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   BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08   

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https://dejure.org/2009,1754
BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,1754)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2009 - V ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,1754)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2009 - V ZR 157/08 (https://dejure.org/2009,1754)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 463 ff., 472, 158 Abs. 2 ; SchuldRAnpG § 57
    Bei Kenntnis des Käufers von gesetzlichem Vorkaufsrecht im Zweifel auflösende Bedinung der Nichtausübung vereinbart; unwirksame Einzelausübung des Vorkaufsrechts bei mehreren Nutzern führt zu Vorkaufsrecht nur der übrigen Nutzer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übereignung eines Garagengrundstücks aus einem Kaufvertrag nach wirksamer Ausübung eines Vorkaufsrechts durch andere Garagennutzer; Berühren der Ansprüche des Erstkäufers aus dessen Kaufvertrag durch die Ausübung des Vorkaufsrechts des Nutzers nach § 57 ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    SchuldRAnpG § 57; BGB § 472
    Feststellung der wirksamen Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach SchuldRAnpG bei verschiedenen Nutzern durch Addition der überlassenen Teilflächen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkaufsrecht des Nutzers; Teilflächen; Ausübung bei mehreren Nutzern nur gemeinschaftlich; Garagengrundstücke; Schuldrechtsanpassung

  • Judicialis

    SchuldRAnpG § 57 Abs. 6; ; BGB § 158 Abs. 2; ; VermG § 20 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Übereignung eines Garagengrundstücks aus einem Kaufvertrag nach wirksamer Ausübung eines Vorkaufsrechts durch andere Garagennutzer; Berühren der Ansprüche des Erstkäufers aus dessen Kaufvertrag durch die Ausübung des Vorkaufsrechts des Nutzers nach § 57 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausübung des Vorkaufsrechts des Nutzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1172
  • MDR 2009, 679
  • DNotZ 2009, 625
  • NJ 2009, 350
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.1997 - V ZB 11/97

    Eintragung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
    Sie steht einer Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch ihn gleich und führt gemäß § 472 Satz 2 BGB zu einem Anwachsen seiner Berechtigung auf die verbliebenen, zum Vorkauf berechtigten Nutzer (Fortführung von Senat , Urt. v. 14. März 1962, V ZR 2/62, WM 1962, 722 und BGHZ 136, 327, 330) .

    Übt einer der Berechtigten das Recht nicht aus oder ist sein Recht erloschen, berührt das weder die Berechtigung der Verbliebenen noch hindert es diese, ihr Vorkaufsrecht auszuüben (Senat, BGHZ 136, 327, 330) .

    Die von den Klägern nur für sich in Anspruch genommene Ausübung widersprach der besonderen gesamthandsartigen Berechtigung der Beteiligten an dem Vorkaufsrecht (Senat, BGHZ 136, 327, 329 f.) und war daher unwirksam (Erman/Grunewald, BGB, 12. Auflage, § 473 Rdn 3; MünchKomm-BGB/H.-P. Westermann, 5. Aufl., § 472 Rdn. 1; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 513 Rdn. 4).

  • RG, 14.07.1938 - IV 56/38

    Kommt der Vorkauf über einen verkauften Erbanteil zustande, wenn die Miterben

    Auszug aus BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
    Anderes folgt auch nicht aus den von ihr zitierten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 158, 57, 63) und des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28. Oktober 1981, IVa ZR 163/80, NJW 1982, 330), welche die Ausübung des Vorkaufsrechts der Miterben nach § 2034 Abs. 1 BGB beim Verkauf des Anteils eines Miterben an einen Dritten betreffen.

    Bei der Erbengemeinschaft besteht nach § 2040 Abs. 1 BGB von vornherein eine gemeinschaftliche Verfügungsbefugnis über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände (RGZ 158, 57, 64), aus der sich die Notwendigkeit einer Einigung auch über die Ausübung eines Vorkaufsrechts ergibt (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1981, IVa ZR 163/80, aaO).

