Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.10.2009 - 2 Wx 58/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Anforderungen an die Ermessensausübung der Eigentümergemeinschaft beim Abarbeiten einer Prioritätenliste im Rahmen einer Gesamtsanierung einschließlich von Schallschutzmaßnahmen in einzelnen Wohnungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prioritätenliste zur Sanierung der Bausubstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Instandsetzung/Instandhaltung: Wie muss ein Instandsetzungsplan gehandhabt werden? (IMR 2010, 336)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.05.2009 - 318 T 196/07
- OLG Hamburg, 07.10.2009 - 2 Wx 58/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1240
- NZM 2010, 521
- ZMR 2010, 129
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung …
Ob ein solcher Plan beschlossen wird, steht ebenso wie seine spätere Fortentwicklung grundsätzlich im Ermessen der Gemeinschaft (OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240 f.). - AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …
Ergänzend wird zur "Gesamtsanierung" und der ggf. aufzustellenden Prioritätenlisten verwiesen auf OLG Hamburg (ZMR 2010, 129).Gegebenenfalls bedarf es hierzu einer echten Prioritätenliste (vgl. dazu OLG Hamburg ZMR 2010, 129), die sukzessive - je nach finanzieller Machbarkeit - abzuarbeiten ist.
- LG München I, 04.07.2019 - 36 S 1362/18
Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Instandsetzungsmaßnahmen
Es ist anerkannt, dass den Eigentümern im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung nicht nur bezüglich der zu treffenden Maßnahmen, d.h. des "Ob" der Instandsetzung, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Schritte ein aus dem Selbstorganisationsrecht abzuleitender, nicht kleinlich zu bemessender Ermessensspielraum zusteht, welcher von don Gorichton nur eingeschränkt überprüft werden kann (…so ausdrücklich Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21, Rdnr. 112; LG Hamburg, ZWE 2013, 460 ff.; OLG München, ZMR 2007, 557 ff.; BayObLG, WE 1995, 287, 288; OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240, 1241; vgl. dazu auch BGH, ZWE 2011, 394 ff. BGl I, NJW 2012, 1724, 1725). - AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 4/21
Angebot muss alle (geplanten) Maßnahmen umfassen
Es entspricht daher mittlerweile nur mehr ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F., wenn ein Beschluss alle für die Erstellung des Sanierungskonzepts bekannten Umstände mitberücksichtigt (vergleichbar etwa wie bei HansOLG, NJW-RR 2010, 1240, 1241 = ZMR 2010, 129). - AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 539 C 26/18
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Angemessene Höhe der …
Gegebenenfalls bedarf es hierzu einer echten Prioritätenliste (vgl. dazu OLG Hamburg ZMR 2010, 129), die sukzessive - je nach finanzieller Machbarkeit - abzuarbeiten ist.
Rechtsprechung
AG Hannover, 15.12.2009 - 523 C 7804/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§§ 535; 538; 307 BGB
Schönheitsreparaturen; Rücklagenklausel - Wolters Kluwer
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1240
- NZM 2010, 740