Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.12.2009

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09   

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OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09 (https://dejure.org/2009,6201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.09.2009 - 6 WF 98/09 (https://dejure.org/2009,6201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. September 2009 - 6 WF 98/09 (https://dejure.org/2009,6201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Zusammenlebens über kürzere Zeit i.S.d. § 1567 Abs. 2 BGB; Anforderungen an die Darlegung der Zerrüttung der Ehe

  • Judicialis

    BGB § 1561 Abs. 1; ; BGB § 1567 Abs. 2; ; ZPO § 630 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 630 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Zusammenlebens über kürzere Zeit i.S. des § 1567 Abs. 2 BGB; Anforderungen an die Darlegung der Zerrüttung der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Während des Trennungsjahres erneut zusammengelebt

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Versöhnungsversuch: max. 3 Monate

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehescheidung: Trennungsjahr abgelaufen? - Ein Versöhnungsversuch von vier Monaten Dauer steht dem entgegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Saarland zum erneuten Zusammenleben eines Ehepaares während des Trennungsjahres - Zusammenleben für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gilt als Fortserten der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 508
  • FamRZ 2010, 469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 30.01.1986 - 1 WF 20/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird.

    Der Senat teilt die Auffassung des Familiengerichts, dass ein Zeitraum von drei Monaten - vorbehaltlich besonderer Umstände, die weder der Antragsteller vorgetragen hat noch aus der Akte ersichtlich sind - die Obergrenze darstellt, bis zu der noch ein "Zusammenleben über kürzere Zeit" im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB - und damit ein den Lauf des Trennungsjahres nicht beeinflussender Versöhnungsversuch - angenommen werden kann (ganz h.M., vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1981, 146; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Erman/Dieckmann, BGB, 10. Aufl., § 1567, Rz. 17; Hk-FamR/Ganz, 1. Aufl., § 1567, Rz. 13; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1567, Rz. 34; juris-PK/Köper/Hebbeker, 4. Aufl., § 1567, Rz. 10; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 8: "zumindest für die Jahresfrist der §§ 1565 Abs. 2, 1566 Abs. 1 BGB"; Prütting/Wegen/ Weinreich/Weinreich, BGB, 3. Aufl., § 1567, Rz. 12; MüKo-BGB/Wolf, BGB, 4. Aufl., § 1567, Rz. 65; RGRK/Graßhof, 12. Aufl., § 1567, Rz. 68; Schwab/Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., Kapitel II, Rz. 162; Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 1567, Rz. 30 f.; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearb., § 1567, Rz. 137, 141; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/von Heintschel-Heinegg, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., 2. Kapitel, Rz. 56; Finke/Ebert, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 6. Aufl., § 3, Rz. 112; etwas großzügiger OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 96: "drei Monate noch kurz"; unklar AnwK-BGB/ Bisping, 1. Aufl. 2005, § 1567, Rz. 12 und AK-BGB/Lange-Klein, § 1567, Rz. 13, die beide auf den bisherigen Verlauf der konkreten ehelichen Lebensgemeinschaft abheben wollen).

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80

    Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird.
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 77/00

