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   BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07   

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https://dejure.org/2008,2556
BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07 (https://dejure.org/2008,2556)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - I ZB 118/07 (https://dejure.org/2008,2556)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 (https://dejure.org/2008,2556)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtbarkeit von Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404a Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) als Bestandteil oder Ergänzung des Beweisbeschlusses; Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss; Auswirkungen einer Beweisvereitelung

  • Judicialis

    ZPO § 358; ; ZPO § 358a; ; ZPO § 404a Abs. 4; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstständige Anfechtbarkeit von Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404a Abs. 4 Zivilprozessordnung ( ZPO ) als Bestandteil oder Ergänzung des Beweisbeschlusses; Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss; Auswirkungen einer Beweisvereitelung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hohlfasermembranspinnanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ergänzung des Beweisbeschlusses nicht anfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weisungen an den gerichtlichen Sachverständigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Sachleitung des Sachverständigen ist nur im Einzelfall selbstständig anfechtbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Weisungen des Gerichts an Sachverständigen nicht selbstständig anfechtbar! (IBR 2009, 356)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 995
  • MDR 2009, 645
  • GRUR 2009, 519
  • BauR 2009, 1018
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Die Beweisvereitelung durch eine Partei führt jedoch nicht bereits als solche zum Verlust des Prozesses, sondern allenfalls dazu, dass ihr Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu ihren Lasten gewürdigt werden kann (vgl. § 371 Abs. 3 ZPO), wenn die Verweigerung der Beweisaufnahme unberechtigt sowie vorwerfbar und missbilligenswert, also schuldhaft war (vgl. BGHZ 121, 266, 276 ; BGH, Beschl. v. 26.9.1996 - III ZR 56/96, NJW-RR 1996, 1534; Urt. v. 17.1.2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Tz. 23).
  • BGH, 28.10.2008 - V ZB 109/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ergänzung der Zurückweisung der

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Insbesondere besteht keine Bindung an die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112; Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 28.10.2008 - V ZB 109/08, FamRZ 2009, 38 Tz. 3, 5).
  • BGH, 26.09.1996 - III ZR 56/96

    Beweiswürdigung bei unterlassener Entbindung eines Zeugen von der Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Die Beweisvereitelung durch eine Partei führt jedoch nicht bereits als solche zum Verlust des Prozesses, sondern allenfalls dazu, dass ihr Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu ihren Lasten gewürdigt werden kann (vgl. § 371 Abs. 3 ZPO), wenn die Verweigerung der Beweisaufnahme unberechtigt sowie vorwerfbar und missbilligenswert, also schuldhaft war (vgl. BGHZ 121, 266, 276 ; BGH, Beschl. v. 26.9.1996 - III ZR 56/96, NJW-RR 1996, 1534; Urt. v. 17.1.2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Tz. 23).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Die Beweisvereitelung durch eine Partei führt jedoch nicht bereits als solche zum Verlust des Prozesses, sondern allenfalls dazu, dass ihr Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu ihren Lasten gewürdigt werden kann (vgl. § 371 Abs. 3 ZPO), wenn die Verweigerung der Beweisaufnahme unberechtigt sowie vorwerfbar und missbilligenswert, also schuldhaft war (vgl. BGHZ 121, 266, 276 ; BGH, Beschl. v. 26.9.1996 - III ZR 56/96, NJW-RR 1996, 1534; Urt. v. 17.1.2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Tz. 23).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 199/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Feststellung der Abstammung durch

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Diese kann nur mit den gegen die Endentscheidung gegebenen Rechtsmitteln zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht gestellt werden, weil mit der Zulassung einer selbstständigen Anfechtung der Beweisanordnung durch die Beschwerdeinstanz unzulässigerweise in die Sachentscheidungskompetenz des Prozessgerichts eingegriffen würde (allg. M., vgl. BGH, Beschl. v. 4.7.2007 - XII ZB 199/05, NJW-RR 2007, 1375 Tz. 8; MünchKomm.ZPO/Heinrich, 3. Aufl., § 355 Rdn. 20; Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 358 Rdn. 3; Stein/Jonas/Berger aaO § 358 Rdn. 5; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 358 Rdn. 4; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 115 Rdn. 36).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Insbesondere besteht keine Bindung an die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112; Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 28.10.2008 - V ZB 109/08, FamRZ 2009, 38 Tz. 3, 5).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Insbesondere besteht keine Bindung an die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112; Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 28.10.2008 - V ZB 109/08, FamRZ 2009, 38 Tz. 3, 5).
  • BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Insbesondere besteht keine Bindung an die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112; Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 28.10.2008 - V ZB 109/08, FamRZ 2009, 38 Tz. 3, 5).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 1 W 34/01