    Die für die Erbengemeinschaft geltenden Grundprinzipien werden durch § 472 Satz 2 BGB nicht so weit verdrängt, dass die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht auch gegen den erklärten Willen eines der Miterben ausüben könnten (RGZ 158, 57, 63).

  • BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Verlangen der Übertragung des verkauften

    Auszug aus BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
    Anderes folgt auch nicht aus den von ihr zitierten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 158, 57, 63) und des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28. Oktober 1981, IVa ZR 163/80, NJW 1982, 330), welche die Ausübung des Vorkaufsrechts der Miterben nach § 2034 Abs. 1 BGB beim Verkauf des Anteils eines Miterben an einen Dritten betreffen.

    Bei der Erbengemeinschaft besteht nach § 2040 Abs. 1 BGB von vornherein eine gemeinschaftliche Verfügungsbefugnis über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände (RGZ 158, 57, 64), aus der sich die Notwendigkeit einer Einigung auch über die Ausübung eines Vorkaufsrechts ergibt (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1981, IVa ZR 163/80, aaO).

  • BGH, 14.03.1962 - V ZR 2/62
    Auszug aus BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
    Sie steht einer Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch ihn gleich und führt gemäß § 472 Satz 2 BGB zu einem Anwachsen seiner Berechtigung auf die verbliebenen, zum Vorkauf berechtigten Nutzer (Fortführung von Senat , Urt. v. 14. März 1962, V ZR 2/62, WM 1962, 722 und BGHZ 136, 327, 330) .

    Der Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch einen der Berechtigten steht die unwirksame Ausübung gleich (vgl. Senat , Urt. v. 14. März 1962, V ZR 2/62, WM 1962, 722, 723).

  • OLG Nürnberg, 12.01.1984 - 8 U 2267/83

    Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Kaufvertrag nach Entfallen der

    Auszug aus BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
    Ist dem Käufer das Bestehen eines Vorkaufsrechts bekannt, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Kaufvertrag nach dem Willen der Parteien unter der auflösenden Bedingung der Ausübung des Vorkaufsrechts stehen soll (vgl. RG JW 1922, 576; OLG Nürnberg MDR 1984, 755 ; BayObLGZ 1997, 223, 227).
  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Auszug aus BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
    Die Ausübung eines Vorkaufsrechts berührt die Ansprüche des Erstkäufers aus seinem Kaufvertrag grundsätzlich nicht (RGZ 121, 137, 138; Senat , Urt. v. 3. Dezember 1999, V ZR 329/98, NJW 2000, 1033).
  • RG, 10.05.1928 - VI 387/27

    Über rechtliche Bedeutung und rechtliche Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts.

    Auszug aus BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
    Die Ausübung eines Vorkaufsrechts berührt die Ansprüche des Erstkäufers aus seinem Kaufvertrag grundsätzlich nicht (RGZ 121, 137, 138; Senat , Urt. v. 3. Dezember 1999, V ZR 329/98, NJW 2000, 1033).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Nur wenn das Recht der anderen Berechtigten erloschen ist oder nicht ausgeübt wird, ist der verbleibende Berechtigte berechtigt, das Vorkaufsrecht allein auszuüben; ansonsten hat die Ausübung gemeinschaftlich zu erfolgen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 1997 - V ZB 11/97, BGHZ 136, 327, 330 [zu § 513 BGB aF]; Urteil vom 13. März 2009 - V ZR 157/08, NJW-RR 2009, 1172 Rn. 22; Soergel/Wertenbruch, BGB, 13. Aufl., § 472 Rn. 1).

    Das widerspricht der in § 472 BGB bestimmten gemeinschaftlichen Berechtigung und ist daher unwirksam (Senat, Urteil vom 13. März 2009 - V ZR 157/08, aaO; Erman/Grunewald, BGB, 14. Aufl., § 472 Rn. 1).