    Voraussetzungen der Zerrüttungsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Hiernach kann dahinstehen, dass der Scheidungsantrag des Antragstellers auch aus einem weiteren Grunde unschlüssig ist: Der Antragsteller hat weder die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 1 BGB für eine Zerrüttungsscheidung noch die des § 630 ZPO, die im Falle einer einverständlichen Scheidung erfüllt sein müssen, gehaltvoll dargetan (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Januar 2001 - 6 WF 77/00, OLGR Saarbrücken 2001, 128; Beschluss des 9. Zivilsenats vom 7. Juni 2004 - 9 WF 65/04, OLGR Saarbrücken 2004, 516; OLG Köln, FamRZ 1995, 1503).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1980 - 6 WF 93/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Der Senat teilt die Auffassung des Familiengerichts, dass ein Zeitraum von drei Monaten - vorbehaltlich besonderer Umstände, die weder der Antragsteller vorgetragen hat noch aus der Akte ersichtlich sind - die Obergrenze darstellt, bis zu der noch ein "Zusammenleben über kürzere Zeit" im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB - und damit ein den Lauf des Trennungsjahres nicht beeinflussender Versöhnungsversuch - angenommen werden kann (ganz h.M., vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1981, 146; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Erman/Dieckmann, BGB, 10. Aufl., § 1567, Rz. 17; Hk-FamR/Ganz, 1. Aufl., § 1567, Rz. 13; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1567, Rz. 34; juris-PK/Köper/Hebbeker, 4. Aufl., § 1567, Rz. 10; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 8: "zumindest für die Jahresfrist der §§ 1565 Abs. 2, 1566 Abs. 1 BGB"; Prütting/Wegen/ Weinreich/Weinreich, BGB, 3. Aufl., § 1567, Rz. 12; MüKo-BGB/Wolf, BGB, 4. Aufl., § 1567, Rz. 65; RGRK/Graßhof, 12. Aufl., § 1567, Rz. 68; Schwab/Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., Kapitel II, Rz. 162; Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 1567, Rz. 30 f.; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearb., § 1567, Rz. 137, 141; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/von Heintschel-Heinegg, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., 2. Kapitel, Rz. 56; Finke/Ebert, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 6. Aufl., § 3, Rz. 112; etwas großzügiger OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 96: "drei Monate noch kurz"; unklar AnwK-BGB/ Bisping, 1. Aufl. 2005, § 1567, Rz. 12 und AK-BGB/Lange-Klein, § 1567, Rz. 13, die beide auf den bisherigen Verlauf der konkreten ehelichen Lebensgemeinschaft abheben wollen).
  • OLG München, 29.06.1989 - 16 UF 854/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird.
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2004 - 9 WF 65/04

    Ehescheidung: Anforderungen an die Begründung des Scheidungsantrags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Hiernach kann dahinstehen, dass der Scheidungsantrag des Antragstellers auch aus einem weiteren Grunde unschlüssig ist: Der Antragsteller hat weder die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 1 BGB für eine Zerrüttungsscheidung noch die des § 630 ZPO, die im Falle einer einverständlichen Scheidung erfüllt sein müssen, gehaltvoll dargetan (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Januar 2001 - 6 WF 77/00, OLGR Saarbrücken 2001, 128; Beschluss des 9. Zivilsenats vom 7. Juni 2004 - 9 WF 65/04, OLGR Saarbrücken 2004, 516; OLG Köln, FamRZ 1995, 1503).
  • OLG Köln, 24.06.1982 - 25 WF 51/82

    Erfolgsaussichten eines Scheidungsantrags bei noch nicht erfolgtem Getrenntleben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1982, 1015) beruft, missversteht er diese.
  • OLG Hamm, 07.05.2013 - 3 UF 267/12

    Iranische Ehefrau wird nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des Talaq

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann von einem Zusammenleben für nur kürzere Zeit, das die Jahresfrist der §§ 1565 Abs. 2, 1566 Abs. 1 BGB nicht unterbricht, noch bei einem Zeitraum von maximal bis zu drei Monaten ausgegangen werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.11.1980, 6 WF 93/80, FamRZ 1981, S. 146; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.09.2009, 6 WF 98/09, FamRZ 2010, S. 469; Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 1567 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.12.2009 - II-5 UF 118/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9483
OLG Hamm, 18.12.2009 - II-5 UF 118/09 (https://dejure.org/2009,9483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2009 - II-5 UF 118/09 (https://dejure.org/2009,9483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - II-5 UF 118/09 (https://dejure.org/2009,9483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Kinderlose Ehe, Unterhaltsrechtsreform, Scheidungsfolgenvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1578
    Höhe des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf; Berücksichtigung von Auslandszuschlägen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Der Auslandsverwendungszuschlag beim Unterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Soldat im Krisengebiet - Muss er vom "Auslandsverwendungszuschlag" Unterhalt für die Ex-Frau abzweigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 508
  • FamRZ 2010, 1085
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 16 WF 506/01

