Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 22.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8463
OLG Dresden, 24.08.2010 - 20 UF 526/10 (https://dejure.org/2010,8463)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.08.2010 - 20 UF 526/10 (https://dejure.org/2010,8463)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. August 2010 - 20 UF 526/10 (https://dejure.org/2010,8463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; § 3 Abs. 3 VersAusglG
    Zu Beachtung der Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs; kurze Ehe i.S.v. § 3 Abs. 3 VersAusglG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Einhaltung einer Frist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle einer kurzen Ehe; Rechtliche Auswirkungen der Anwendung einer Sperrfrist im Hinblick auf das Entstehen isolierter Versorgungsausgleichsverfahren im Gegensatz zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 137 Abs. 2 S. 1; VersAusglG § 3 Abs. 3
    Frist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer kurzen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen kann auch ganz kurzfristig gestellt werden - § 137 II FamFG gilt nicht.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 154
  • MDR 2010, 1192
  • FamRZ 2011, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 01.02.2011 - 13 UF 94/10

    Rechtzeitigkeit des Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Dies hat das OLG Dresden, dem der Senat folgt, in einer Entscheidung vom 24. August 2010, Az.: 20 UF 526/10, festgestellt.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 5 WF 16/10

    Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehezeit Verfahrensgegenstand des

    Somit ist für diesen Verfahrensgegenstand auch ein Verfahrenswert gemäß § 50 FamGKG festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2445; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102; Schwamb, FamFR 2010, 467 in der Besprechung zu OLG Dresden a. a. O., das mit derselben Begründung eine Anwendung des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG in den Fällen von späten Anträgen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe ablehnt).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 5 WF 16/11
    Somit ist für diesen Verfahrensgegenstand auch ein Verfahrenswert gemäß § 50 FamGKG festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2445; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102; Schwamb, FamFR 2010, 467 in der Besprechung zu OLG Dresden a. a. O., das mit derselben Begründung eine Anwendung des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG in den Fällen von späten Anträgen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe ablehnt).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.09.2010 - 4 UF 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12870
OLG Bremen, 22.09.2010 - 4 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12870)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.09.2010 - 4 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12870)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. September 2010 - 4 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 52 Abs. 2 StPO
    Ergänzungspflegschaft, Zeugnisverweigerungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes

  • rechtsportal.de

    BGB § 1909 Abs. 1 S. 1; StPO § 52 Abs. 2
    Voraussetzungen der Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zwischen den Instanzen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ergänzungspfleger nur bei Bereitschaft zur Zeugenaussage gegen gesetzlichen Vertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 154
  • FamRZ 2011, 232
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 146/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 22.09.2010 - 4 UF 91/10
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht (FamRZ 1998, 257, mit krit. Anm. Gutowski S. 1330) zur Vermeidung einer ggf. erforderlichen zweifachen Vernehmung des Kindes eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Vorgabe dann machen will, wenn es um den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs geht und von einer Aussagebereitschaft des Kindes ausgegangen werden kann, mag dahinstehen, ob dies gerechtfertigt ist.
  • OLG Stuttgart, 26.07.1985 - 8 W 253/85

    Minderjähriger; Entmündigter; Strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OLG Bremen, 22.09.2010 - 4 UF 91/10
    Sie ist grds. nicht geboten, solange seitens der die Zeugenvernehmung beabsichtigenden Person bzw. Stelle, hier der Staatsanwaltschaft, nicht das Vorliegen der genannten Voraussetzungen geprüft und festgestellt worden ist (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 1154; MünchKomm/Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1909 Rn. 32).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    (1) Teilweise wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des minderjährigen Kindes in einem gegen dessen gesetzlichen Vertreter gerichteten Ermittlungsverfahren setze die Aussagebereitschaft des Kindes voraus (Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 22. September 2010 - 4 UF 91/10 -, juris, Rn. 5; Saarländisches OLG, Beschluss vom 22. März 2011 - 6 UF 34/11 -, juris, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 20. November 2012 - 10 WF 187/12 -, juris, Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 1 UF 287/13 -, juris, Rn. 22; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. April 2014 - 13 WF 293/14 -, juris, Rn. 13).
  • OLG Bremen, 21.12.2016 - 4 UF 100/16

    Anforderungen an die Feststellung der Aussagebereitschaft des Kindes vor

    Diese beiden Voraussetzungen für eine Ergänzungspflegerbestellung, also die fehlende Verstandesreife und die Aussagebereitschaft des Kindes, sind grundsätzlich im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft zu klären (so die ständige Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 22.9.2010 - 4 UF 91/10, NJW-RR 2011, 154; Beschluss vom 23.2.2015 - 4 UF 178/14 sowie Beschluss vom 16.2.2016 - 4 UF 174/15; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2015 - 9 WF 209/15, RPfleger 2016, 228; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 1719).

