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   OLG Köln, 20.05.2011 - I-6 W 30/11   

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https://dejure.org/2011,294
OLG Köln, 20.05.2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anforderungen an urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Privatpersonen - Ein nicht geschäftlich tätiger Unterlassungsschuldner gibt keine Veranlassung zur Klage im Sinne von § 93 ZPO, wenn er auf eine Abmahnung, die zu einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung ...

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    § 93 ZPO
    Der Entwurf einer allumfassenden Unterlassungserklärung verpflichtet den Verbraucher nicht zur Kostentragung

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 1, 101 Abs. 2 Satz 3, 101 Abs. 9 UrhG; §§ 91a, 93 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • JurPC

    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • aufrecht.de

    Zur Unzulässigkeit von bestimmten Filesharing-Abmahnungen - "Sensationsbeschluss"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die kostenrechtliche Inanspruchnahme eines verzögernd auf eine zu weit gefasste wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagiernden Urheberrechtsverletzers

  • info-it-recht.de

    Bestimmte Filesharing-Abmahnungen sind unzulässig (hier: Zu weit gefasste vorformulierte Unterlassungserklärung bei gleichzeitiger Warnung vor Einschränkung derselben)

  • richter-sueme.de PDF
  • wbs-law.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden Störers einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Zu den Gefahren, wenn die Musikindustrie mit der Abmahnung einen zu weit gefassten Entwurf für eine Unterlassungserklärung übermitteln lässt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Filesharing gestärkt

  • heise.de (Pressebericht, 01.06.2011)

    Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen gestärkt

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Filesharing-Abmahnungen - Keine Prozesskostenerstattung bei zu weitgehenden Unterlassungsforderungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbrauchern

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    OLG Köln betritt Neuland - P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Verfahrenskosten bei unangemessener Forderung in Filesharing-Abmahnung

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnung nicht zu weit gehende Unterlassungserklärung fordern

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Bei Abmahnungen zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden differenziert

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Verfahrenskosten trotz berechtigter Abmahnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung darf nicht zu weit gehen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung durch Abänderung /Einschränkung nicht rechtmäßig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Unterlassungserklärung jetzt konkretisiert

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    In einer Abmahnung wegen P2P-Downloads dürfen keine Hinweise enthalten sein, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing, Abmahnung, Haftung und Kostentragung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnungen nicht zu weit gehen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Hinweise in der Abmahnung und in der vorbereiteten Unterlassungserklärung - Kein Anlass zur Klageerhebung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Unterlassungserklärung konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung beanstandet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbraucher besteht Aufklärungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung darf nicht zu weit gehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostentragung im EV-Verfahren wegen Filesharing bei zu weiter Unterlassungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnungen nicht zu weit gehen!

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Klageveranlassung bei Nichtabgabe zu weit gefasster Unterlassungserklärungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Neue Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung gewerblich nicht tätiger Personen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Das Ende der Ruhe vor dem Sturm?

Besprechungen u.ä. (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen & Meldungen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Filesharing: Zu weite Unterlassungserklärungen sind für Rechteinhaber riskant

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbrauchern muss Rechteinhaber den richtigen Weg weisen

  • neubauerlaw.de (Kurzanmerkung)

    Privatpersonen bei Abmahnungen privilegiert

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing-Abmahnung gegenüber Privatpersonen (Florian Albrecht / RA Andreas Hatz; JurPC Web-Dok. 124/2011)

  • wbs-law.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Weit gefasste Unterlassungserklärung führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung?

  • anwaltniemeyer.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Sensations"-Beschluss - Auswirkungen auf Abmahnkosten?

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung Filesharing: Crossing Lines

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherrechte in Tauschbörsen-Abmahnungen gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1345
  • GRUR-RR 2011, 336
  • MMR 2011, 613
  • MIR 2011, Dok. 055
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Der Senat hält an den folgenden Erwägungen aus seinem Beschluss vom 9.9.2010 (6 W 114/10, 115/10) fest:.
  • OLG Köln, 31.03.2005 - 5 W 32/05

    Kostenlast bei Erledigung unschlüssiger Klage

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Es kann im Rahmen des § 91a ZPO davon ausgegangen werden, dass sie dies - ggf. nach einem Hinweis des Landgerichts - getan hätte (vgl. OLG Köln OLGReport 2005, 587).
  • OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01