    Zurechnung einer Einkommensteuererstattung als unterhaltsrechtlich relevantes

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Hier überwiegen die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß, dass dem unterhaltspflichtigen Soldat der AVZ grundsätzlich zu verbleiben hat und eine Anrechnung nur unter dem Gesichtspunkt ersparter Aufwendungen erfolgen kann, die mangels anderweitiger Erkenntnisse - ähnlich wie bei Spesen und Auslösungen - in der Regel mit 1/3 zu bemessen sind (vgl. i.d.S. OLG Stuttgart, Beschluss 08.11.2001 - 16 WF 506/01 - Rz. 4, JURIS).
  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Das OLG Schleswig hat in einem Urteil vom 29.06.2004 - 8 UF 213/03 - (FamRZ 2005, 369) im Ergebnis den AVZ aus einem Einsatz in Afghanistan und Bosnien jeweils zur Hälfte angerechnet und sich zur Begründung auf eine Entscheidung des BGH vom 16.01.1980 - IV ZR 115/78 (FamRZ 1980, 342 [344]) zum Auslandszuschlag nach § 55 BBesG berufen, wonach der Zuschlag grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sei, soweit dem nicht ein konkreter Mehraufwand gegenübersteht.
  • OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Auslandsverwendungszulage eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Das OLG Schleswig hat in einem Urteil vom 29.06.2004 - 8 UF 213/03 - (FamRZ 2005, 369) im Ergebnis den AVZ aus einem Einsatz in Afghanistan und Bosnien jeweils zur Hälfte angerechnet und sich zur Begründung auf eine Entscheidung des BGH vom 16.01.1980 - IV ZR 115/78 (FamRZ 1980, 342 [344]) zum Auslandszuschlag nach § 55 BBesG berufen, wonach der Zuschlag grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sei, soweit dem nicht ein konkreter Mehraufwand gegenübersteht.
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    1.140,00 EUR zu kürzen (vgl. BGH 03.12.08 XII ZR 182/06 - Rz 39; FamRZ 2009, 314 [317]).
  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    (2) Der angemessene Lebensbedarf bemisst sich nach den Einkünften, die die Beklagte ohne ehebedingte Nachteile erzielen würde (vgl. BGH FamRZ 2009, 1990).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 11 UF 215/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Siehe auch die Entscheidung des 11. FS OLG Hamm v. 27.11.2008 - 11 UF 215/96 (OLGR 1999, 90) zu §§ 55, 57 BBesG für einen an einer ausländischen Botschaft tätigen Offizier.
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10

    Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines

    Ebenso hat das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 2010, 1085, 1086) hinsichtlich eines in Afghanistan eingesetzten Berufssoldaten entschieden.
  • OLG Dresden, 10.10.2013 - 22 UF 818/12

    Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags eines in einem Krisengebiet

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Auslandszuschläge, die Soldaten für ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen in Krisen- oder Kriegsgebieten erhalten, aufgrund der mit dem Einsatz verbundenen Gefahren und Erschwernisse nur mit einem Bruchteil zum unterhaltsrelevanten Einkommen des Soldaten gezählt werden; Abschläge von 1/3 bis 1/2 werden je nach Gefahrenlage anrechnungsfrei belassen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.06.2004, 8 UF 213/03, NJW-RR 2005, 3 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2009, NJW-RR 2010, 508 ff., 5 UF 118/09).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09

    Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines

    Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 (FuR 2010, 227) die Auffassung vertreten, dass bei einem Einsatz in einem Krisen- oder Kriegsgebiet die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich zu verbleiben hat.
  • OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09

    Ehegattenunterhalt: Anrechnung eines Auslandsverwendungszuschlags bei der

    Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 (FuR 2010, 227) die Auffassung vertreten, dass bei einem Einsatz in einem Krisen- oder Kriegsgebiet die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich zu verbleiben hat.
  • OLG Jena, 19.01.2015 - 1 UF 649/13

    Berücksichtigung eines Auslandsverwendungszuschusses eines Soldaten in

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Auslandszuschläge, die Soldaten für ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen in Krisen- oder Kriegsgebieten erhalten, aufgrund der mit dem Einsatz verbundenen Gefahren und Erschwernisse nur mit einem Bruchteil zum unterhaltsrelevanten Einkommen des Soldaten gezählt werden; Zuschläge werden je nach Gefahrenlage anrechnungsfrei belassen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2005, 3 ff.: zu ½ anrechnungsfrei; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 508 ff.: zu 2/3 anrechnungsfrei).
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