    Der Senat hat hingegen in seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht geboten ist, solange seitens der die Zeugenvernehmung beabsichtigenden Person bzw. Stelle das Vorliegen der Verstandesreife und der Aussagebereitschaft des Kindes nicht geprüft und festgestellt worden sind (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2011, 154 sowie Beschluss vom 23.2.2015 - 4 UF 178/14 sowie Beschluss vom 16.2.2016 - 4 UF 174/15; so auch OLG Koblenz, NZFam 2014, 716; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 571; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 2306).

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2011 - 6 UF 34/11

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft im Zusammenhang mit

    Indessen enthebt dies das Familiengericht nicht von der - vorrangigen - Prüfung, ob das Kind überhaupt aussagebereit ist; denn fehlt es hieran, ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft von vornherein kein Raum (OLG Bremen, NJW-RR 2011, 154 m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 843 m.w.N.; Julius/ Gercke, StPO, 4. Aufl., § 52, Rz. 23; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 52, Rz. 32 a.E.; Meyer-Goßner/Cierniak, StPO, 53. Aufl., § 52, Rz. 20 a.E.; vgl. auch BGH NStZ 1991, 398; BayObLG FamRZ 1998, 257; OLG Naumburg, OLGR 2006, 392; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1996).
  • OLG Schleswig, 20.11.2012 - 10 WF 187/12

    Ergänzungspflegerbestellung: Persönliche Anhörung für die Entscheidung über die

    Denn fehlt es hieran, ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft von vornherein kein Raum (OLG Bremen, NJW-RR 2011 S. 154; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, S. 843; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 2306 f.).

    Das Familiengericht ist an deren Entscheidung über Frage der Verstandesreife des Zeugen gebunden (OLG Bremen, NJW-RR 2011, S. 154; OLG Saarbrücken, NJW 2011 S. 2306).

  • OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 9 WF 209/15

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Ausübung des

    Hat das Kind die nötige Verstandesreife i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO , ist allein seine Entscheidung, ob es das Zeugnisverweigerungsrecht wahrnehmen will oder nicht, maßgebend (OLG Bremen JAmt 2011, 355).

    Eine Pflegerbestellung scheidet aus, wenn das Kind nicht aussagen will (OLG Bremen JAmt 2011, 355; OLG Brandenburg FamFR 2011, 528).

  • OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 167/11

    Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Entscheidung über die Ausübung des

    Indessen enthebt dies das Amtsgericht - Familiengericht - nicht von der vorrangigen Prüfung, ob das Kind überhaupt aussagebereit ist; denn fehlt es hieran, ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft von vornherein kein Raum (vgl. Saarländisches OLG NJW 2011, 2306; OLG Bremen NJW-RR 2011, 154).
  • OLG Hamm, 08.02.2013 - 3 WF 176/12

    Bestellung eines Ergänzungspflegers hinsichtlich der Ausübung des

    Dabei obliegt die Prüfung sowohl der Frage der Aussagebereitschaft wie auch der fehlenden Verstandesreife nicht dem Familiengericht, sondern ist von den betreffenden bzw. in Aussicht genommenen Vernehmungspersonen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter, etc.) vorzunehmen (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3041 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 1154; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 843 f.; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 154; OLG Hamm, OLGZ 1972, 157; BayOblG NJW 1998, 614; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2005 - 14 UF 64/05).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zwecks Entscheidung über die Ausübung des

    Indessen enthebt dies das Amtsgericht - Familiengericht - nicht von der -vorrangigen Prüfung, ob das Kind überhaupt aussagebereit ist; denn fehlt es hieran, ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft von vornherein kein Raum (vgl. Saarländisches OLG NJW 2011, 2306 ; OLG Bremen NJW-RR 2011, 154 ).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 13 WF 72/23

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Vernehmung eines Kindes als Zeuge im

    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des minderjährigen Kindes in einem gegen dessen gesetzlichen Vertreter gerichteten Ermittlungsverfahren die Aussagebereitschaft des Kindes erfordert (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 22.9.2010 - 4 UF 91/10 - NJW-RR 2011, 154; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken NJW 2011, 2306-2307; Senatsbeschlüsse vom 16. September 2011, 13 UF 166/11, BeckRS 2011, 24282, und 13 UF 167/11, BeckRS 2011, 23528), folgt der Senat dieser Auffassung nicht mehr, sondern hält mit der Gegenauffassung die Vorabprüfung der Aussagebereitschaft des Kindes vor der Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht für erforderlich (vgl. OLG Celle Beschl. v. 12.7.2019 - 19 UF 127/19, BeckRS 2019, 41934; BVerfG FamRZ 2020, 1000; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg JAmt 2013, 345; Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1998, 614).
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