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   BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09   

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https://dejure.org/2010,2342
BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09 (https://dejure.org/2010,2342)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2010 - VI ZR 25/09 (https://dejure.org/2010,2342)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2010 - VI ZR 25/09 (https://dejure.org/2010,2342)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 156 ZPO, § 286 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht nachgelassener Schriftsatz nach neuen und ausführlicheren Beurteilungen des medizinischen Sachverständigen in seinen mündlichen Ausführungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Partei auf Stellungnahme bei einer neuen und ausführlicheren Beurteilung gegenüber einem bisherigen Gutachten durch einen Sachverständigen in seinen mündlichen Ausführungen; Kenntnisnahme von Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Medizinischer Sachverständiger - Stellungnahme zu Ausführungen in Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht nachgelassener Schriftsatz nach neuen und ausführlicheren Beurteilungen des medizinischen Sachverständigen in seinen mündlichen Ausführungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht nachgelassener Schriftsatz nach neuen und ausführlicheren Beurteilungen des medizinischen Sachverständigen in seinen mündlichen Ausführungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 156; ZPO § 286
    Rechtliches Gehör bei gegenüber dem schriftlichen Gutachten neuen mündlichen Beurteilungen des Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 156; ZPO § 286; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch einer Partei auf Stellungnahme bei einer neuen und ausführlicheren Beurteilung gegenüber einem bisherigen Gutachten durch einen Sachverständigen in seinen mündlichen Ausführungen; Kenntnisnahme von Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz und ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Beurteilungen eines med. Sachverständigen im Termin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sachverständige und seine mündlichen Ausführungen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rechtliches Gehör nach Anhörung des medizinischen Sachverständigen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Neue Ausführungen des Sachverständigen in der letzten mündlichen Verhandlung

Besprechungen u.ä. (3)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei neuen Erkenntnissen (RA Joachim Francke)

  • rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Von überraschenden Ausführungen des Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliches Gehör bei neuen Beurteilungen in der Sachverständigenanhörung! (IBR 2012, 1383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 428
  • MDR 2011, 160
  • VersR 2011, 1158
  • AnwBl 2011, 73
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Das Berufungsgericht hat sowohl den allgemeinen Grundsatz übersehen, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467, 468 und vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, VersR 2001, 1174; Senatsbeschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497), als auch gegen seine Verpflichtung verstoßen, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Das Berufungsgericht hat sowohl den allgemeinen Grundsatz übersehen, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467, 468 und vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, VersR 2001, 1174; Senatsbeschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497), als auch gegen seine Verpflichtung verstoßen, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Das Berufungsgericht hat sowohl den allgemeinen Grundsatz übersehen, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467, 468 und vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, VersR 2001, 1174; Senatsbeschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497), als auch gegen seine Verpflichtung verstoßen, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Das Berufungsgericht hat sowohl den allgemeinen Grundsatz übersehen, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467, 468 und vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, VersR 2001, 1174; Senatsbeschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497), als auch gegen seine Verpflichtung verstoßen, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Das Berufungsgericht hat sowohl den allgemeinen Grundsatz übersehen, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467, 468 und vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, VersR 2001, 1174; Senatsbeschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497), als auch gegen seine Verpflichtung verstoßen, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02, VersR 2004, 790; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1998 - VI ZR 24/97

    Beweisantritt Zeugnis "NN"

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Jedenfalls waren diese Zeugen individualisierbar, so dass das Berufungsgericht gemäß § 356 ZPO eine Frist zur Beibringung der Namen und Anschriften der Zeugen hätte setzen müssen und erst nach einem fruchtlosen Ablauf dieser Frist von einer Erhebung des Beweises hätte absehen dürfen (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1998 - VI ZR 24/97, NJW 1998, 2368 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1988 - VI ZR 4/88

    Anordnung und Durchführung einer Thrombose-Prophylaxe - Außenknöchelfraktur

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Vielmehr hätte es, wie die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht rügt, die Beklagte zu 1 nach § 139 ZPO auf diesen neuen Gesichtspunkt hinweisen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme und Ergänzung ihres tatsächlichen Vorbringens einschließlich der Bezeichnung von Beweismitteln geben müssen (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1988 - VI ZR 4/88, AHRS 6180/31).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs auch der Behandlungsseite Gelegenheit zu geben, nochmals Stellung zu nehmen, wenn der medizinische Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten abgegeben hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2001 - VI ZR 272/99, VersR 2001, 722, 723 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Dies ist etwa nach einer komplexen Beweisaufnahme, nach der umfassenden Erörterung eines Sachverständigengutachtens oder auch dann der Fall, wenn der Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten abgegeben hat (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2011 - VII ZR 184/09, NZBau 2011, 672 Rn. 6 mwN und vom 30. November 2010 - VI ZR 25/09, VersR 2011, 1158 Rn. 5).
  • BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen

    Diese bei der Beweisaufnahme zutage getretenen Umstände hat sich die Klägerin zumindest hilfsweise zu eigen gemacht (vgl. Senatsurteil vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, NJW 2001, 2177, 2178, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 30. November 2010 - VI ZR 25/09, VersR 2011, 1158 Rn. 9; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17

    Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 3040; MDR 2011, 160) liege insoweit ein Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör vor.

    Ohne Erfolg bleibt auch der weitere Einwand der Berufung des Streithelfers, im Teilurteil habe das LG seine Feststellungen ausschließlich auf Zeugenaussagen im Termin vom 11.04.2016 bezogen, in diesem Zeitpunkt sei er noch nicht Partei des Rechtsstreits gewesen, so dass er insoweit weder mit anwaltlicher Hilfe aktiv an der Befragung der Zeugen habe mitwirken können noch eine anwaltliche Beweiswürdigung habe abgeben können und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.07.2011, VII ZR 184/09, NJW 2011, 3040; BGH, Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 25/09, MDR 2011, 160) liege insoweit ein Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör vor.

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