Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5621
BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10 (https://dejure.org/2010,5621)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - V ZB 124/10 (https://dejure.org/2010,5621)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - V ZB 124/10 (https://dejure.org/2010,5621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 294 ZPO, § 410 ZPO, § 574 ZPO, § 765a ZPO
    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene Verfahrensfürsorge bei behaupteter Suizidgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 294 ZPO, § 410 ZPO, § 574 ZPO, § 765a ZPO
    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene Verfahrensfürsorge bei behaupteter Suizidgefahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässiges Betreiben der Zwangsvollstreckung bei schweren depressiven Störungen mit latenter Suizidalität des Schuldners; Eignung einer ärztlichen Bescheinigung zur Darlegung von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Lebens und der Gesundheit; Einstweilige Einstellung ...

  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene Verfahrensfürsorge bei behaupteter Suizidgefahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene Verfahrensfürsorge bei behaupteter Suizidgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiges Betreiben der Zwangsvollstreckung bei schweren depressiven Störungen mit latenter Suizidalität des Schuldners; Eignung einer ärztlichen Bescheinigung zur Darlegung von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Lebens und der Gesundheit; Einstweilige Einstellung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 419
  • NZM 2011, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10
    Ein Zulassungsgrund ergibt sich auch nicht daraus, dass eine Gefährdung des Grundrechts des Beteiligten zu 1 auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Raum steht (vgl. näher Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, juris). .

    Der Nachweis, dass es bei Fortsetzung des Verfahrens zu einer Selbsttötung kommen wird, ist nicht erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 Rn. 23, juris).

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10
    Ist danach von einer ernsthaften Suizidgefahr auszugehen, wird weiter zu prüfen sein, ob dieser Gefahr auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann, zum Beispiel durch eine einstweilige Unterbringung des Beteiligten zu 1 (vgl. näher Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720 f.).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10
    Bei einem solchen Privatgutachten handelt es sich vielmehr um substantiierten Parteivortrag (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1998 - VIII ZR 220/97, NJW 1998, 3197, 3199 mwN).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10
    Für das in diesem Fall notwendige Verfahren zur Vermeidung einer Blockade zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht wird auf den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 (V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588) verwiesen.
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10
    Über den Vortrag, der den übrigen Verfahrensbeteiligten zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs zur Kenntnis zu geben ist, muss gegebenenfalls Beweis erhoben werden (zu den Anforderungen an die Würdigung vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, juris).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10
    Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten des Schuldners hinsichtlich seines Vorbringens, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachgegangen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2005, 1972, 1973 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren

    Auch das Bestehen einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie einer Krebserkrankung würde, für sich genommen, nicht genügen (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NJW-RR 2011, 419 Rn. 7).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der mit ihr übereinstimmenden - ständigen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen dieser Art zunächst zu klären, ob eine konkrete Suizidgefahr des Schuldners besteht und, wenn ja, ob diese gerade im endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses - und nicht etwa in einer (möglicherweise) drohenden Zwangsräumung - ihre maßgebliche Ursache hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, NJW 2007, S. 2910 ; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 -, NZM 2010, S. 836 ; vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 -, WM 2011, S. 74 ; vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10 -, NZM 2011, S. 167 ; vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09 -, FamRZ 2011, S. 478 und vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10 -, NJW-RR 2011, S. 1000 f.).

    Im Rahmen dieser gegebenenfalls vorzunehmenden Abwägung ist dann zugleich zu prüfen, ob der Gefahr nicht auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007, a.a.O.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010, a.a.O.; vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 169; vom 16. Dezember 2010, a.a.O.; vom 17. Februar 2011, a.a.O., S. 1000 und vom 31. März 2011 - V ZB 313/10 -, juris, Rn. 18).

    Das reicht aus, um nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 167 ff. und vom 31. März 2011, a.a.O., Rn. 2 und 16) den zivilprozessualen Substantiierungsanforderungen zu genügen.

    Insbesondere ist der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr bestehe, noch muss er diese Gefahr durch Beibringung von Attesten nachweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 168; vom 16. Dezember 2010, a.a.O.; vom 17. Februar 2011, a.a.O. und vom 31. März 2011, a.a.O., Rn. 14); die Richtigkeit einer schlüssigen Behauptung muss sich vielmehr - wie auch sonst in Verfahren, die nach der Zivilprozessordnung durchzuführen sind - im Rahmen der Beweisaufnahme erweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011, a.a.O.).

    Bestehen, wie hier, hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer konkreten Suizidgefahr, ist das Gericht - da es die Ernsthaftigkeit dieser Gefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann - regelmäßig gehalten, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu entsprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010, a.a.O.; vom 17. Februar 2011, a.a.O. und vom 31. März 2011, a.a.O., Rn. 18).

