR 1974, S. 571 f.; Urteil vom 10. Dezember 1976 - V ZR 263/74 -, MDR 1977, S. 568).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Er wird von der Regelung betreffend den Überbau nach §§ 912 ff. BGB ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 08.06.2006, Az.: 3 U 143/05, u.a. in: OLG-Report 2006, Seiten 860 f. ) und durch die §§ 19 und 19a BbgNRG (vgl. analog: BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 26.09.2012, Az.: 19 U 110/12, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3729 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 19.05.2009, Az.: 34 C 77/08, u.a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 14511 ) durchbrochen.

    Maßgebend ist somit, ob ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich umfassend und lückenlos geregelt ist oder nach dem aus Gesetzgebungsgeschichte und Materialien ablesbaren objektivierten Willen des Gesetzgebers abschließend geregelt werden sollte ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 102, Seiten 99 ff.; VerfG Brandenburg , Beschluss vom 11.12.2015, Az.: VfGBbg 42/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 56546 = "juris"; Dehner , NVwZ 2009, Seiten 369 f. ).

    Raum bleibt den Ländern im Übrigen selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 83, Seiten 24; BVerfG , BVerfGE 35, Seiten 65 ff. ), im Bereich des bürgerlichen Rechts also derjenigen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 78, Seiten 132 ff. ).

    Gemessen an diesen Grundsätzen kann hier aber gerade nicht festgestellt werden, dass der Landesgesetzgeber des Landes Brandenburg mit den §§ 19 und 19a BbgNRG - welche den Übergriff in den Luftraum bzw. den Überbau unter den dort genannten Voraussetzungen weitergehend als in § 912 BGB vorgesehen zulassen - außerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz gehandelt hat ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff. ).

    Mit Rücksicht darauf, dass die §§ 19 und 19a BbgNRG nur die privatrechtlichen Folgen des Überbaus auf der Grundlage einer nach öffentlichem Baurecht zulässigen Grenzbebauung regelt, wohingegen § 912 Abs. 1 BGB den Überbau im Allgemeinen betrifft, können diese Normen durchaus verschiedene Regelungsgegenstände gesehen und die §§ 19 und 19a BbgNRG so als "andere Beschränkung" im Sinne des Art. 124 Satz 1 EGBGB verstanden werden ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff. ).

    Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass der Landesgesetzgeber den ihm bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zustehenden Gestaltungsspielraum mit der Regelung in den §§ 19 und 19a BbgNRG überschritten, insbesondere die Interessen des Grundstückseigentümers unverhältnismäßig eingeschränkt haben könnte, sind mit Rücksicht auf die differenzierten Vorgaben zu dessen Duldungspflicht in diesen Vorschriften und vor allem auch zu deren inhaltlicher und zeitlicher Begrenzung (solange die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird) nicht erkennbar ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff. ).

    Das erkennende Gericht geht hier im Übrigen aber auch davon aus, dass der Kläger unter Anwendung der Grundsätze des so genannten "nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses" ebenso gehindert wäre, über eine Tiefe von 0, 25 m hinaus die Teilflächen der Dachüberstände des Beklagten in Besitz zu nehmen ( BVerfG , Beschluss vom 10.11.1988, Az.: 1 BvR 1215/88; BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg , Beschluss vom 11.12.2015, Az.: 42/14; BGH , NJW-RR 2013, Seite 650; BGH , NJW-RR 2012, Seite 1160; BGH , NJW-RR 2008, Seite 610; BGH , NJW 2003, Seite 1392; BGH , NJW-RR 2002, Seite 1313; BGH , NJW-RR 2001, Seite 1208 ).

