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   OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 19 U 293/10   

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https://dejure.org/2011,10058
OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 19 U 293/10 (https://dejure.org/2011,10058)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.2011 - 19 U 293/10 (https://dejure.org/2011,10058)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 19 U 293/10 (https://dejure.org/2011,10058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Zur Erfüllung der Aufklärungspflicht einer Bank durch rechtzeitige Übergabe des Verkaufsprojekts an den Anlageinteressenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der Aufklärungspflicht einer Bank durch rechtzeitige Übergabe des Verkaufsprospekts einer Geldanlage an den Anlageinteressenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199; BGB § 280 Abs. 1
    Erfüllung der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank durch Übergabe des Verkaufsprojekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlustreiche Geldanlage - Bank übergab dem Anleger rechtzeitig einen korrekten Verkaufsprospekt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1549
  • NZG 2011, 1069
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 05.01.2011 - 17 U 162/10

    Anforderungen an die Beratungspflichten einer Bank bei der Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 19 U 293/10
    Es lag mithin keine Situation vor, bei der durch die Beratungssituation selbst oder durch eine unausgesprochen im Raum stehende Erwartung, sich schnell entscheiden zu sollen oder zu müssen, für den Kläger Anlass bestanden hätte, von der Möglichkeit der umfassenden Information anhand des Fondsprospekts abzusehen (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 5.1.2011 - Az.: 17 U 162/10 - Anlage BB 2).

    Deshalb und nicht allein wegen des vermeintlichen Interessenkonflikts der Beklagten wäre der Kläger gehalten gewesen, den Prospekt auch im Hinblick darauf zu überprüfen, welche sog. weichen Kosten, die nicht in die Produktion fließen, die Entwicklung des Fonds und damit auch die Rentabilität seiner Beteiligung beeinflussen können (in diesem Sinne zutreffend auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 5.11.2011 - Az.: 17 U 162/10 - Anlage BB 2).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 19 U 293/10
    Eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts vor der Zeichnungserklärung kann bei einem Anleger auch grundsätzlich vorausgesetzt werden (vgl. hierzu auch BGH III ZR 125/06).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 19 U 293/10
    Bei diesen Provisionen handelt es sich zwar um aufklärungspflichtige Rückvergütungen und nicht nur um sog. Innenprovisionen, weil jedenfalls das offen ausgewiesene Agio verdeckt an die Rechtsvorgängerin der Beklagten zurückgeflossen ist (vgl. zur Unterscheidung nunmehr klarstellend BGH, Beschluss vom 9.3.2011 - Az.: XI ZR 191/10 - bisher unveröffentlicht).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 19 U 293/10
    Tritt ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGH BKR 2008, 199 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2017 - 23 U 146/16

    Schiffsfonds: Haftung der beratenden Bank wegen Verletzung der Pflicht zur

    Denn eine rechtzeitige Übergabe des Prospektes ist erfolgt, wenn der Anlageinteressent nur hinreichend Zeit für die Lektüre des Prospektes hatte und er den Zeitpunkt der Zeichnung - ohne zwingenden Grund - selbst kurzfristig bestimmt (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2011, 1549; Landgericht Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2014, Az.: 318 O 421/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2014, Az.: 16 U 230/13).
  • LG Dortmund, 11.07.2014 - 3 O 218/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

    Dabei ist die Übergabe des Prospekts aber bereits dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Anlageinteressent nur hinreichend Zeit zur Lektüre des Prospekts hatte und er den Zeitpunkt der Zeichnung - ohne zwingenden Grund - selbst kurzfristig bestimmt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 1549).
  • LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 459/13

    Beweislast des Anlageinteressenten für Nichtübergabe des Prospekts und

    Dabei ist die Übergabe des Prospekts aber bereits dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Anlageinteressent nur hinreichend Zeit zur Lektüre des Prospekts hatte und er den Zeitpunkt der Zeichnung - ohne zwingenden Grund - selbst kurzfristig bestimmt (vgl. Urt. dieser Kammer v. 11.04.2014 - 3 O 476/13 - BeckRS 2014, 08829; Urt. dieser Kammer v. 08.11.2013 - 3 O 124/13 - BeckRS 2013, 21094; Urt. dieser Kammer v. 08.11.2013 - 3 O 125/13 - BeckRS 2013, 21095; OLG Frankfurt, Urt. v. 06.05.2011 - 19 U 293/10 - NJW-RR 2011, 1549, 1549 f.; LG Frankfurt/M., Urt. v. 23.03.2012 - 2-19 O 334/11 - BeckRS 2013, 06846; LG Frankfurt/M., Urt. v. 07.11.2011 - 2-19 O 170/11 - BeckRS 2013, 21809).
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