    Keine selbständige Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Der mit einer Beweiserhebung naturgemäß verbundene Zeitaufwand kann einem Verfahrensstillstand nicht gleichgestellt werden (vgl. OLG Frankfurt OLG-Rep 2002, 59).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch pauschal gehaltenen

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
    Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung dürfte die Klägerin zwar dann nicht verwiesen werden, wenn bereits die Zwischenentscheidung für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 16.1.2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, 682).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20

    Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere

    Das objektiv beweisvereitelnde und schuldhafte Verhalten muss außerdem unberechtigt und missbilligenswert sein (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 118/07, GRUR 2009, 519 Rn. 14 = WRP 2009, 634 - Hohlfasermembranspinnanlage I, mwN; BGH, GRUR 2016, 88 Rn. 29 - Deltamethrin I).

    Die Rechtsfolge einer nach den vorstehenden Grundsätzen objektiven, schuldhaften und unberechtigten Beweisvereitelung besteht darin, dass dieses Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu Lasten des Vereitelnden gewürdigt werden kann (BGH, GRUR 2009, 519 Rn. 14 - Hohlfasermembranspinnanlage I, mwN; GRUR 2016, 88 Rn. 29 - Deltamethrin I).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Die Beweisvereitelung durch den Gegner der beweisbelasteten Partei führt nicht bereits als solche zum Verlust des Prozesses, sondern allenfalls dazu, dass ihr Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu ihren Lasten gewürdigt werden kann (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995 Rn. 14 - Hohlfasermembranspinnanlage; NJW 2009, 360 Rn. 23; Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn. 18).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    Ein Beweisbeschluss ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995).

    Ausnahmsweise ist eine sofortige Beschwerde statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995).

    Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: Ist bereits die sofortige Beschwerde nicht statthaft gewesen, ist eine vom Beschwerdegericht mit der Beschwerdeentscheidung zugelassene Rechtsbeschwerde ebenfalls nicht statthaft; dies gilt auch dann, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VII ZB 96/17 Rn. 5, BauR 2020, 875 = NZBau 2020, 236; Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08 Rn. 5, NJW 2009, 3653; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 6, NJW-RR 2009, 995; Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, juris Rn. 6).

    Der Beweisbeschluss kann nur mit den gegen die Endentscheidung gegebenen Rechtsmitteln zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht gestellt werden, weil mit der Zulassung einer selbständigen Anfechtung durch die Beschwerdeinstanz unzulässigerweise in die Sachentscheidungskompetenz des Prozessgerichts eingegriffen würde (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 9, NJW-RR 2009, 995; Beschluss vom 4. Juli 2007 - XII ZB 199/05 Rn. 8, NJW-RR 2007, 1375).

    Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung kann die Partei jedoch nicht verwiesen werden, wenn bereits der Beweisbeschluss für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 12, NJW-RR 2009, 995).

  • BGH, 09.11.2023 - I ZB 32/23

    Selbständige Beweisverfahren als Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinne des § 16

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung der Rechtsbeschwerde abweichend von § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO allerdings nicht gebunden, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht statthaft oder ansonsten nicht zulässig war (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 [juris Rn. 6] = WRP 2009, 634 - Hohlfasermembranspinnanlage I; Beschluss vom 1. August 2023 - X ZB 9/21, GRUR 2023, 1403 [juris Rn. 11] = WRP 2023, 1208 - Ästhetische Behandlung).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht unwirksam ist, wenn schon der Beschwerderechtszug nicht eröffnet war (so BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 Tz. 6 = WRP 2009, 634 - Hohlfasermembranspinnanlage, m.w.N.; a.A. Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 574 Rdn. 9a; Künkel, MDR 2006, 486); denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor (vgl. unten unter IV 3).
  • BGH, 15.01.2020 - VII ZB 96/17

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung zur Anweisung des gerichtlich bestellten

    c) Gründe, die es rechtfertigen könnten, eine selbständige Anfechtung der Verweigerung einer Weisung nach § 404a Abs. 4 ZPO ausnahmsweise zuzulassen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 10 ff., MDR 2009, 645), sind nicht gegeben.
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20

    Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung

    Die Beklagte kann sich aber vor einer Offenbarung ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dadurch schützen, dass sie bis zur Rechtskraft der die Geheimhaltungsverpflichtung anordnenden Entscheidung keine Ausfertigung der Unterlagen zur Weiterleitung an die Klägerseite vorlegt, wobei der Inhalt dieser Unterlagen dann mangels der Gewährung rechtlichen Gehörs für den Kläger bei der Endentscheidung nicht berücksichtigt werden dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - X ZR 33/19, NJW-RR 2020, 246 Rn. 20; OLG München NJW 2005, 1130 unter II 1 b [juris Rn. 19]; s. zur möglichen Verhinderung einer Kenntnisnahme von Geschäftsgeheimnissen durch die Gegenpartei durch eigene Maßnahmen der Partei auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995 Rn. 13 [dort: Verhinderung der Beweisaufnahme durch Ausübung des Hausrechts]).

    Dadurch sind ihre rechtlichen Interessen hinreichend gewahrt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, MDR 2009, 645, 646 [juris Rn. 10 ff.]).

  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 132/15

    Bauprozess wegen Mängeln in einer Wohnungseigentumsanlage: Beweisvereitelung

    Die Beweisvereitelung durch den Gegner der beweisbelasteten Partei führt nicht bereits als solche zum Verlust des Prozesses, sondern allenfalls dazu, dass ihr Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu ihren Lasten gewürdigt werden kann (BGH NJOZ 2016, 1563; BGH NJW-RR 2009, 995; BGH NJW 2009, 360; BGH NJW 2008, 982).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14

    Selbstständiges Beweisverfahren in einer Bausache: Anfechtbarkeit der Ablehnung

    Da ein Beweisbeschluss nicht mit der sofortigen Beschwerde zur Überprüfung gestellt werden kann, sind auch Anordnungen des Prozessgerichts, mit denen dem Sachverständigen gemäß § 404a ZPO Weisungen im Hinblick auf die von ihm vorzunehmende Beweisaufnahme erteilt werden, von der Anfechtbarkeit ausgeschlossen (BGH GRUR 09, 519; Katzenmeier in Prütting, ZPO, § 404a Rn. 16).

    Dies kann dann der Fall sein, wenn die angegriffene Zwischenentscheidung des Gerichts bereits zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil führt, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr beheben lässt (BGH GRUR 09, 519).

  • BGH, 01.08.2023 - X ZB 9/21

    Ästhetische Behandlung

    Insbesondere besteht keine Bindung, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 Rn. 6 - Hohlfasermembranspinnanlage I).

    Eine andere Beurteilung ist hingegen geboten, wenn bereits die Zwischenentscheidung für einen Beteiligten einen bleibenden Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 Rn. 12 - Hohlfasermembranspinnanlage I).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07

    Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme

  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

  • OLG Köln, 06.10.2017 - 9 U 194/13

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung einer

  • OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 10 W 17/17

    Gerichtlich bestellter Sachverständiger: Sofortige Beschwerde gegen Entziehung

  • OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 19 W 30/21

    Keine Beschwerde gegen Verwertungsanordnung nach § 411a ZPO

  • OLG Hamburg, 15.02.2024 - 4 W 15/24

    "Mängeln der Sache" ist unzulässige Ausforschung!

  • OLG Köln, 12.08.2019 - 5 W 22/19
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 6 W 43/23
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

  • OLG Köln, 01.09.2023 - 20 U 50/23

    Beitragsanpassungen; Prämienanpassung; Stufenklage; Beweisvereitelung;

  • OLG München, 19.07.2021 - 13 W 753/21

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses - bleibender rechtlicher Nachteil durch

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 26 W 12/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Hinweisbeschluss im aktienrechtlichen

  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - L 4 SB 97/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Beschwerde - prozessleitende

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2018 - 26 W 14/18

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: Oberlandesgericht

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2023 - 15 W 1/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Zugangsbeschränkung gemäß § 19 Abs. 1

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12

    Auslagenvorschuss: Vorschussanforderung für die Beweisaufnahme in einer

  • OLG München, 03.05.2018 - 28 W 589/18

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens

  • OLG Naumburg, 05.11.2019 - 12 W 30/19

    Gegen die Entscheidung des Gerichts in einem selbstständigen Beweisverfahren, den

  • OLG Bremen, 05.02.2013 - 5 W 7/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Weisung des Gerichts an den

  • OLG Hamburg, 16.04.2015 - 1 W 25/15

    Sachverständiger wird nicht angewiesen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

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