Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.04.2011

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.07.2011 - II-4 UF 200/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18516
OLG Köln, 04.07.2011 - II-4 UF 200/10 (https://dejure.org/2011,18516)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.2011 - II-4 UF 200/10 (https://dejure.org/2011,18516)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - II-4 UF 200/10 (https://dejure.org/2011,18516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1447
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18

    Aufteilung eines zum Zweck der Finanzierung des Familienheimes angesparten

    Vielmehr kann dort neuer Tatsachenvortrag nach § 115 FamFG als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es dem Beschwerdeführer möglich gewesen wäre, diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu halten (BT-Drucksache 16/6308 S. 206; OLG Köln NJW-RR 2011, 1447 Tz. 3-4).
  • OLG Hamm, 19.09.2013 - 4 UF 259/12
    Hinzukommt, dass der Vortrag des Antragstellers zur Verspätung so pauschal und nicht unter Beweis gestellt ist, dass diese von ihm zu beweisende Behauptung - ihn trifft der volle Beweis für die unverschuldete Verspätung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2011 - 4 UF 200/10, BeckRS 2011, 19026) - als nicht erheblich dargelegt, geschweige denn unter Beweis gestellt, angesehen werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2011 - II-8 UF 161/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10567
OLG Hamm, 04.04.2011 - II-8 UF 161/10 (https://dejure.org/2011,10567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2011 - II-8 UF 161/10 (https://dejure.org/2011,10567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2011 - II-8 UF 161/10 (https://dejure.org/2011,10567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausschluss des Umgangsrechts; Verschlechterungsverbot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1684 BGB
    Ausschluss des Umgangsrechts; Verschlechterungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Umgangsrecht eines sich anlässlich eines begleiteten Umgangs gegenüber seinem Sohn objektiv sexuell übergriffig verhaltenen Vaters bei Berufung auf eine Sozialüblichkeit des Verhaltens im Herkunftsland; Geltung des Verbots der Schlechterstellung in Kindschaftssachen bei ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684 Abs. 1
    Umgangsrecht des Vaters bei sexuell übergriffigem, aber im Heimatland des ausländischen Vaters üblichem Verhalten; Zulässigkeit der Verlängerung des Umgangsausschlusses nach Einlegung der Beschwerde durch den Vater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1447
  • FamRZ 2011, 1802
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Der nach § 1684 Abs. 1 BGB grundsätzlich zu gewährende persönliche Umgang soll auch dem von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Elternteil die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm anzuknüpfen, so einer Verfestigung der bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzutreten und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622; BVerfGE 31, 194 (205); BGHZ 42, 364 (371); OLG Hamm, FamRZ 1996, S. 361; OLG Hamm, FamRZ 1997, S. 307 (308); Palandt-Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684 Rz. 3 m.w.N.).

    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622).

    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwenden (BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622).

  • OLG Hamm, 16.11.1995 - 2 UF 174/95

    Ausschluss des Umgangsrechtes mit dem Kind wegen Beeinträchtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Der nach § 1684 Abs. 1 BGB grundsätzlich zu gewährende persönliche Umgang soll auch dem von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Elternteil die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm anzuknüpfen, so einer Verfestigung der bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzutreten und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622; BVerfGE 31, 194 (205); BGHZ 42, 364 (371); OLG Hamm, FamRZ 1996, S. 361; OLG Hamm, FamRZ 1997, S. 307 (308); Palandt-Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684 Rz. 3 m.w.N.).

    Die Ablehnung des Umgangsberechtigten ist grundsätzlich nur beachtlich, wenn diese auf tatsächlichen Erlebnissen des Kindes beruht (Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1684 Rz. 33 m.w.N.) oder wenn das Kind aufgrund nicht verarbeiteter Vorgänge die durch die Besuchskontakte entstehende Konfliktsituation nicht zu bewältigen vermag (OLG Hamm, FamRZ 1990, S. 45; OLG Hamm, FamRZ 1996, S. 361; Palandt-Diederichsen, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Soweit der Kindesvater eine "nachdrückliche" Anordnung einer Therapie des Kindes fordert, verletzt dies nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, S. 179 ff. m.w.N.) das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes und kommt daher als gerichtliche Auflage nicht in Betracht.
  • OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Umgangsrechtes eines nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Auch kommt der Ausschluss des Umgangs nicht in Frage, wenn der hartnäckige Widerstand des Kindes lediglich auf länger fehlendem Kontakt beruht (Palandt-Diederichsen, a.a.O., OLG Bamberg, FamRZ 2000, S. 46).
  • OLG Hamm, 17.12.1992 - 2 UF 271/92

    Ausschluß des Umgangsrechtes; Sorgerecht; Ablehnung des Umgangsrechtes durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Nicht ausreichend für einen auch nur zeitweisen Ausschluss des Umgangsrechts sind gebetsmühlenartige Wiederholungen, den Vater nie sehen zu wollen (Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1684 Rz. 34; OLG Hamm, FamRZ 1994, S. 57).
  • OLG Hamm, 12.12.2007 - 10 WF 196/07

