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   BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11   

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https://dejure.org/2011,6902
BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11 (https://dejure.org/2011,6902)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - XII ZB 139/11 (https://dejure.org/2011,6902)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 (https://dejure.org/2011,6902)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliches Einlegen eines fristgebundenen Schriftsatzes in den falschen Postversandumschlag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauendürfen eines Rechtsanwalts auf das Einlegen eines postfertig zu machenden Schriftsatzes in die korrekte Versandtasche durch eine zuverlässige Büroangestellte

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliches Einlegen eines fristgebundenen Schriftsatzes in den falschen Postversandumschlag

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliches Einlegen eines fristgebundenen Schriftsatzes in den falschen Postversandumschlag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Einlegen eines fristgebundenen Schriftsatzes in die falsche Versandtasche infolge Versehens der Kanzleiangestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Fd

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie muss der Postausgang organisiert/kontrolliert werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanwaltsangestellte darf eintüten

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Zur Ausgangskontrolle in Kanzleien: Der Anwalt kann sich darauf verlassen, dass sein Büro seine Schriftsätze richtig eintütet.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristversäumnis: Wiedereinsetzung, wenn ein Schriftsatz in den falschen Umschlag gerät? (IBR 2011, 671)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1686
  • MDR 2011, 1195
  • FamRZ 2011, 1727
  • VersR 2012, 1139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11
    Das ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und die abgehende Post von dort unmittelbar zum Briefkasten oder zur maßgeblichen gerichtlichen Einlaufstelle gebracht wird, das Postausgangsfach also "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist (BGH Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 - NJW 2011, 2501 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11
    Das ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und die abgehende Post von dort unmittelbar zum Briefkasten oder zur maßgeblichen gerichtlichen Einlaufstelle gebracht wird, das Postausgangsfach also "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist (BGH Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 - NJW 2011, 2501 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 80/97

    Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11
    Wird für die Fristenkontrolle bereits daran angeknüpft, dass der fristwahrende Schriftsatz postfertig gemacht worden ist, muss die Beförderung zu der Stelle, für die der Schriftsatz bestimmt ist, organisatorisch so weit vorbereitet sein, dass sie durch Versehen, welche die eigentliche Beförderung nicht betreffen, nicht mehr verhindert werden kann (BGH Beschluss vom 9. September 1997  IX ZB 80/97  NJW 1997, 3446, 3447).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer

    Wenn zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich ist, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BGH 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11 - MDR 2011, 1195; 15. Juni 2011 - XII ZB 572/10 - mwN, MDR 2011, 933; 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - mwN, MDR 2010, 1145; 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513) .
  • BGH, 29.10.2019 - VIII ZB 103/18

    Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden

    Die Rechtsbeschwerde weist insoweit zutreffend darauf hin, dass das Einlegen dieser Sendung in die korrekte Versandtasche nicht durch den Rechtsanwalt zu kontrollieren ist und ein Fehler hierbei ein schlichtes Büroversehen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686 Rn. 7).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZB 9/11

    Wiedereinsetzung: Berufungsschrift im falsch adressierten Briefumschlag

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein schlichtes Büroversehen der Kanzleimitarbeiterin vor, das nicht auf einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, wenn diese den richtig adressierten Schriftsatz in eine falsch adressierte Versandtasche einlegt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510; Beschluss vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94, NJW 1994, 2958; Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686).
  • BGH, 29.10.2019 - VIII ZB 104/18

    Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden

    Die Rechtsbeschwerde weist insoweit zutreffend darauf hin, dass das Einlegen dieser Sendung in die korrekte Versandtasche nicht durch den Rechtsanwalt zu kontrollieren ist und ein Fehler hierbei ein schlichtes Büroversehen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686 Rn. 7).
  • BGH, 26.04.2012 - V ZB 45/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Büroorganisation des

    War vorgesehen, die Berufungsbegründung auch auf dem Postweg an das Berufungsgericht zu übermitteln, handelte es sich bei der Übersendung per Telefax um eine überobligatorische Maßnahme, für die keine besonderen Sorgfaltsanforderungen aufgestellt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686, 1687 Rn. 9; siehe auch Senat, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218).
  • LAG Hamm, 09.01.2014 - 15 Sa 1351/13

    Antrag auf nachträgliche Klagezulassung

    Ist zur Fristwahrung die Übersendung durch Fax erforderlich, muss der Prozessbevollmächtigte - entweder allgemein oder im Einzelfall - Weisung erteilen, dass die von ihm beauftragte Hilfskraft nach der Übersendung per Telefax einen Einzelnachweis ausdruckt und anhand dessen die Vollständigkeit der Übermittlung, nämlich die Übereinstimmung der Zahl der übermittelten Seiten mit derjenigen des Originalschriftsatzes, überprüft (BAG, 24.11.2011, a. a. O. unter Hinweis auf die st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, so etwa BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686; BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513).
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