Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Entstehung eines Provisionsanspruchs des Käufermaklers bei einem Übersteigen des ursprünglich vereinbarten Provisionspreises in Höhe von 25 Prozent; Vertragsauslegung eines Provisionsversprechens bei einem unaufgeforderten Auftreten eines Maklers im Zusammenhang mit ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch bei Verteuerung einer Immobilie
- Judicialis
BGB § 652 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652 Abs. 1
Kein Provisionsanspruch, wenn tatsächlich zu zahlender Grundstückspreis den von den Maklervertragsparteien vorgestellten Preis um 25 % übersteigt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Um 25 % erhöhter Kaufpreis: Provisionsanspruch?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Provision, wenn der Kaufpreis 25% über dem zuvor Vorgestellten liegt!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter kauft "seine" Wohnung - Makler erhält keine Provision, wenn der Kaufpreis wesentlich höher ist als vorausgesetzt
- zunft-starke.de (Kurzinformation)
Kein Provisionsanspruch des Maklers bei Abweichung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung von 25 % über dem gemeinsam vorgestellten Preis
- gevestor.de (Kurzinformation)
Makler: Kein Anspruch auf Provision bei höherem Kaufpreis
- gevestor.de (Kurzinformation)
Keine Provision, wenn der Kaufpreis zu stark abweicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Makler hat keinen Provisionsanspruch bei nachträglich erhöhtem Kaufpreis - Kaufpreis 25 Prozent über Angebot - Keine wirtschaftliche Gleichwertigkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Maklerprovision: Keine Kongruenz bei deutlich erhöhtem Kaufpreis (25%)! (IMR 2009, 62)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 1 O 3195/07
- OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 931
- MDR 2009, 195
- NZM 2009, 522
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
Vorliegen eines Haustürgeschäfts bei Fortführung der im Geschäfslokal begonnenen …
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
Die näheren Voraussetzungen für das Vorliegen eines Haustürgeschäftes hat das Landgericht zwar - unter nicht kenntlich gemachter und um die Belege aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gekürzter wörtlicher Wiedergabe einer längeren Passage aus dem Senatsbeschluss vom 23.02.2007 - 8 U 63/07 (WM 2007, 1065 unter II 2 b aa) - abstrakt zutreffend beschrieben. - OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06
Maklervertrag und Aufwandsentschädigung
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
Dem ist jedenfalls für eine dem Kunden des Käufermaklers nachteilige Verteuerung der Immobilie von 25 %, wie sie hier vorliegt, zu folgen (vgl. auch OLG Brandenburg ZMR 2007, 973, wo bereits eine kundenungünstige Abweichung um 7 % als provisionsschädlich angesehen wurde). - OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei …
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht Preisdifferenzen von bis zu 10 % regelmäßig als provisionsunschädlich an (OLG Stuttgart OLGR 2002, 387 unter 4 m.w.N.), verneint aber umgekehrt die Gleichwertigkeit in der Regel jedenfalls bei einer Differenz von mindestens 20 %, und zwar überwiegend sogar dann, wenn es sich um eine dem Maklerkunden günstige Abweichung in dieser Größenordnung handelt (OLG Hamburg OLGR 2004, 53 unter II 1 b m.w.N.).
- OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 862/10
Maklervertrag; Kongruenz; Haustürgeschäft; Schlüsselgewalt
Die Rechtsprechung verneint eine inhaltliche Kongruenz nur bei wesentlich höheren Preisabweichungen, die zu Lasten des Maklerkunden gehen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12.10.1999, 11 U 116/98, NJW-RR 2000, 1505 f.; OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 18.9.2008, 8 U 1167/08, NJW-RR 2009, 931 f.). - OLG München, 04.02.2010 - 24 U 471/09
Maklerlohnanspruch: Ausschluss bei inhaltlicher Inkongruenz von Kaufgelegenheit …
Die jüngere obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, die inhaltliche Kongruenz ab einer Preisdifferenz von mindestens 20 % zu verneinen, und zwar auch dann, wenn es sich um eine dem Maklerkunden günstige Abweichung in dieser Größenordnung handelt (…vgl. OLG Celle a. a. O.; vgl. Dresden in NJW-RR 2009, 931 ff. jeweils m. w. N.).