Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.09.2007

Rechtsprechung
   OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07   

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https://dejure.org/2008,3031
OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07 (https://dejure.org/2008,3031)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.2008 - 32 Wx 129/07 (https://dejure.org/2008,3031)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 32 Wx 129/07 (https://dejure.org/2008,3031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notgeschäftsführung bei Wohnungseigentum: Anspruchsgegner bei einem Aufwendungsersatzanspruch aus Notgeschäftsführung bzw. berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag nur gegenüber Verband der WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansprüche aus Notgeschäftsführung oder Geschäftsführung ohne Auftrag; GOA; Untätigkeit des Wohnungseigentumsverwalters; Aufwendungsersatz; Sonderumlage; Verwaltungsvermögen

  • Judicialis

    BGB § 683; ; BGB § 670; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 2; BGB § 683 § 670
    Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag gegen eine Wohneigentümergemeinschaft; Ansprüche eines Notgeschäftsführers gegen eine Wohneigentümergemeinschaft; Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft von Wohneigentümern

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wasserschaden in der Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notgeschäftsführung: Wer ist Schuldner des Aufwendungsersatzanspruchs? (IMR 2008, 86)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 534
  • NZM 2008, 215
  • FGPrax 2008, 59
  • ZMR 2008, 321
  • BauR 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00

    Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für

    Auszug aus OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07
    b) Bei einer Notgeschäftsführung dürfen in der Regel nur solche Maßnahmen veranlasst werden, die den Eintritt des unmittelbar drohenden Schadens verhindern und die Gefahrenlage beseitigen, da es grundsätzlich der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter obliegt, für Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu sorgen (BayObLG ZWE 2001, 418).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 2061) und nach den Regelungen des nunmehr in Kraft getretenen neuen Wohnungseigentumsrechts ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig, soweit sie im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2006 - 3 W 246/05

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07
    e) Eine Inanspruchnahme der Antragsgegner aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung, die sich direkt gegen die einzelnen Wohnungseigentümer richten könnte (vgl. OLG München MietRB 2006, 172) scheidet aus, da die Notgeschäftsführung bzw. die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag den rechtlichen Grund für Leistungen und Eingriffe darstellen (Palandt /Sprau BGB, 67. Aufl., Einführung vor § 677 Rn. 10).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Schuldner dieses Anspruchs wäre allerdings ebenfalls die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft (OLG Hamm, OLGR 2008, 135, 136; OLG München, NJW-RR 2008, 534, 535).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 279/17

    Rechtsstreit um die Haftung eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten des

    Während zum Teil auf die Grundsätze der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) und bei Notgeschäftsführungsmaßnahmen auf § 21 Abs. 2 WEG i.V.m. § 670 BGB abgestellt wird (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 534, 535; LG Frankfurt, NJW 2015, 2592; AG Charlottenburg, ZWE 2011, 468; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 21 Rn. 28; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 21 WEG Rn. 38; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 15; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 328: § 713 BGB entsprechend i.V.m. § 670 BGB), sehen andere in der analogen Anwendung des § 110 HGB die zutreffende Grundlage des Erstattungsanspruchs (vgl. BeckOK WEG/Müller [2.4.2018], § 10 Rn. 683; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 4. Aufl., § 10 Rn. 337; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 385; vgl. auch BeckOGK/Falkner [1.3. 2018], § 10 WEG Rn. 559; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 15: Gesamtanalogie gemäß § 110 HGB, §§ 713, 670 BGB; Derleder/Fauser, ZWE 2007, 2, 7; im Ergebnis auch Häublein, ZWE 2008, 410, 411).

    (2) Nach der Gegenauffassung betrifft die Vorschrift nur die Haftung der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 534; LG Frankfurt, NJW 2015, 2592, 2593; AG Bremen, NJW-RR 2010, 884; AG Charlottenburg, ZWE 2011, 468; BeckOK BGB/Hügel [1.5.2018], § 10 WEG Rn. 53; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 10 Rn. 58; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 354).

    Dies werde dadurch deutlich, dass bei dem Umfang der Haftung auf den Miteigentumsanteil und nicht auf den tatsächlichen Verteilungsschlüssel der Wohnungseigentümer untereinander abzustellen sei (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 534).

    (b) Die Absicht des Gesetzgebers, eine auf das Außenverhältnis beschränkte Regelung zu treffen, zeigt sich auch daran, dass bei der Haftung der Wohnungseigentümer allein auf den Miteigentumsanteil abgestellt wird und nicht auf den tatsächlichen Verteilungsschlüssel der Wohnungseigentümer, der auch eine von dem Miteigentumsanteil abweichende Verteilung der Kosten und Lasten vorsehen kann (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 534; LG Frankfurt, NJW 2015, 2592).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.06.2011 - 72 C 141/10

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatzanspruch gegen Miteigentümer

    Die Abteilung 72 des Amtsgerichts Charlottenburg schließt sich vielmehr der Rechtsprechung der Abteilung 74 des Amtsgerichts Charlottenburg (Urt. v. 30. April 2009 - 74 C 11/09, ZMR 2009, 954) und der in derartigen Fällen einen Anspruch verneinenden Rechtsprechung (vgl. nur: OLG München, Beschl. v. 15. Jan. 2008 - 32 Wx 129/07, NZM 2008, 215; AG Bremen, Urt. v. 4. Dez. 2009 - 29 C 2/09, NJW-RR 2010, 884) an.

    Wenn überhaupt können sich Erstattungsansprüche daher nur gegen den Verband Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht gegen einzelne Wohnungseigentümer richten (vgl. nur OLG München, Beschl. v. 15. Jan. 2008 - 32 Wx 129/07, NZM 2008, 215, 216; OLG Hamm, Beschl. v. 8. Okt. 2007 - 15 W 385/06 = BeckRS 2007, 17893).