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20

    Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung

    Hätte es sich so verhalten, wäre das Berufungsgericht selbst bei bestehenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit verpflichtet gewesen, unter Anwendung von § 23a NachbarG NW über die Berufung zu entscheiden und - wie geschehen - die Revision zuzulassen, weil die Auslegung des Art. 124 EGBGB höchstrichterlich nicht geklärt ist (vgl. BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 58 ff.; Senat, Urteil vom 2. Juni 2017 - V ZR 196/16, NZM 2017, 855 Rn. 8).

    c) Soweit das Berufungsgericht seine Vorgehensweise auf eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 7b NRG BW (BVerfG, ZfIR 2008, 108 ff.) stützt, unterliegt es einem Missverständnis.

    Raum bleibt den Ländern selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers (vgl. BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 43; NJW 2021, 1377 Rn. 83 mwN).

    (3) Das Bundesverfassungsgericht hat die zweite Auffassung als gut vertretbar bezeichnet (BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 50).

    Denn im Hinblick auf den vorsätzlichen Überbau enthält das Bundesrecht im Grundsatz eine erschöpfende Regelung; die darauf bezogenen Zweifel des Bundesverfassungsgerichts (ZfIR 2008, 108 Rn. 44 f.) teilt der Senat nicht.

    (b) Mit dem allgemeinen Sprachgebrauch ist es aber vereinbar, eine landesrechtliche Beschränkung dann zu den "anderen" im Sinne von Art. 124 EGBGB zu zählen, wenn sie nach ihrem Gesamtzusammenhang einen anderen Regelungsgegenstand als eine vergleichbare bundesrechtliche Norm betrifft (zutreffend BeckOGK/Vollkommer, BGB [1.2.2021], Art. 124 EGBGB Rn. 52 ff.; vgl. auch BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 51).

    Der Landesgesetzgeber hat den ihm bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, indem er differenzierte Vorgaben zu Inhalt und Grenzen der Duldungspflicht vorgesehen hat (vgl. auch BVerfG, ZfIR 2008, 108 Rn. 54).

  • BGH, 02.06.2017 - V ZR 196/16

    Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage offengelassen (BVerfGK 11, 420, 431 f. zu § 7b NRG BW).

    In materieller Hinsicht ist zweifelhaft, ob der Berliner Landesgesetzgeber die grundrechtlich geschützten Interessen des von dem Überbau betroffenen Nachbarn ausreichend berücksichtigt hat; Einschränkungen der Duldungspflicht, wie sie etwa § 7c NRG BW, § 23a NachbG NRW oder § 10a NachbG HE enthalten, sind in § 16a NachBG Bln nämlich nicht aufgenommen worden (vgl. MüKoBGB/Brückner, 7. Aufl., § 912 Rn. 49; siehe auch BVerfGK 11, 420, 430 zu § 7 b NRG BW).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5199
OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07 (https://dejure.org/2007,5199)
OLG München, Entscheidung vom 07.09.2007 - 32 Wx 109/07 (https://dejure.org/2007,5199)
OLG München, Entscheidung vom 07. September 2007 - 32 Wx 109/07 (https://dejure.org/2007,5199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Minderheit der Teilnehmer einer Wohnungseigentümerversammlung auf Anhörung eines Bewerbers um dieVerwaltertätigkeit während der Versammlung; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bei der Bestellung eines Verwalters

  • zfir-online.de

    Keine Verpflichtung, Bewerber für Verwaltertätigkeit von Wohnungseigentümerversammlung anzuhören

  • Judicialis

    WEG § 24; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de

    WEG § 24 § 26
    Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um Verwaltertätigkeit - Verwalterbestellung bei nicht unerheblichen Mehrkosten im Vergleich zu anderen Bewerbern

  • ibr-online

    Bestellung eines teureren Verwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teurer Verwalter - ordnungsgemäße Verwaltung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellung des WEG-Verwalters: Hohes Verwalterhonorar muss gerechtfertigt sein! (IMR 2007, 360)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 26
  • NZA 2007, 804
  • NZM 2007, 804
  • ZMR 2007, 1000
  • WM 2007, 589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07
    Die Entscheidung des OLG Hamm (NZM 2003, 486) betrifft deshalb einen anders gelagerten Sachverhalt.
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 3 Wx 202/01

    Zur Vorauswahl geeigneter Bewerber zur Verwalterbestellung

    Auszug aus OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07
    Dasselbe gilt für die Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2002, 661), auf die sich das Landgericht ebenfalls bezogen hat.
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Das Entgelt, das dem Verwalter für die einzelnen Leistungen zu zahlen sind, ist nicht der einzige und auch nicht der wichtigste Gesichtspunkt, der bei der Entscheidung über die Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen ist (OLG München, NJW-RR 2008, 26; AG Hamburg, ZMR 2008, 576).