  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 96/12

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters bei dem Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

    Gemäß § 464 Abs. 2 BGB wird durch die Ausübung des Vorkaufsrechts als Gestaltungsrecht zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten ein (weiterer) selbständiger Kaufvertrag neu begründet zu den gleichen Bedingungen, wie er zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten abgeschlossen war; der Berechtigte tritt also nicht in den zwischen dem Verpflichteten und dem Drittkäufer geschlossenen Vertrag ein (Senat, Urteil vom 13. März 2009 - V ZR 157/08, NJW-RR 2009, 1172 Rn.14; RGZ 121, 137, 138).

    Vielmehr bestehen zwei Verträge, soweit der Vertrag mit dem Drittkäufer nicht unter einer auflösenden Bedingung steht (dazu Senat, Urteil vom 13. März 2009 - V ZR 157/08, aaO, Rn. 16 f.).

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 17 U 145/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufsrechts bei von

    c) Dieses Ergebnis korrespondiert nicht nur mit dem Umstand, dass mehrere Darlehensnehmer dem Unternehmer im Falle der Rückabwicklung des Vertrages auch als Gesamtschuldner haften (§§ 421, 427 BGB), sondern fügt sich außerdem nahtlos in das System der Handhabung anderer Gestaltungsrechte ein: Denn nicht nur im Fall der Kündigung (dazu oben a)), sondern auch bei der Minderung (§§ 441 Abs. 2, 638 Abs. 2 BGB) und beim Wiederkaufs- (§ 461 Satz 1 BGB) und Vorkaufsrecht (§ 472 Satz 1 BGB; dazu BGH, Urteil vom 13.03.2009 - V ZR 157/08, NJW-RR 2009, 1172 Rn. 21 ff.) kann deren Ausübung bei mehreren Vertragspartnern auf einer Seite nur gemeinschaftlich erfolgen.
  • FG Köln, 20.09.2017 - 4 K 801/14

    Zurechnung: Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück auch ohne unmittelbaren

    Zwar treffe es zu, dass nach dem BGH-Urteil vom 13. März 2009 (V ZR 157/08, NJW-RR 2009, 1172) bereits die Ausübung des Vorkaufsrechts als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt einen inhaltsgleichen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Vorkaufsberechtigtem entstehen lasse.

    Denn durch die Ausübung des Vorkaufsrechts am ....04.2006 ist ein neuer Kaufvertrag zu den bisherigen - ggf. anzupassenden - Bedingungen mit dem Vorkäufer (der Klägerin) zustande gekommen und gleichzeitig ist (automatisch) der Erfüllungsanspruch der KG erloschen, da der Erstkäufer bei wirksamer Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) im Kaufvertrag nicht mehr dessen Erfüllung verlangen kann (vgl. BGH-Urteil vom 13. März 2009 V ZR 157/08NJW-RR 2009, 1172-1175).

  • OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16

    Gemeindliches Vorkaufsrecht ; Verkehrsflächen ; Erstreckungsbescheid ;

    Das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass die Leistungsverpflichtung der Beigeladenen nach beiden Modellen entfallen sei, weil der im Kaufvertrage enthaltene Hinweis auf das Vorkaufsrecht als stillschweigend vereinbarte auflösende Bedingung auszulegen sei (zur std. Rspr. vgl. u.a. RG; Urt. v. 2. Januar 1922, JW 1922, 526; BGH, Urt. v. 13. März 2009 - V ZR 157/08 -, juris m. w. N.).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. Urt. v. 13. März 2009 - V ZR 157/08 -, juris Rn. 17 m. w. N.), auf die sich die Beklagte stützt, "im Zweifel anzunehmen", wenn "dem Käufer das Bestehen eines Vorkaufsrechts bekannt" ist.