  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22

    Gerichtliche Berücksichtigung von Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die

    Es gelten die allgemeinen Verfahrensmaximen des Zivilprozesses, insbesondere der Beibringungsgrundsatz, die Beweislast jeder Partei hinsichtlich der für sie günstigen Tatsachen und das Erfordernis einer den §§ 355 ff. ZPO entsprechenden Beweisaufnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NJW-RR 2011, 419 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 27/10, NJW-RR 2011, 300 [juris Rn. 11]; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 765a Rn. 19; BeckOK.ZPO/Ulrici, 48. Edition [Stand 1. März 2023], § 765a Rn. 10; MünchKomm.ZPO/Heßler, 6. Aufl., § 765a Rn. 84; MünchKomm.ZPO/K. Schmidt/Brinkmann aaO § 766 Rn. 45; Zöller/Seibel, ZPO, 34. Aufl., § 765a Rn. 22; Zöller/Herget aaO § 766 Rn. 27; Bendtsen in Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., § 765a ZPO Rn. 74; Lehmann-Richter in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl., § 765a ZPO Rn. 13).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

    Insbesondere ist der Schuldner weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr besteht, noch muss er diese Gefahr durch Beibringung von Attesten nachweisen (ausführlich zum Ganzen Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NZM 2011, 167 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, juris Rn. 11, insoweit in NZM 2011, 166 nicht abgedruckt).

    In diesem Fall ist das Gericht - da es die Ernsthaftigkeit dieser Gefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann - gehalten, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, wie er auch hier gestellt worden ist, zu entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NZM 2011, 167 Rn. 14; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, juris Rn. 11, insoweit in NZM 2011, 166 nicht abgedruckt).

  • LG Mühlhausen, 31.07.2017 - 1 T 42/16

    Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!

    Auch das Bestehen einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie einer Krebserkrankung würde, für sich genommen, nicht genügen (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NJW-RR 2011, 419 Rn. 7).
  • LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14

    Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer

    Die einstweilige Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt nicht schon in Betracht, wenn die Fortsetzung des Verfahrens zu physischen oder psychischen Belastungen des Schuldners oder einer seiner Angehörigen führt, sondern nur dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet ( BGH NZM 2011, 167; BGH NJW-RR 2010, 157 ).

    Der Schuldner ist weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr besteht, noch muss er diese Gefahr durch die Beibringung von Attesten nachweisen ( BGH WuM 2011, 533; BGH NZM 2011, 167 ).

  • LG München I, 15.06.2020 - 14 T 7328/20

    Corona-Krise: Keine automatische einstweilige Einstellung der

    Eine physische oder psychische Belastung des Schuldners (oder eines Angehörigen des Schuldners) steht einer Zwangsvollstreckung aber erst dann entgegen, wenn hierdurch im Einzelfall ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) droht (BGH, Beschl. v. 02.12.2010 - V ZB 124/10, NZM 2011, 167).

    Allerdings reicht die Behauptung einer schweren oder gar lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners für sich alleine nicht aus, wenn durch die drohende Zwangsräumung eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht zu befürchten ist (BGH, Beschl. v. 02.12.2010 - V ZB 124/10, NZM 2011, 167 - für eine Krebserkrankung der Ehefrau des Schuldners).

  • OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der

    Auch das Bestehen selbst einer lebensbedrohlichen Erkrankung genügt für sich genommen nicht (BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NJW-RR 2011, 419, Rn. 7).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen

    Es ist zudem seiner Pflicht nachgekommen, auf den Antrag der Schuldner, die Anhaltspunkte für eine solche Gefahr vorgetragen haben, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NJW-RR 2011, 419 Rn. 14 und vom 16. Dezember 2010 - V ZB 205/10, NJW-RR 2011, 1000, 1001 Rn. 11).
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

    Da das Gericht die Ernsthaftigkeit einer Suizidgefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann, ist es im Zweifel gehalten, einem Antrag des Schuldners auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1972, 1973 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, juris, und Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, juris).
  • AG Frankfurt/Main, 09.11.2015 - 33 M 52/15

    Alkoholsucht führt nicht zum Räumungsstopp!

  • LG Berlin, 21.09.2016 - 51 T 700/16

    Räumungsvollstreckung: Aussetzung einer Wohnungsräumung bei Suizidalität des

  • LG Heilbronn, 24.03.2016 - 1 T 153/16

    Zwangsversteigerung einer Gewerbeimmobilie - Vollstreckungsschutz bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht