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   BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07   

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https://dejure.org/2007,1945
BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07 (https://dejure.org/2007,1945)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels; Möglichkeit der Anfechtung der Rücknahmeerklärung eines Rechtsmittels; Unwiderruflichkeit einer Klagerücknahme oder eines Rechtsmittels; Erforderlichkeit eines Zulassungsgrundes für die Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 565; ; ZPO § 621 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621a Abs. 1 § 516 § 565
    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Mandatspraxis - Verhindern Sie Rechtsmittelrücknahmen durch Ihren Mandanten "auf eigene Faust"

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rücknahme eines Rechtsmittels kann nicht von innerprozessualer Bedingung abhängig gemacht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 85
  • MDR 2008, 98
  • FamRZ 2008, 43
  • BB 2007, 2540
  • AnwBl 2008, 27
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist aber bedingungsfeindlich; sie kann nicht einmal, was in Bezug auf andere Prozesshandlungen ausnahmsweise zulässig sein kann, von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1989 ­ IVb ZB 135/88 ­ FamRZ 1990, 147, 148 f. m.N.).

    Prozesshandlungen der Parteien, die die Einleitung oder Beendigung eines Verfahrens betreffen, vertragen keinen Schwebezustand (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1989 ­ IVb ZB 135/88 ­ FamRZ 1990, 147, 148 f. m.N.).

  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Zutreffend ist ferner, dass die Erklärung der Rücknahme der am 27. September 2006 eingelegten Beschwerde in der vorliegenden Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) gemäß § 78 Abs. 3 ZPO nicht dem Anwaltszwang unterlag und die Rücknahme eines Rechtsmittels grundsätzlich weder widerrufen noch angefochten werden kann (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 71/04 ­ FamRZ 2007, 375).

    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Insbesondere hat das Berufungsgericht dem Antragsteller auch nicht den Zugang zur Beschwerdeinstanz aufgrund überspannter Anforderungen versagt (vgl. BGHZ 151, 221, 226 f.).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Lediglich für den Fall, dass eine durch einen Prozessbevollmächtigten erklärte Rücknahme zu dem wirklichen Willen des Rechtsmittelführers in Widerspruch stand und der Irrtum des Prozessbevollmächtigten, auf dem diese Erklärung beruhte, für den Rechtsmittelgegner und das Gericht offensichtlich war, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Gegner sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen kann und diese als unwirksam zu behandeln ist (BGH, Beschluss vom 21. März 1977 ­ II ZB 5/77 ­ VersR 1977, 574; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 ­ IVb ZB 125/87 ­ FamRZ 1988, 496).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Dieses hat verfahrensrechtliche Erklärungen frei zu würdigen und dabei unter Heranziehung aller für das Beschwerdegericht erkennbaren Umstände und unter Beachtung der durch die gewählten Bezeichnungen bestehenden Auslegungsgrenzen darauf abzustellen, welcher Sinn ihnen aus objektiver Sicht beizumessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2006 ­ IV ZB 38/05 ­ MDR 2006, 1126 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 176/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme im

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Ein solcher ist auch erforderlich, soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen einen ein Rechtsmittel als unzulässig verwerfenden Beschluss richtet (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 155, 21, 22).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Lediglich für den Fall, dass eine durch einen Prozessbevollmächtigten erklärte Rücknahme zu dem wirklichen Willen des Rechtsmittelführers in Widerspruch stand und der Irrtum des Prozessbevollmächtigten, auf dem diese Erklärung beruhte, für den Rechtsmittelgegner und das Gericht offensichtlich war, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Gegner sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen kann und diese als unwirksam zu behandeln ist (BGH, Beschluss vom 21. März 1977 ­ II ZB 5/77 ­ VersR 1977, 574; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 ­ IVb ZB 125/87 ­ FamRZ 1988, 496).
  • BGH, 17.04.2002 - XII ZB 46/02

    Behandlung einer beim Oberlandesgericht eingelegten weiteren Beschwerde

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
    Die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere setzt nämlich stets voraus, dass sie als solche unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 ­ XII ZB 176/03 ­ FamRZ 2007, 375), während die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2002 ­ XII ZB 46/02 ­ FuR 2002, 432; Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 ­ XII ZR 219/98 ­ ZIP 2001, 305, 307 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

  • BGH, 05.11.2014 - VIII ZR 257/13

    Wohnraummiete: Vereinbarung über die Betriebskostenabrechnung nach billigem

    Voraussetzung für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung oder Berichtigung ist aber, dass der abweichende Wille aus dem Schriftsatz oder sonstigen zu dessen Auslegung heranzuziehenden Umständen hervorgeht und sowohl für den Gegner als auch für das Gericht offensichtlich ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, NJW-RR 2008, 85 Rn. 20).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Die unwiderruflich verfahrensbeendende Wirkung der Rücknahme einer Klage dient der Rechtssicherheit, weil andernfalls ein die Beendigung des Verfahrens betreffender Schwebezustand bestände (vgl BGH vom 26.9.2007 - XII ZB 80/07 - FamRZ 2008, 43; anders für das finanzgerichtliche Verfahren BFH vom 6.7.2005 - XI R 15/04 - BFHE 210, 4) .
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten

    Voraussetzung für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung oder Berichtigung ist aber, dass der abweichende Wille aus dem Schriftsatz oder sonstigen zu dessen Auslegung heranzuziehenden Umständen hervorgeht und sowohl für den Gegner als auch für das Gericht offensichtlich ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, NJW-RR 2008, 85 Rn. 20).
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