  • OLG Köln, 31.08.2016 - 13 W 56/16

    Ausübung des Widerrufsrechts bei einem von einer Personenmehrheit abgeschlossenen

    Dieses Ergebnis korrespondiert nicht nur mit dem Umstand, dass mehrere Darlehensnehmer dem Unternehmer im Falle der Rückabwicklung des Vertrages auch als Gesamtschuldner haften (§§ 421, 427 BGB), sondern fügt sich außerdem nahtlos in das System der Handhabung anderer Gestaltungsrechte ein: Denn nicht nur im Fall der Kündigung, sondern auch bei der Minderung (§§ 441 Abs. 2, 638 Abs. 2 BGB) und beim Wiederkaufs- (§ 461 Satz 1 BGB) und Vorkaufsrecht (§ 472 Satz 1 BGB; dazu BGH, Urteil vom 13.03.2009 - V ZR 157/08, NJW-RR 2009, 1172 Rn. 21 ff.) kann deren Ausübung bei mehreren Vertragspartnern auf einer Seite nur gemeinschaftlich erfolgen.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10

    Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung

    Allerdings kann der Beteiligte zu 2) bei wirksamer Ausübung des Vorkaufsrechts wegen des Eintritts einer auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) nicht mehr die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen, da, wenn der Käufer - wie im vorliegenden Fall - Kenntnis vom Bestehen eines Vorkaufsrechts hat, im Zweifel anzunehmen ist, dass der Kaufvertrag nach dem Willen der Parteien unter der auflösenden Bedingung der Ausübung des Vorkaufsrecht stehen soll (BayObLGZ 1997, 223, 227; BGH NJW-RR 2009, 1172 ff).
  • VG Berlin, 08.07.2019 - 19 K 376.17

    Aufhebung eines Bescheids über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Eine solche Rechtsfolge tritt dem Bundesgerichtshof zufolge insbesondere auch bei den Vorkaufsrechten der Kommunen nach den §§ 24, 25 BauGB ein (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2009 - V ZR 157/08 -, NJW-RR 2009, 1172 ).

    Ist dem Käufer das Bestehen eines Vorkaufsrechts bekannt, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Kaufvertrag nach dem Willen der Parteien unter der auflösenden Bedingung der Ausübung des Vorkaufsrechts stehen soll (BGH NJW-RR 2009, 1172 beck-online).".

  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09

    Grundbucheintragung: Anweisung für einen Teilungsvermerk über das herrschende

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.3.2009 (V ZR 157/08 = WuM 2009, 306) steht dem nicht entgegen, weil sie den (anderen) Fall einer unwirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts betrifft.
  • OLG Köln, 13.04.2016 - 13 U 114/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    c) Dieses Ergebnis korrespondiert nicht nur mit dem Umstand, dass mehrere Darlehensnehmer dem Unternehmer im Falle der Rückabwicklung des Vertrages auch als Gesamtschuldner haften (§§ 421, 427 BGB), sondern fügt sich außerdem nahtlos in das System der Handhabung anderer Gestaltungsrechte ein: Denn nicht nur im Fall der Kündigung (dazu oben a)), sondern auch bei der Minderung (§§ 441 Abs. 2, 638 Abs. 2 BGB) und beim Wiederkaufs- (§ 461 Satz 1 BGB) und Vorkaufsrecht (§ 472 Satz 1 BGB; dazu BGH, Urteil vom 13.03.2009 - V ZR 157/08, NJW-RR 2009, 1172 Rn. 21 ff.) kann deren Ausübung bei mehreren Vertragspartnern auf einer Seite nur gemeinschaftlich erfolgen.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12

    Grundstückskaufvertrag: Übernahme der öffentlichen Kosten und Abgaben durch den

  • OLG Saarbrücken, 21.09.2021 - 5 W 49/21

    Bei der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten

  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U (Lw) 85/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Landpachtvertrag: Wirksamkeit einer

  • LG Saarbrücken, 08.12.2009 - 5 T 512/09

    Gemeinschaftliches Vorkaufsrecht

  • OLG Celle, 19.08.2019 - 18 W 52/19

    Abgrenzung anfechtbare Zwischenverfügung von nicht anfechtbarer

  • LG Kiel, 25.08.2016 - 12 O 360/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs bei mehreren

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