    Korrekte Zustellung bei Nichtzustellung an einen fälschlicherweise im Rubrum

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Dass der Antragsgegner sodann Widerspruch eingelegt hat, ist unerheblich (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2002, 215 f.), denn die einstweilige Verfügung wäre, nachdem der Unterlassungsanspruch beseitigt worden war, aufzuheben gewesen.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Abmahnung soll dem Schuldner einen Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Eine solche Rechtsverletzung kann (und wird in der überwiegenden Zahl der Fälle von Angeboten in sog. Tauschbörsen) durch eine privat handelnde Person erfolgen, die wie (aber nicht als) ein gewerblicher Anbieter auftritt, indem sie der Öffentlichkeit ein fremdes Werk anbietet (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.2009 - 6 W 182/08).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Antragstellerin hätte daher den Antrag entsprechend einschränken müssen (vgl. BGH GRUR 2010, 633, 636, Tz. 35 ff. - Sommer unseres Lebens).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Denn das Tatbestandsmerkmal "gewerbliches Ausmaß" bezieht sich auf die Schwere der Rechtsverletzung und damit auf den Umfang der Beeinträchtigung der Interessen des Rechteinhabers (vgl. Beschluss des Senats vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Verletzt der Störer schuldhaft seine Pflicht, auf die Abmahnung fristgemäß zu antworten, steht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch zu, der insbesondere die durch das in Rede stehende Verhalten des abgemahnten Störers verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst (BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Abmahnung soll dem Schuldner einen Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Insofern erscheint es als billig, auch die Kosten, die Gegenstand dieses materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch sind, dessen Bestehen ohne weitere Sachaufklärung festgestellt werden kann, im Rahmen des § 91a ZPO dem Antragsgegner aufzuerlegen (vgl. BGH NJW 2002, 680).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Auch eine urheberrechtliche Verletzungshandlung oder die Verantwortlichkeit als Störer lassen grundsätzlich eine gesetzliche Sonderbeziehung entstehen, die weitergehende Pflichten mit sich bringen kann (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 336 [juris Rn. 8]; Forch, GRUR-Prax 2014, 367, 368).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17

    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 20.5.2011, Az. 6 W 30/11 (NJW-RR 2011, 1345) beruft, geht das fehl.
  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Senat BeckRS 2011, 14571).
  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; vgl. auch Senat, BeckRS 2011, 14571).
  • OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Zwar hat das OLG Köln in der vom Landgericht angeführten Entscheidung (B. v. 9.9.2010 - 6 W 114/10 - zit. nach juris [Rz.14]; dto. OLG Köln, B. v. 20.5.2011 - 6 W 30/11 - GRUR-RR 2011 - Das verlorene Symbol) eine Kostentragungspflicht des Inanspruchgenommenen deshalb bejaht, weil dieser auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte; die Pflicht zu einer Antwort auf eine Abmahnung ergebe sich aus der durch die Rechtsverletzung entstandenen Sonderbeziehung nach Treu und Glauben im Gegenzug zu der dem Anspruchsteller obliegenden Abmahnlast (vgl. für den Bereich des Wettbewerbsrechts die Entscheidung BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten, in der zur Begründung einer Antwortpflicht auf das durch ein wettbewerbswidriges Verhalten entstandene gesetzliche Schuldverhältnis abgestellt wird).
  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    a) Die Abmahnung der Klägerinnen vom 04.08.2008 (Anlage K 6), auf welche die Beklagten mit der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungserklärungen unter Vorbehalt reagiert haben (Anlage K 7), war dem Grunde nach (gemäß § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG n.F.) berechtigt und entsprach damit dem wohlverstandenen Interesse der Beklagten (gemäß §§ 677, 683, 670 BGB), insofern sie diesen einen Weg wies, die Unterlassungsgläubigerinnen ohne Einschaltung der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 336 [338]).
  • AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Allein durch eine urheberrechtliche Abmahnung gegenüber einer Privatperson wird auch - anders als im Wettbewerbsrecht - keine Sonderrechtsbeziehung begründet, welche eine Antwortpflicht des Abgemahnten zur Folge hätte (so OLG Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12 - unveröffentlichter PKH-Beschwerdebeschluss; OLG Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13 - unveröffentlichter Kostenbeschwerdebeschluss; AG Hamburg, 28.04.2014, Az. 31c C 53/13 - unveröffentlicht; wohl auch AG München, 20.12.2013, 111 C 21062/13 - unveröffentlicht; Forch, GRURPrax 2014, 367; a.A. für den Fall, dass eine Störerhaftung festgestellt wird, OLG Köln, 09.09.2010, 6 W 114/10 - juris, 20.05.2011, 6 W 30/11 - juris; 22.07.2011; 6 U 208/10 - juris; LG Hamburg, 04.04.2014, 310 O 409/11 - juris).
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
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