    Die Vorschrift des § 10 Abs. 8 WEG betrifft lediglich die Haftung gegenüber Dritten, gilt aber nicht für Wohnungseigentümer untereinander (vgl. nur OLG München, Beschl. v. 15. Jan. 2008 - 32 Wx 129/07, NZM 2008, 215; Häublein, ZWE 2008, 410, 414 f.).

    Das OLG München (Beschl. v. 15. Jan. 2008 - 32 Wx 129/07, NZM 2008, 215, 216) weist insoweit zutreffend darauf hin, dass ein solcher Eigentümer nicht rechtlos gestellt ist.

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16

    Zum unmittelbaren Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in einer 2er WEG.

    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15

    Verkündet am: 02.06.2015

    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Zwar ist anerkannt, dass sich Ansprüche aus Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) und berechtigter GoA (§§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB) gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten (OLG München, Beschluss vom 15.01.2008 - 34 Wx 129/07, NZM 2008, 215; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2009 - 3 W 31/08, NZM 2010, 905; Bärmann/Merle, a.a.O., § 21 Rdnr. 15).
  • AG Bremen, 04.12.2009 - 29 C 2/09

    Aufwendungsersatzanspruch in Zweiergemeinschaft

    Dem Geschäftsführer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern anteilsmäßig einzufordern (vgl. nur: OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2008, ZWE 2008, S. 33 = NZM 2008, S. 215 = NJW-RR 2008, S. 534; vgl. grundsätzlich auch: OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 2007, ZMR 2008, S. 228; vgl. jüngst auch nur: AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 30.04.2009, 74 C 11/09 - BeckRS 2009 13406 - m. w. N).

    Gerade auch die Treuepflicht unter den Wohnungseigentümern berechtigt zu der Erwartung eines jeden Wohnungseigentümers, dass der berechtigte Notgeschäftsführer seine Ersatzansprüche vorrangig beim Verband einfordert (Drabek, ZWE 2008, S. 384 (386)) und gebietet dies auch (Riecke/Schmid/Elzer, 3.A., RdNr. 503 zu § 10 WEG).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 30.04.2009 - 74 C 11/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Sondereigentümers gegen einen anderen

    Ein entsprechender Aufwendungsersatzanspruch würde sich ausschließlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche, nicht aber gegen einzelne Eigentümer richten (OLG München NZM 08, 215, 216; Palandt, BGB, 67. Aufl., § 21 WEG Rdnr. 7; a.A. wohl Kümmel in Niedenführ WEG 8. Aufl., § 10 Rdnr. 92 ohne nähere Begründung; wie hier wiederum Niedenführ in Niedenführ WEG 8. Aufl., § 21, Rdnr. 21).

    Als Gläubiger insoweit können allerdings nur Personen angesehen werden, die nicht zugleich Miteigentümer sind (OLG München NZM 08 215, 216; Briesemeister NZM 07, 225, 231; Kümmel in Niedenführ WEG 8. Aufl., § 10 Rdnr. 91).

  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    So ist z. B. entschieden worden, dass sich der Anspruch eines einzelnen auf Aufwendungsersatz wegen Notgeschäftsführung gegen den Verband richtet (OLG München, NJW-RR 2008, 534).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2017 - 25 S 55/16

    Instandsetzungspflicht bei feuchtem Estrich - sonst droht Schadensersatz!

    Ein unmittelbarer Anspruch gegen die einzelnen Wohnungseigentümer besteht nicht (vgl. Bärmann - Merle, a.a.O., § 21 Rn. 15; OLG München Beschluss vom 15.01.2008, 32 Wx 129/07).
  • AG Wennigsen, 05.12.2008 - 21 C 11/08
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4952
OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07 (https://dejure.org/2007,4952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.09.2007 - 19 W 57/07 (https://dejure.org/2007,4952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. September 2007 - 19 W 57/07 (https://dejure.org/2007,4952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GKG § 41 Abs. 5; GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3
    Bestimmung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter zur Abwehr von Lärm- und Geruchsimmissionen

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Bestimmung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage; Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses an der Beseitigung der Störung; Störungen wegen Lärmbeeinträchtigungen und Geruchsbeeinträchtigungen durch einen Gaststättenbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 534
  • NZM 2008, 822
  • NZM 2008, 823
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07
    Die Anwendung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 5 GKG wäre jedenfalls dann geboten, wenn es sich um eine Klage des Mieters gegen den Vermieter als mittelbaren Störer (BGH NJW 2000, 2901, 2902) oder als Zustandsstörer handeln würde.
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1983 - 2 W 21/83

    Streitwert: Besitzstörung - Abgrenzungsfragen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07
    Handelt es sich wie hier um eine geltend gemachte Störung von Mieträumen zu Wohnzwecken, erscheint es sachgerecht, das Interesse der klagenden Partei auf der Grundlage der nach der Klage in Betracht kommenden Mietminderung zu bewerten und jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - um eine Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter handelt, den Jahresbetrag der Mietzinsminderung in Anwendung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 5 GKG als maßgebend anzusehen (OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.12.1983 Az. 2 W 21/83; JURIS).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 8 W 25/85

    Streitwert für Besitzstörung durch Lärmbelästigung durch Waschmaschine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07
    Handelt es sich wie hier um eine geltend gemachte Störung von Mieträumen zu Wohnzwecken, erscheint es sachgerecht, das Interesse der klagenden Partei auf der Grundlage der nach der Klage in Betracht kommenden Mietminderung zu bewerten und jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - um eine Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter handelt, den Jahresbetrag der Mietzinsminderung in Anwendung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 5 GKG als maßgebend anzusehen (OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.12.1983 Az. 2 W 21/83; JURIS).
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