    Eine solche Veränderung läge etwa vor, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird, wie dies bisher der Fall war, wenn sich das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern aus anderen Gründen verschlechtert hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten werden (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 26).

  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Das Entgelt, das dem Verwalter für die einzelnen Leistungen zu zahlen sind, ist nicht der einzige und auch nicht der wichtigste Gesichtspunkt, der bei der Entscheidung über die Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen ist (OLG München, NJW-RR 2008, 26; AG Hamburg, ZMR 2008, 576).

    Eine solche Veränderung läge etwa vor, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird, wie dies bisher der Fall war, wenn sich das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern aus anderen Gründen verschlechtert hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten werden (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 26).

  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17

    Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter

    Jedoch herrscht weiterhin Einigkeit darüber, dass es sich bei dem Rederecht in der Versammlung um ein elementar wichtiges Recht des einzelnen Eigentümers handelt (OLG München ZWE 2008, 34; vgl. auch Müller ZWE 2018, 140).
  • LG Berlin, 23.09.2014 - 55 S 302/12

    Verwalter 45% teuerer als die Konkurrenz: Bestellung unwirksam!

    Bei einer erheblichen Preisdifferenz bedarf es jedoch der Prüfung, ob diese sachlich gerechtfertigt ist (OLG München NJW-RR 2008, 26 RZ 12 und 13, betreffend eine Preisdifferenz von rund 40%; Bärmann, a.a.O., § 26 RZ 42).
  • LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18

    Eigentümerversammlung am Vorabend eines jüdischen Feiertages

    Eine solche Veränderung läge etwa vor, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird, wie dies bisher der Fall war, wenn sich das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern aus anderen Gründen verschlechtert hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten werden (BGH, Urteil vom 01. April 2011 - V ZR 96/10 -, WuM 2011, 387, Rn. 13 bei juris; OLG München, Beschluss vom 07. September 2007 - 32 Wx 109/07 -, WuM 2007, 589).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Es gibt auch kein Recht der Minderheit, die Anhörung von Kandidaten für das Verwalteramt zu verlangen (vgl. OLG München Beschl. v. 07.09.2007, 32 Wx 109/07).
  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

    Bei einer erheblichen Preisdifferenz bedarf es jedoch der Prüfung, ob diese sachlich gerechtfertigt ist (OLG München NJW-RR 2008, 26 Rdnr. 12 und 13, zitiert nach Juris betreffend eine Preisdifferenz von rund 40%; Bärmann/Merle, a.a.O.).
  • LG Dortmund, 10.09.2013 - 1 S 416/12

    Verwalter darf Rechtsanwalt im Namen aller Eigentümer bevollmächtigen

    Bei einer derart erheblichen Preisdifferenz bedarf es der Prüfung, ob diese sachlich gerechtfertigt ist (OLG München, Beschluss vom 07.09.2007, Az. 32 Wx 109/07, Rn. 12 und 13, zitiert nach juris betreffend eine Preisdifferenz von rund 40%).
  • LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 130/11

    Verwalterhonorar zu hoch: Ordnungsgemäße Verwaltung?

    Liegt die Vergütung des Verwalters um rund 40 % über den Konkurrenzangeboten, entspricht die Bestellung nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dafür ein sachlicher Grund gegeben ist ( vgl. OLG München 32 Wx 109/07 NZM 2007, 804 zitiert nach Juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht