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   OLG Hamm, 08.10.2010 - I-12 U 172/09   

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https://dejure.org/2010,6859
OLG Hamm, 08.10.2010 - I-12 U 172/09 (https://dejure.org/2010,6859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2010 - I-12 U 172/09 (https://dejure.org/2010,6859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - I-12 U 172/09 (https://dejure.org/2010,6859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 252
    Umfang des Schadensersatzes wegen Mängeln eines Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Mindestschaden mangels greifbarer Anhaltspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Mindestschaden ohne Vortrag zu greifbaren Anhaltspunkten! (IBR 2011, 1101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04

    Anforderungen an die Schadensermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
    Der BGH lässt in diesem Sinne eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit ausreichen (BGH NJW-RR 2001, 1542) bzw. stellt darauf ab, ob die Erzielung des Gewinns wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben (BGH NJW 2002, 825, 826; s. auch BGH NJW 2005, 3348 f.).

    Aufgrund des dargestellten Verhältnisses von Leerstand zu Reparaturtagen sieht sich der Senat auch nicht in der Lage, einen sog. Mindestschaden (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3348; NJW-RR 200, 1340) zugunsten der Klägerin gem. § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO zu schätzen.

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
    Eine solche Schätzung ist unzulässig, da sie mangels greifbarer, von der Klägerin vorzutragender Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen würde" (vgl. BGH NJW 1987, 909, 910).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
    Weil dieser Umstand dem Schädiger, also der Beklagten, nach der Rechtsprechung des BGH nicht zum Vorteil gereichen darf (vgl. BGH NJW 1996, 2734; WM 2009, 1128), ist die Klägerin berechtigt, als Anspruchsinhaberin den Schaden geltend zu machen.
  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
    Der BGH lässt in diesem Sinne eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit ausreichen (BGH NJW-RR 2001, 1542) bzw. stellt darauf ab, ob die Erzielung des Gewinns wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben (BGH NJW 2002, 825, 826; s. auch BGH NJW 2005, 3348 f.).
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
    Weil dieser Umstand dem Schädiger, also der Beklagten, nach der Rechtsprechung des BGH nicht zum Vorteil gereichen darf (vgl. BGH NJW 1996, 2734; WM 2009, 1128), ist die Klägerin berechtigt, als Anspruchsinhaberin den Schaden geltend zu machen.
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
    Vorliegend handelt es sich nicht um eine Klage einer nicht existenten Partei, die grundsätzlich als unzulässig abzuweisen wäre (BGHZ 24, 94; BGH NJW 2002, 3110; Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, Vor § 50 Rz. 11).
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
    Der BGH lässt in diesem Sinne eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit ausreichen (BGH NJW-RR 2001, 1542) bzw. stellt darauf ab, ob die Erzielung des Gewinns wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben (BGH NJW 2002, 825, 826; s. auch BGH NJW 2005, 3348 f.).
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