Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07   

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https://dejure.org/2007,5666
OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2007 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2007 - 5 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsansprüche aus übergeleiteten Ansprüchen aus einem ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit, das Mitbenutzungsrecht an den Kellerräumen und am Garten sowie das Alleinnutzungsrecht an der Garage enthaltenen Kaufvertrag; Freistellung von vorprozessual durch ...

  • Judicialis

    BSHG § 90; ; BGB § 313; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 324 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; ; BGB § 816 Abs. 1; ; BGB § 1090 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1090 Abs. 1 S. 2; BGB § 1093
    Wohnrechtseinräumung: Ohne Vermietungsvereinbarung besteht bei fehlender Nutzung kein Ausgleichsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 607
  • NJW-RR 2009, 1656 (Ls.)
  • NJW-RR 2009, 792 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 1104
  • MDR 2010, 77
  • DNotZ 2010, 128
  • NZM 2008, 143
  • NZM 2009, 256 (Ls.)
  • NZM 2010, 525
  • FamRZ 2008, 1072
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Danach erlischt das Recht, wenn seine Ausübung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd unmöglich wird (BGH NJW 2007, 1884, 1885; BGH NJW 1985, 1025).

    Das ist unter anderem der Fall, wenn das Recht niemandem mehr einen Vorteil bietet (BGH NJW 2007, 1884, 1885).

    In der Sache ergibt sich ein Anspruch des Klägers allerdings nicht aus einer vertraglichen Vereinbarung, wie sie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2007, V ZR 163/06 (NJW 2007, 1884 ff.) zugrunde lag.

    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).

  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83

    Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Danach erlischt das Recht, wenn seine Ausübung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd unmöglich wird (BGH NJW 2007, 1884, 1885; BGH NJW 1985, 1025).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.02.1996 - 22 U 84/95

    Pflegeverpflichtung im Übergabevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.1972 - V ZR 154/70

    Dingliches Wohnrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob dem Kläger gem. § 812 I 1 2 Alt. BGB bzw. gem. § 816 I BGB ein Anspruch auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen zusteht (bejahend für einen Sonderfall BGH, Urt. v. 02.06.1972, V ZR 154/70, Juris Rz. 15 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 5 W 175/10

    Wohnrecht - bei dauerhaftem Auszug erlischt es nicht

    Auch dann steht ihm nämlich die Möglichkeit offen, die Ausübung seines Rechts - mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (siehe § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB) - einem anderen zu überlassen (BGH, Urt. v. 19.1.2007 - V ZR 163/05 - NJW 2007, 1884; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1072; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2008, 603; OLG Celle, NJW-RR 1999, 10; Joost in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 1093 Rdn. 24; Mayer in: Staudinger, BGB, 2009, § 1093 Rdn. 62, Rdn. 64; Bassenge in: Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1093 Rdn. 19; Wegmann in: Bamberger/Roth, BGB, Ed. 17, 2010, § 1093 Rdn. 28; Alpmann in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1093 Rdn. 21; Brückner, NJW 2008, 1111).

    Im Übrigen sind Veränderungen, welche die Vertragsparteien vorhergesehen haben, von vornherein nicht geeignet, Rechte aus § 313 BGB zu begründen (BGH, Urt. v. 9.1.2009 - V ZR 168/07 - NJW 2009, 1348; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1072).

  • LG Heidelberg, 12.11.2009 - 7 O 14/09

    Dingliches Wohnungsrecht: Dauerhaftes Ausübungshindernis wegen

    Das wird allerdings von der überwiegenden Rechtsprechung beim Wohnungsrecht nicht angenommen, wenn der Berechtigte (nur) dauerhaft in ein Pflegeheim zieht (BGH NJW 2009, 1348, Textziff. 8; NJW 2007, 1884, Textziff. 13 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358, Textziff. 10, OLG Hamm NJW-RR 2008, 607, Textziff. 15).
  • OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkenden; Zeitpunkt der

