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   OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06 - 1   

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https://dejure.org/2008,7246
OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06 - 1 (https://dejure.org/2008,7246)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.12.2008 - 4 U 2/06 - 1 (https://dejure.org/2008,7246)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 4 U 2/06 - 1 (https://dejure.org/2008,7246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der bedingten Anschlussberufung; Zulässigkeit der Berufung nach zusätzlicher Beschwer durch ein auf eine Anhörungsrüge ergangenes Urteil

  • Judicialis

    ZPO § 321a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Zulässigkeit der bedingten Anschlussberufung; Zulässigkeit der Berufung nach zusätzlicher Beschwer durch ein auf eine Anhörungsrüge ergangenes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06
    Der Bundesgerichtshof geht von einer eingeschränkten Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts aus und nimmt an, dass der Vollstreckungstitel (zumindest im Wege der Auslegung) ausweisen muss, dass die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung betrieben wird ( BGHZ 152, 166, 171= NJW 2003, 515; BGHZ 109, 275, 276; a.A. OLG Celle InVo2000, 428, 429; Zöller-Stöber, ZPO, 27.Aufl. Rn. 9, 9 a zu § 850 f.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06
    Da absolute, über jeden theoretisch denkbaren Restzweifel erhabene Sicherheit kaum zu gewinnen ist, lässt die Rechtsprechung "persönliche Gewissheit" genügen, welche den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1993, 935, 937; 70, 946 ; Zöller-Greger a.a.O. Rn. 18, 19 zu § 286).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06
    Da absolute, über jeden theoretisch denkbaren Restzweifel erhabene Sicherheit kaum zu gewinnen ist, lässt die Rechtsprechung "persönliche Gewissheit" genügen, welche den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1993, 935, 937; 70, 946 ; Zöller-Greger a.a.O. Rn. 18, 19 zu § 286).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06
    Der Bundesgerichtshof geht von einer eingeschränkten Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts aus und nimmt an, dass der Vollstreckungstitel (zumindest im Wege der Auslegung) ausweisen muss, dass die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung betrieben wird ( BGHZ 152, 166, 171= NJW 2003, 515; BGHZ 109, 275, 276; a.A. OLG Celle InVo2000, 428, 429; Zöller-Stöber, ZPO, 27.Aufl. Rn. 9, 9 a zu § 850 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1999 - 1 UF 176/98

    Anschlußberufung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung; Gegenvorstellung gegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06
    So kann Anschlussberufung etwa für den Fall eingelegt werden, das dem in erster Linie gestellten Antrag auf Verwerfung oder Zurückweisung der Berufung nicht entsprochen werden sollte (BGH NJW 1984, 1240) oder sie kann von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht werden (OLG Frankfurt FamRZ 2000, 240; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. Rn. 17 zu § 524).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2008 - 4 U 2/06
    So kann Anschlussberufung etwa für den Fall eingelegt werden, das dem in erster Linie gestellten Antrag auf Verwerfung oder Zurückweisung der Berufung nicht entsprochen werden sollte (BGH NJW 1984, 1240) oder sie kann von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht werden (OLG Frankfurt FamRZ 2000, 240; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. Rn. 17 zu § 524).
  • LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15

    Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem

    Der Beklagte muss sich daher an den Täter halten und von diesem gegebenenfalls die Leistung nochmal verlangen (dazu, dass Ersatzansprüche des Beklagten durch solche Täter-Opfer-Ausgleiche nicht ausgeschlossen sind, vgl. auch BGH Urteil vom 16.10.2007, VI ZR 227/06; BGH Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 55/12; OLG Frankfurt Urteil vom 26.11.1985, 14 U 164/84; Saarländisches OLG Urteil vom 23.12.2008, 4 U 2/06; Gutt/Krenberger, ZfSch 2015, S. 489).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Berechnung des Beta-Faktors bei der

    Gegenstand der Neuverhandlung oder der Neuentscheidung ist nur der Teil des Streitgegenstandes, der von der gerügten Gehörsverletzung betroffen ist (OLG Koblenz FamRZ 2010, 2013; OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, 1151; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 321a ZPO Rn. 18).
  • LG Karlsruhe, 26.01.2010 - 6 O 82/09

    Gebrauchtwagenkauf: Haftung bei verkürztem Zahnriemenwechsel-Intervall

    Soweit sich der Klägervertreter im vorliegenden Zusammenhang auf eine Entscheidung des BGH vom 23.07.2009 (VII ZR 164/08, NJW-RR 2009, 1151-1152) beruft, ist diese BGH-Entscheidung nach dem Dafürhalten des erkennenden Gerichts für die vorliegende Fallkonstellation nicht weiterführend.
  • SG Aachen, 16.12.2009 - S 8 U 69/09

    Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit mittels des

    Die dagegen erhobene Klage (gerichtet auf Anerkennung von Gastritis, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Reizhusten, Nasenbluten, Bronchitis, Bindehautreizung, Wortfindungsstörungen und Leistungsabfall als Berufskrankheit sowie die Gewährung von Leistungen) blieb erstinstanzlich ohne Erfolg (Gerichtsbescheid des SG Aachen vom 06.12.2005, S 1 U 94/04); die dagegen eingelegte Berufung nahm der Kläger am 27.10.2006 zurück (Az L 4 U 2/06).
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