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   OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07   

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https://dejure.org/2007,3468
OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und Ersatz der Aufwendungen für eine Strafverteidigung; Umfang des Aufgabenkreises "Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung nur für Tätigkeiten im Aufgabenkreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 91
  • MDR 2007, 1263
  • FGPrax 2007, 231
  • FamRZ 2008, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).

    Im Beschluss des BayObLG vom 16.12.1998 FamRZ 1999, 740 (Vollständige Fassung bei juris) handelte es sich um telefonische und schriftliche Kontakte des Betreuers mit Angehörigen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sowie Verteidigern und Gutachtern, die nicht von ihm ausgingen und möglicherweise - dies war nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht noch zu klären - der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Betroffenen dienten.

  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Das OLG Zweibrücken sah in seinem Beschluss vom 19.01.2001 FamRZ 2001, 1030 die Teilnahme der Betreuerin an einer Hauptverhandlung, zu der sie geladen war, als Bestandteil persönlicher Betreuung, was vorliegend ausscheidet und auch bedenklich ist, weil es bei den §§ 1896 ff. BGB um die rechtliche Betreuung in bestimmten Aufgabenkreisen geht und es keine von ihr losgelöste persönliche Betreuung gibt (vgl. zutreffend die Anmerkung von Bienwald zur vorgenannten Entscheidung a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.06.1995 RPfl 1996, 81, dessen Auffassung der Senat aus den dargestellten Gründen nicht für richtig hält, erging nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 1 FGG, sondern im Strafverfahren.
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Düsseldorf, 03.01.2017 - 2b O 4/16

    Entschädigung, Zuziehung eines Rechtsanwalts, StrEG

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung der Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen wird (z. B. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166).
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