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   BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12   

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https://dejure.org/2012,17082
BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,17082)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - V ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,17082)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - V ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,17082)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 S 1 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 ZPO
    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist bzw. bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist: Sorgfaltspflichten eines Anwalts bei der Vorlage einer Akte aufgrund einer Vorfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Wegfall des Unverschuldens hinsichtlich des Fortbestehens der Ursache der Verhinderung

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist bzw. bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist: Sorgfaltspflichten eines Anwalts bei der Vorlage einer Akte aufgrund einer Vorfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 2; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2
    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Wegfall des Unverschuldens hinsichtlich des Fortbestehens der Ursache der Verhinderung

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist bzw. bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist: Sorgfaltspflichten eines Anwalts bei der Vorlage einer Akte aufgrund einer Vorfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 2/08

    Anforderungen an die Überprüfung der Frist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12
    Zwar nimmt das Berufungsgericht zutreffend an, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung obliegt, ob das von der Kanzleikraft notierte Fristende richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten - wie hier auf Vorfrist - zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439, 3440, mwN).

    Sie kann daher auch noch am folgenden Tag vorgenommen werden (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439, 3440; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391, jeweils mwN).

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ZB 19/01

    Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Akte zur Fertigung

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12
    Sie kann daher auch noch am folgenden Tag vorgenommen werden (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439, 3440; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391, jeweils mwN).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 37/03

    "Verspätete Berufungsbegründung"; Beginn der Frist zur Anbringung des

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12
    Ein Hindernis ist nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts entfallen; vielmehr ist es auch behoben, sobald das Fortbestehen der Ursache der Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BGH, Beschluss vom 16. September 2003 - X ZR 37/03, NJW-RR 2004, 282, 283, mwN).
  • BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wegfall

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschlüsse vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11, NJW-RR 2012, 293 Rn. 11, vom 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, NJW-RR 2012, 1204 Rn. 7 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 11, jeweils mwN) hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen jedenfalls immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt wird.
  • BGH, 22.11.2022 - VIII ZB 2/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich

    Sie kann deshalb auch noch am folgenden Tag erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391 unter [II] 1 a; vom 25. April 2007 - VI ZB 66/06, NJW 2007, 2332 Rn. 7; vom 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, NJW-RR 2012, 1204 Rn. 7; vom 7. November 2016 - AnwZ (Brfg) 5/16, NJW-RR 2017, 442 Rn. 8).
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 357/14

    Rückzahlung des Kaufpreises für ein ersteigertes Pferd nebst Zinsen sowie für die

    Maßgebend für den Fristbeginn ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und das Fortbestehen der Ursache der Verhinderung mithin nicht mehr unverschuldet ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - IX ZB 214/09, NJW-RR 2011, 490 Rn. 11; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/97, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 10; vom 11. Oktober 2004 - X ZB 3/03, NJW-RR 2005, 923 unter II 2 b aa; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, NJW-RR 2012, 1204 Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die

    Auch dann wäre die fehlerhafte Notierung noch über eine Woche vor Fristablauf erkannt worden (vgl. BGH, Beschl. v. 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, dokumentiert in juris), was unzweifelhaft ausgereicht hätte, um einen Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu stellen.
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