    Festsetzung eines Zwangsgeldes; Wohlverhaltenspflicht beim Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Daneben zeigt sich aber eine deutliche Tendenz zur Senkung des Alters bei Anerkennung von Ablehnungen und dem Ausschluss des Umgangs (OLG Hamm, FamRZ 2008, S. 1371; Palandt-Diederichsen, a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Aus diesem Grund weicht das Verschlechterungsverbot hier dem vorrangigen Grundsatz, dass auch für die Beschwerdeinstanz in erster Linie das Kindeswohl maßgebend ist (vgl. zum neuen Recht: Keidel-Sternal, FamFG, 16. Aufl., § 69 Rz. 23, Zöller-Feskorn, ZPO, 28. Aufl., FamFG, § 69 Rz. 3; zum alten Recht BGHZ 85, 180; BGH, FamRZ 2008, S. 45 (48); Zöller-Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 621e Rz. 72).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Der vollständige Ausschluss des Umgangs ist - für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer - als äußerste Maßnahme zur Abwendung einer Gefahr für die körperliche oder geistig-seelische Entwicklung des Kindes gerechtfertigt, wenn keine anderen Mittel zum Schutz des Kindes verfügbar sind (vgl. BGH, FamRZ 1980, S. 131; OLG Köln, FamRZ 1997, S. 1097; Palandt-Diederichsen, a.a.O. § 1684 Rz. 41 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.11.1996 - 16 Wx 209/96

    Beschränkung des Umgangsrechts der leiblichen Eltern mit ihrem Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Der vollständige Ausschluss des Umgangs ist - für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer - als äußerste Maßnahme zur Abwendung einer Gefahr für die körperliche oder geistig-seelische Entwicklung des Kindes gerechtfertigt, wenn keine anderen Mittel zum Schutz des Kindes verfügbar sind (vgl. BGH, FamRZ 1980, S. 131; OLG Köln, FamRZ 1997, S. 1097; Palandt-Diederichsen, a.a.O. § 1684 Rz. 41 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1964 - IV ZB 338/64

    Persönlicher Verkehr mit dem Kinde

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
    Der nach § 1684 Abs. 1 BGB grundsätzlich zu gewährende persönliche Umgang soll auch dem von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Elternteil die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm anzuknüpfen, so einer Verfestigung der bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzutreten und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622; BVerfGE 31, 194 (205); BGHZ 42, 364 (371); OLG Hamm, FamRZ 1996, S. 361; OLG Hamm, FamRZ 1997, S. 307 (308); Palandt-Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684 Rz. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 10 S 3163/88

    Gewährung von Landeserziehungsgeld; uneheliches Kind; Vater EG-Angehöriger;

  • OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16

    Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch

    Eine solche Entscheidung ist zulässig, weil im Umgangsverfahren von Amts wegen und allein auf das Wohl des Kindes abstellend die nach materiellem Recht gebotene Regelung zu treffen ist, das Umgangsrecht dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang angefallen ist und schließlich - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 i. V. mit § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht gilt, der Beschwerdeführer vielmehr auch eine für ihn nachteilige Entscheidung in Kauf nehmen muss (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016, 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.2011, 8 UF 161/10, juris = FamRZ 2011, 1802 [LS]; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 69 Rn. 23; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 5. Aufl., § 69 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13

    Umgangsrechtsregelung: Zeitlich befristeter Ausschluss bei Umgangsverweigerung

    Aus diesem Grund tritt das Verbot der reformatio in peius hinter den vorrangigen Grundsatz zurück, dass auch für die Beschwerdeinstanz in erster Linie das Kindeswohl maßgebend ist (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1447 Rn. 65; Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 69 FamFG Rz. 3; zum bis 31.8.2009 geltenden Recht vgl. BGH FamRZ 2008, 45 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 UF 140/13

    Verfahren auf Verpflichtung zum Umgang durch betreuenden Elternteil

    Zu dem Ergebnis, dass hier die Voraussetzungen für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens vorlagen, kommt man ebenfalls, wenn man davon ausgeht, dass das Umgangsverfahren ein Amtsverfahren ist oder jedenfalls auch von Amts wegen eingeleitet werden kann, denn dann ist der im eigenen Namen erfolgte Antrag der Kindesmutter als Anregung einzuordnen, die das Amtsgericht hier zu einer Aufnahme des Umgangsverfahrens von Amts wegen veranlasst hat (zur Zulässigkeit der Einleitung eines Umgangsverfahrens von Amts wegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2011, Az.: 4 WF 144/11; implizierend OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2012, Az.: 4 UF 258/11, Rn 15 zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2011, Az.: 8 UF 161/10, Rn 64 zitiert nach juris; Stößer in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., 2011, § 51 Rn 2, § 151 Rn 15; Ahn-Roth in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., Vor §§ 23, 24 Rn 3; Feskorn in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., 2012, § 23 FamFG Rn 1; Sternal in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 23 Rn 6; differenzierend danach, ob ein Antrag tatsächlich gestellt ist oder nicht Giers in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 51 Rn 4; vgl. auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2012, Rn 161; Büte in: Handbuch des Fachanwalts, Familienrecht, 8. Aufl. 2011, 4.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2017 - 18 UF 118/16

    Familiengerichtliche Entziehung der elterlichen Sorge der Kindesmutter wegen

    Ein Beschwerdeführer muss im Interesse des Kindeswohls sogar eine Schlechterstellung hinnehmen (BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf vom 26.06.1998 - 5 UF 48/96, FamRZ 1998, 1460, juris Rn. 32; OLG Hamm vom 04.04.2011 - 8 UF 161/10, NJW-RR 2011, 1447, juris Rn. 65; Keidel/Sternal a.a.O.).
  • KG, 20.06.2014 - 3 UF 159/12

    Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung

    Danach darf das Umgangsrecht nur dann ausgeschlossen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwenden (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1447 unter Hinweis auf BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622) und andere Regelungen, die weniger stark in das Grundrecht eingreifen, nicht möglich sind (OLG Celle FamRZ 2008, 1369-1371; Palandt-Götz, BGB 73. Aufl. 2014, § 1684 Rn. 36).
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