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   BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05   

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BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05 (https://dejure.org/2007,11209)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05 (https://dejure.org/2007,11209)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05 (https://dejure.org/2007,11209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch eine gerichtliche Entscheidung über die Verwerfung einer Berufung; Verpflichtung eines Richters zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen Anschluss des Landgerichts eingelegten Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts als verspätet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 233
    Fax; Organisationsmangel; Rechtsanwaltsprogramm; Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 446
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04 -,.

    Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04 - gegenstandslos.

    Der Bundesgerichtshof hat mit dem weiter angegriffenen Beschluss die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen (NJW-RR 2005, S. 1373), weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht gegeben seien.

  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis;

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Außerdem dürfen die Gerichte den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 69, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 -, NJW 2005, S. 3346).

    Darauf, dass der Schriftsatz später an das Oberlandesgericht weitergeleitet und dort erst am 30. Mai 2003 registriert worden ist, kommt es nicht an (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 3346 f.>).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Außerdem dürfen die Gerichte den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 69, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 -, NJW 2005, S. 3346).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in den Verfügungsbereich des zuständigen Gerichts gebracht worden (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ; 69, 381 ) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich ist.

  • OLG Frankfurt, 01.03.2004 - 23 U 118/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei falscher Übermittlung eines

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 2004 - 23 U 118/03 -.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. März 2004 - 23 U 118/03 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Außerdem dürfen die Gerichte den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 69, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 -, NJW 2005, S. 3346).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in den Verfügungsbereich des zuständigen Gerichts gebracht worden (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ; 69, 381 ) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich ist.

  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Dabei hat es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche auch die Hessische Staatskanzlei hingewiesen hat, alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte zu prüfen und zu würdigen, die für die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94 -, NJW 1994, S. 1881 f.; Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99 -, NJW 2001, S. 1581 ).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Dabei hat es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche auch die Hessische Staatskanzlei hingewiesen hat, alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte zu prüfen und zu würdigen, die für die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94 -, NJW 1994, S. 1881 f.; Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99 -, NJW 2001, S. 1581 ).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in den Verfügungsbereich des zuständigen Gerichts gebracht worden (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ; 69, 381 ) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich ist.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Ebenfalls keiner Entscheidung der Kammer bedarf im Hinblick auf die Besonderheiten des vorliegenden Falles, welche Pflichten unzuständigen Gerichten obliegen, an die ein durch Telefax übermittelter Rechtsmittelschriftsatz vor Fristablauf trotz richtiger Adressierung an das zuständige Rechtsmittelgericht deshalb gelangt ist, weil von Angestellten des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers für die Übermittlung versehentlich eine falsche Telefaxnummer verwendet worden ist (allgemein zur Weiterleitungspflicht bei auf herkömmliche Weise eingereichten Schriftsätzen vgl. BVerfGE 93, 99).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
    Allgemein ist er zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BGH, 25.08.2020 - VI ZB 79/19

    Wie wird die Frist durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt?

    Außerdem dürfen sie den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 110, 339, juris Rn. 10 f.; BVerfG, NJW-RR 2008, 446, juris Rn. 9).
  • BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliche Übersendung einer an das

    Nur dieses Gericht erlangt mit dem Eingang des Schriftsatzes die tatsächliche Verfügungsgewalt (BGH Beschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12 - NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9 mwN; siehe auch BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447 und BGH Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830 Rn. 11 ff.).

    Dies setzt vielmehr die Einrichtung einer gemeinsamen Posteingangsstelle auf Grundlage entsprechender Verwaltungsvorschriften wie etwa entsprechender Geschäftsordnungsregelungen voraus (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447; BGH Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).

    Nachdem der Antragsteller die Verfristung seiner Beschwerdebegründung ersichtlich nicht in Frage gestellt und lediglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hatte, bestand für das Oberlandesgericht (anders als in den vom BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447 entschiedenen Fall) auch keine Veranlassung, weitere Ermittlungen anzustellen.

  • BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19

    Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, juris Rn. 9; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 Rn. 8, NJW-RR 2019, 500; Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14 Rn. 8, NJW-RR 2017, 253; Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 28/10 Rn. 3, NJW-RR 2011, 790).
  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Danach dürfen die Gerichte den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG, NJW-RR 2008, 446 f. mwN).

    Gemäß der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2007 (1 BvR 1784/05, auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 2008, 446) gehört das Telefaxgerät des Landgerichts ebenso wie das des Oberlandesgerichts aufgrund Gemeinsamer Verfügung der Leiter der Justizbehörden in Frankfurt zu einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte und Behörden in Frankfurt gilt.

  • BGH, 29.11.2018 - III ZB 19/18

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für juristische Personen des

    Es handelt sich um einen grundrechtsähnlichen Verfahrensgrundsatz, der jeder Partei eines Zivilrechtsstreits garantiert wird (BVerfG, NJW-RR 2008, 446; siehe auch BVerfG, NVwZ 2015, 510 Rn. 55 zur Geltung der objektiven Verfahrensgrundsätze aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 103 Abs. 1 GG für juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie an einem Rechtstreit in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beteiligt sind).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer

    (2) Die mit Schriftsatz vom 1. Juli 2013 angeführten weiteren Entscheidungen betreffen gleichfalls grundlegend anders gelagerte Sachverhalte, nämlich zum einen die Übersendung eines fristgebundenen Berufungs-Schriftsatzes an das Landgericht, wenn für Landgericht und Oberlandesgericht aufgrund einer ministeriellen Geschäftsanordnungsregelung eine gemeinsame Posteingangsstelle und gemeinsame Telefaxanschlüsse eingerichtet sind und die an einem dieser Anschlüsse eingegangenen Telefaxschreiben als bei der Geschäftsstelle des angeschriebenen Gerichts eingegangen gelten (BVerfG, NJW-RR 2008, 446), zum anderen die Frage, ob die sich aus dem Schriftformerfordernis ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt werden, wenn eine handschriftliche Unterzeichnung gefordert wird (BVerfG, NJW 2002, 3524) und schließlich die Frage, ob sich der Rechtsanwalt bei der Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts auf ein jahrelang bewährtes EDV-Programm in der jeweils neuesten Version verlassen darf (BGH, NJW 2004, 2830).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 23 U 118/03

    Ausgleich einer verdeckten Gewinnausschüttung

    Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.10.2007 (1 BvR 1784/05) wurde dieser Beschluss aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde:

    Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).
  • BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Versendung

    b) Es liegt auch keine Abweichung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. April 2013 (VI ZB 27/12, VersR 2013, 830) vor, wonach eine unzumutbare, von Verfassungs wegen nicht hinzunehmende Zugangserschwerung zu den Gerichten vorliegt, wenn bei Bestehen einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle der Zugang eines Telefaxes bei einem dem Verbund angeschlossenen Gericht nicht auch als Zugang beim ebenfalls der gemeinsamen Annahmestelle angeschlossenen Empfängergericht gewertet wird (vgl. BVerfG, 1 BvR 1784/05, auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 2008, 446).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Das verletzt die Beklagte in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, NJW-RR 2008, 446 f., juris Rn. 9.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011  VII ZB 28/10, NJW-RR 2011, 790 Rn. 3).
  • BGH, 05.10.2016 - VII ZB 45/14

    Berufungsverfahren: Prüfungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich der

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang

  • BGH, 06.06.2019 - III ZR 83/18

    Auslegung einer Berufungsschrift - und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

  • BGH, 20.03.2019 - IX ZR 233/17
  • BGH, 27.10.2016 - III ZR 417/15

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eingang des

  • BGH, 14.01.2014 - VIII ZB 40/13

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei einem per Fax übermittelten

  • OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 U 96/13

    Berufungsschrift für Oberlandesgericht an Fax-Nr. ausschließlich des

  • KG, 30.05.2017 - 4 Ws 71/17

    Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung: Weiterleitung der unrichtig adressierten

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