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   OLG Karlsruhe, 19.03.2009 - 4 U 166/07   

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https://dejure.org/2009,7674
OLG Karlsruhe, 19.03.2009 - 4 U 166/07 (https://dejure.org/2009,7674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2009 - 4 U 166/07 (https://dejure.org/2009,7674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2009 - 4 U 166/07 (https://dejure.org/2009,7674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Tierhalterhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen ausgebrochenen Kühen und einem PKW

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall zwischen ausgebrochenen Kühen und einem PKW

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit mehreren aus einer umzäunten Weide ausgebrochenen Kühen zur Nachtzeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall mit Kühen und Tierhalterhaftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit mehreren aus einer umzäunten Weide ausgebrochenen Kühen zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Tiergefahr wiegt mehr als die Betriebsgefahr eines Pkw

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Tiergefahr wiegt mehr als die Betriebsgefahr eines Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1681
  • MDR 2009, 1162
  • NZV 2010, 80
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2009 - 4 U 166/07
    Außerdem spielen - nachgewiesene - Umstände des Geschehens keine Rolle, wenn diese zwar abstrakt eine Gefahrerhöhung bewirkt haben, jedoch im konkreten Fall nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Umstände sich auf den Schaden, bzw. auf die Höhe des Schadens, (mit) ausgewirkt haben (vgl. BGH, VersR 1970, 441, 442; BGH, NJW 1995, 1029).
  • AG Brandenburg, 28.05.2018 - 31 C 49/16

    Halterhaftung - Bissverletzung Hund bei Hundekampf

    Zu berücksichtigen sind hierbei jedoch nur solche Verursachungsbeiträge, die als solche nachgewiesen sind und bei denen außerdem nachgewiesen ist, dass sie sich auf den Schaden als (mit)ursächlich ausgewirkt haben ( OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 07.02.2018, Az.: 11 U 153/17, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 19.03.2009, Az.: 4 U 166/07, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1681 f. ).
  • OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08

    Tierhalterhaftung: Haftung eines Landwirts bei Ausbruch von Jungbullen von einer

    Dies entspricht, zwar nur im Ergebnis, aber dennoch auch der Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, OLGR 1993, 100) und des OLG Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2009, 1162).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2020 - 1 U 9/18

    Mithaftung eines Motorradfahrers bei einem Unfall mit einer Katze

    Ganz generell ist anerkannt, dass bei einem Unfall zwischen Tieren und Kraftfahrzeugen deren Betriebsgefahr dergestalt zu berücksichtigen ist, dass sich die Haftung des Tierhalters nicht unerheblich reduziert (OLG Celle, Urteil vom 10.04.2018, Az. 14 U 147/17 [50%]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.1994, Az. 22 U 170/93 [1/3]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.03.2009, Az. 4 U 166/07 [25%]).
  • LG Erfurt, 12.05.2015 - 10 O 582/14

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Hundes des Klägers durch den

    Die Berücksichtigung entsprechender Verursachungsbeiträge wäre allerdings daran gebunden, dass sie sowohl hinsichtlich ihres Vorliegens als auch hinsichtlich ihrer Kausalität nachgewiesen werden (BGH, VersR 1970, 441; NJW 1995, 1029; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 1681).
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