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   OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08   

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https://dejure.org/2008,2235
OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08 (https://dejure.org/2008,2235)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.09.2008 - 8 U 1167/08 (https://dejure.org/2008,2235)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. September 2008 - 8 U 1167/08 (https://dejure.org/2008,2235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Entstehung eines Provisionsanspruchs des Käufermaklers bei einem Übersteigen des ursprünglich vereinbarten Provisionspreises in Höhe von 25 Prozent; Vertragsauslegung eines Provisionsversprechens bei einem unaufgeforderten Auftreten eines Maklers im Zusammenhang mit ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch bei Verteuerung einer Immobilie

  • Judicialis

    BGB § 652 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Kein Provisionsanspruch, wenn tatsächlich zu zahlender Grundstückspreis den von den Maklervertragsparteien vorgestellten Preis um 25 % übersteigt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Um 25 % erhöhter Kaufpreis: Provisionsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Provision, wenn der Kaufpreis 25% über dem zuvor Vorgestellten liegt!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter kauft "seine" Wohnung - Makler erhält keine Provision, wenn der Kaufpreis wesentlich höher ist als vorausgesetzt

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Kein Provisionsanspruch des Maklers bei Abweichung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung von 25 % über dem gemeinsam vorgestellten Preis

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Makler: Kein Anspruch auf Provision bei höherem Kaufpreis

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Keine Provision, wenn der Kaufpreis zu stark abweicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Makler hat keinen Provisionsanspruch bei nachträglich erhöhtem Kaufpreis - Kaufpreis 25 Prozent über Angebot - Keine wirtschaftliche Gleichwertigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision: Keine Kongruenz bei deutlich erhöhtem Kaufpreis (25%)! (IMR 2009, 62)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 1 O 3195/07
  • OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 931
  • MDR 2009, 195
  • NZM 2009, 522
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07

    Vorliegen eines Haustürgeschäfts bei Fortführung der im Geschäfslokal begonnenen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
    Die näheren Voraussetzungen für das Vorliegen eines Haustürgeschäftes hat das Landgericht zwar - unter nicht kenntlich gemachter und um die Belege aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gekürzter wörtlicher Wiedergabe einer längeren Passage aus dem Senatsbeschluss vom 23.02.2007 - 8 U 63/07 (WM 2007, 1065 unter II 2 b aa) - abstrakt zutreffend beschrieben.
  • OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06

    Maklervertrag und Aufwandsentschädigung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
    Dem ist jedenfalls für eine dem Kunden des Käufermaklers nachteilige Verteuerung der Immobilie von 25 %, wie sie hier vorliegt, zu folgen (vgl. auch OLG Brandenburg ZMR 2007, 973, wo bereits eine kundenungünstige Abweichung um 7 % als provisionsschädlich angesehen wurde).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht Preisdifferenzen von bis zu 10 % regelmäßig als provisionsunschädlich an (OLG Stuttgart OLGR 2002, 387 unter 4 m.w.N.), verneint aber umgekehrt die Gleichwertigkeit in der Regel jedenfalls bei einer Differenz von mindestens 20 %, und zwar überwiegend sogar dann, wenn es sich um eine dem Maklerkunden günstige Abweichung in dieser Größenordnung handelt (OLG Hamburg OLGR 2004, 53 unter II 1 b m.w.N.).
  • OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 862/10

    Maklervertrag; Kongruenz; Haustürgeschäft; Schlüsselgewalt

    Die Rechtsprechung verneint eine inhaltliche Kongruenz nur bei wesentlich höheren Preisabweichungen, die zu Lasten des Maklerkunden gehen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12.10.1999, 11 U 116/98, NJW-RR 2000, 1505 f.; OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 18.9.2008, 8 U 1167/08, NJW-RR 2009, 931 f.).
  • OLG München, 04.02.2010 - 24 U 471/09

    Maklerlohnanspruch: Ausschluss bei inhaltlicher Inkongruenz von Kaufgelegenheit

    Die jüngere obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, die inhaltliche Kongruenz ab einer Preisdifferenz von mindestens 20 % zu verneinen, und zwar auch dann, wenn es sich um eine dem Maklerkunden günstige Abweichung in dieser Größenordnung handelt (vgl. OLG Celle a. a. O.; vgl. Dresden in NJW-RR 2009, 931 ff. jeweils m. w. N.).
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