    Er ist aber nicht verpflichtet, die Wohnung selbst zu vermieten (BGH NJW 2009, 1348; als Nachinstanz OLG Hamm NJW-RR 2010, 1104 = MDR 2010, 77; zu dieser Rechtsprechung zusammenfassend Krüger ZNotP 2010, 2).
  • LG Paderborn, 08.12.2010 - 3 O 242/10

    Eine Grundstücksübertragung gegen Wohnrecht stellt keinen Altenvertrag i.S.d. §

    Zieht der Berechtigte eines dingliches Wohnrechts in ein Pflegeheim, stehen ihm die Einnahmen aus einer Vermietung der Wohnung an Dritte nicht zu, sofern dies nicht ausdrücklich oder konkludent mit dem Grundstückseigentümer vereinbart worden ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2008, 607).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6320
OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08 (https://dejure.org/2008,6320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2008 - 4 U 119/08 (https://dejure.org/2008,6320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2008 - 4 U 119/08 (https://dejure.org/2008,6320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 296 Abs 1 ZPO, § 356 ZPO, § 379 S 1 ZPO, § 402 ZPO
    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

  • verkehrslexikon.de

    Zur Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

  • Judicialis

    GG Art. 103; ; ZPO § 296; ; ZPO § 356; ; ZPO § 379; ; ZPO § 402

  • rechtsportal.de

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Nichterhebung angebotenen Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Nichterhebung angebotenen Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 792 (Ls.)
  • BauR 2009, 552
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Dabei verwies seine anwaltliche Bevollmächtigte wegen der prozessualen Behandlung der Verspätung ausdrücklich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.1987 (1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff).

    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff, der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anerkennung gefunden hat (BGHZ 75, 138, 141 f; 86, 31, 34 ff), kommt es nämlich für die Prüfung der Verzögerung ausschließlich darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Zwar gewährt die Grundrechtsnorm keinen Schutz dagegen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt; die Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzw. eines erheblichen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Artikel 103 Abs. 1 GG, wenn diese Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 69, 141, 143 f).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Wird dieser Vorschuss nicht innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist bezahlt, unterbleibt die Beauftragung des Sachverständigen (§§ 402, 379 Satz 2, 1.Halbsatz ZPO), ohne dass es einer Androhung dieser Folge bedürfte (§ 231 Abs. 1 ZPO; BGH NJW 1998, 761 f).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff, der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anerkennung gefunden hat (BGHZ 75, 138, 141 f; 86, 31, 34 ff), kommt es nämlich für die Prüfung der Verzögerung ausschließlich darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09

    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des

    Insoweit sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Präklusion von Parteivortrag oder Beweisanträgen anwendbar (OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 792; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08, bei beck-online).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08

    Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Vorschusszahlung

    Die nicht rechtzeitige Zahlung des Vorschusses führt also nicht ohne weiteres dazu, dass die Partei mit dem Beweismittel ausgeschlossen ist (BGH NJW 1982, S. 2259, 2260), vielmehr sind vom Gericht die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zu prüfen (OLG Frankfurt, 19.11.2008 4 U 119/08 - zitiert nach juris; OLG Koblenz IBR 2004, S. 231).
  • LG Augsburg, 15.12.2009 - 3 O 624/08

    Zurückweisung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens als

    28 Die Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen pflichtwidrig verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses ist durch die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Durchführung der Beweisaufnahme in §§ 402, 379 Satz 1, 296 II ZPO gedeckt, wenn der Umstand der verspäteten Einzahlung des Auslagenvorschusses kausal für eine eintretende Verzögerung des Rechtsstreits ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2008, 4 U 119/08, BeckRS 2009, 03609).
  • LG Potsdam, 16.02.2018 - 6 O 2/17

    Vorschuss Sachverständigengutachten nicht eingezahlt - Beweislast

    Deshalb kann nach fruchtlosem Ablauf der Beibringungsfrist, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, das Beweismittel gemäß § 356 ZPO nur benutzt werden, wenn es nach der freien Überzeugung des Gerichts das Verfahren nicht verzögert (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2008 - 4 U 119/08, BeckRS 2009, 03609).
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