Weitere Entscheidung unten: AG Hannover, 15.12.2009

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   OLG Hamburg, 07.10.2009 - 2 Wx 58/09   

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OLG Hamburg, 07.10.2009 - 2 Wx 58/09 (https://dejure.org/2009,21069)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2009 - 2 Wx 58/09 (https://dejure.org/2009,21069)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 2 Wx 58/09 (https://dejure.org/2009,21069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Ermessensausübung der Eigentümergemeinschaft beim Abarbeiten einer Prioritätenliste im Rahmen einer Gesamtsanierung einschließlich von Schallschutzmaßnahmen in einzelnen Wohnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prioritätenliste zur Sanierung der Bausubstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Instandsetzung/Instandhaltung: Wie muss ein Instandsetzungsplan gehandhabt werden? (IMR 2010, 336)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1240
  • NZM 2010, 521
  • ZMR 2010, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Ob ein solcher Plan beschlossen wird, steht ebenso wie seine spätere Fortentwicklung grundsätzlich im Ermessen der Gemeinschaft (OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240 f.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Ergänzend wird zur "Gesamtsanierung" und der ggf. aufzustellenden Prioritätenlisten verwiesen auf OLG Hamburg (ZMR 2010, 129).

    Gegebenenfalls bedarf es hierzu einer echten Prioritätenliste (vgl. dazu OLG Hamburg ZMR 2010, 129), die sukzessive - je nach finanzieller Machbarkeit - abzuarbeiten ist.

  • LG München I, 04.07.2019 - 36 S 1362/18

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Instandsetzungsmaßnahmen

    Es ist anerkannt, dass den Eigentümern im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung nicht nur bezüglich der zu treffenden Maßnahmen, d.h. des "Ob" der Instandsetzung, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Schritte ein aus dem Selbstorganisationsrecht abzuleitender, nicht kleinlich zu bemessender Ermessensspielraum zusteht, welcher von don Gorichton nur eingeschränkt überprüft werden kann (so ausdrücklich Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21, Rdnr. 112; LG Hamburg, ZWE 2013, 460 ff.; OLG München, ZMR 2007, 557 ff.; BayObLG, WE 1995, 287, 288; OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240, 1241; vgl. dazu auch BGH, ZWE 2011, 394 ff. BGl I, NJW 2012, 1724, 1725).
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 4/21

    Angebot muss alle (geplanten) Maßnahmen umfassen

    Es entspricht daher mittlerweile nur mehr ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F., wenn ein Beschluss alle für die Erstellung des Sanierungskonzepts bekannten Umstände mitberücksichtigt (vergleichbar etwa wie bei HansOLG, NJW-RR 2010, 1240, 1241 = ZMR 2010, 129).
  • AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 539 C 26/18

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Angemessene Höhe der

    Gegebenenfalls bedarf es hierzu einer echten Prioritätenliste (vgl. dazu OLG Hamburg ZMR 2010, 129), die sukzessive - je nach finanzieller Machbarkeit - abzuarbeiten ist.
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 15.12.2009 - 523 C 7804/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34032
AG Hannover, 15.12.2009 - 523 C 7804/09 (https://dejure.org/2009,34032)
AG Hannover, Entscheidung vom 15.12.2009 - 523 C 7804/09 (https://dejure.org/2009,34032)
AG Hannover, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 523 C 7804/09 (https://dejure.org/2009,34032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1240
  • NZM 2010, 740
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