Rechtsprechung
BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 464 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 464 Abs 2 BGB
Grundstückskaufvertrag: Einbeziehung von Vollzugsvollmachten aus dem Vertrag mit einem Dritten in den Vertrag mit dem Vorkaufsberechtigten - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 464 Abs. 2
Verweigerung der Vollziehung eines Kaufvertrags; fehlende Vollzugsvollmacht für die Auflassung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollzugsvollmachten in dem Kaufvertrag mit einem Dritten als Inhalt des Kaufvertrags eines Verkäufers mit einem Vorkaufsberechtigten
- rewis.io
Grundstückskaufvertrag: Einbeziehung von Vollzugsvollmachten aus dem Vertrag mit einem Dritten in den Vertrag mit dem Vorkaufsberechtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollzugsvollmachten in dem Kaufvertrag mit einem Dritten als Inhalt des Kaufvertrags eines Verkäufers mit einem Vorkaufsberechtigten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollzugsvollmachten im Kaufvertrag und Vorkaufsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollzugsvollmachten im notariellen Kaufvertrag
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Urkundenvollzug durch Notar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vollzugsvollmachten im Kaufvertrag mit dem Dritten werden nicht Inhalt des Kaufvertrags des Verkäufers mit dem Vorkaufsberechtigten
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 24.11.2011 - 7 T 383/11
- BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1483
- MDR 2012, 960
- DNotZ 2012, 826
- FGPrax 2012, 217
- WM 2013, 851
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 316/99
Kein pflichtwidriges Handeln eines Notars bei Unsicherheit über Formnichtigkeit
Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
Die Unwirksamkeit des Kaufvertrags wird allerdings teilweise als Grund angesehen, der den Notar berechtige, den Vollzug der dinglichen Rechtgeschäfte, die auf dem Kaufvertrag beruhen, abzulehnen (BayObLG, DNotZ 2000, 372, 373; OLG Köln, NJW-RR 2007, 1361). - BGH, 16.02.1987 - NotSt (Brfg) 1/86
Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
Der Notar darf und muss von dem Vollzug einer Urkunde - auch ohne entsprechende Weisung eines Beteiligten - absehen, wenn er weiß, dass sie nichtig ist (BGH, Urteil vom 16. Februar 1987 - NotSt (Brfg) 1/86, DNotZ 1987, 558, 559). - OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 398/02
Auslegung einer Weisung zum Antrag auf Eigentumsumschreibung nach …
Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
Entsprechendes gilt, wenn auf Grund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561; OLG Hamm, DNotZ 2003, 848, 849; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85 f.), wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561). - OLG Köln, 20.11.2006 - 2 Wx 20/06
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen notariellen Vorbescheid; Ankündigung …
Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
Die Unwirksamkeit des Kaufvertrags wird allerdings teilweise als Grund angesehen, der den Notar berechtige, den Vollzug der dinglichen Rechtgeschäfte, die auf dem Kaufvertrag beruhen, abzulehnen (BayObLG, DNotZ 2000, 372, 373; OLG Köln, NJW-RR 2007, 1361). - OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne …
Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
Entsprechendes gilt, wenn auf Grund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561; OLG Hamm, DNotZ 2003, 848, 849; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85 f.), wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561).
- BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15
Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten …
Vollzugsvollmachten, wie sie in § 14 Abs. 2 des Kaufvertrags erteilt wurden, sind zwar nicht Teil der schuldrechtlichen Vereinbarungen und werden daher bei wirksamer Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht Inhalt eines gemäß § 577 Abs. 1 Satz 3, § 464 Satz 2 BGB zustande kommenden Kaufvertrags zwischen Mieter und Vorkaufsverpflichtetem (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, NJW-RR 2012, 1483 Rn. 12). - BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18
Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter …
Entsprechendes gilt, wenn auf Grund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist, wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, FGPrax 2012, 217 Rn. 5 mwN;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 171/14, ZfIR 2016, 104 Rn. 21). - BGH, 12.05.2017 - V ZR 210/16
Gesetzliches Vorkaufsrecht: Fälligkeit des Kaufpreises bei Mitbeurkundung der …
Die Auflassungserklärung wirkt, weil § 464 Abs. 2 BGB nur für die schuldrechtlichen Vereinbarungen gilt, zwar nicht zu Gunsten des Vorkaufsberechtigten (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, NJW-RR 2012, 1483 Rn. 12).
- OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17
Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten
Den für die Bestimmung des Vollmachtsumfangs maßgeblichen Rahmen definiert jedoch der Inhalt des beurkundeten Rechtsgeschäfts, zu dessen Vollziehung die Vollmacht erteilt ist; eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (vgl. auch BGH NJW 2002, 2863/2864; NJW-RR 2012, 1483/1484; Senat vom 18.10.2012, 34 Wx 358/12 = DNotZ 2013, 139; OLG Frankfurt OLG-Report 2007, 888/889; OLG Düsseldorf DNotZ 2013, 30). - OLG Naumburg, 01.03.2018 - 12 Wx 49/17
Grundbucheintragungantrag auf Grundlage des notariell beurkundeten …
Eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483).Das ist der Beschränkung der Vollmacht auf Erklärung zu entnehmen, "soweit diese zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich sind" (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483).
- OLG Naumburg, 16.02.2018 - 12 Wx 49/17
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts
Eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483 ).Das ist der Beschränkung der Vollmacht auf Erklärung zu entnehmen, "soweit diese zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich sind" (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483 ).
- OLG Koblenz, 03.02.2022 - 1 U 651/21
Notar muss Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers nicht prüfen!
Entsprechendes gilt, wenn aufgrund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist, wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - V ZB 283/11, NJW-RR 2012, 1483 ). - OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15
Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem …
Die Ermächtigung, inhaltliche Änderungen der wechselseitigen Verpflichtungen oder dingliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die in dem Vertrag bislang nicht vorgesehen waren, ist hiervon nicht umfasst (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1483, 1484; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 13, 14). - OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 3 Wx 172/12
Zur Reichweite der notariellen Vollzugsvollmacht
Diese Begrifflichkeit darf allerdings nicht zu dem Schluss verleiten, der Notar werde ermächtigt, inhaltliche Änderungen der wechselseitigen Verpflichtungen oder dingliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die in dem Vertrag bislang nicht vorgesehen waren; vielmehr ergibt die Auslegung einer solchen Vollmacht, dass nur zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt werden sollte, die der Behebung etwaiger technischer Hindernisse dienten, die der Verwirklichung der von den Vertragsparteien vereinbarten Rechte und Pflichten und der von ihnen schon vorgenommenen Erfüllungshandlungen entgegen standen (so ausdrücklich BGH MDR 2012, S. 960 f.). - OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19
Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts; Zurückweisung eines …
Den für die Bestimmung des Umfangs der Vollmacht maßgeblichen Rahmen definiert jedoch der Inhalt des beurkundeten Rechtsgeschäfts, zu dessen Vollziehung die Vollmacht erteilt ist; eine Vollmacht zur inhaltlichen Änderung der Eintragungsgrundlage besteht nicht (…OLG München, a. a. O., Rn. 46; vgl. auch BGH NJW 2002, 2863/2864; NJW-RR 2012, 1483/1484).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 2-09 S 97/11, 2/09 S 97/11, 2-9 S 97/11, 2/9 S 97/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergang des Vermögens und Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers bei Eintragung der Verschmelzung im Register
- ibr-online
Verwalter: Keine Amtsübertragung ohne Eigentümerzustimmung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Homburg, 24.11.2011 - 2 C 1502/11
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2012 - 9 S 97/11
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 2-09 S 97/11, 2/09 S 97/11, 2-9 S 97/11, 2/9 S 97/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1483
- NZM 2012, 656
- NZG 2012, 1107
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Bad Homburg, 24.11.2011 - 2 C 1502/11
Voraussetzungen für die Ungültigkeitserklärung von Tagesordnungspunkten i.R. …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 S 97/11
Die Berufung der Beklagten vom 22.12.2011 gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe vom 24.11.2011 - Az 2 C 1502/11 (15) - wird zurückgewiesen. - BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87
Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 S 97/11
Unabhängig davon, in wessen Händen die tatsächliche Ausführung der Verwaltertätigkeit liegt, ändert dies nichts an der Grundstruktur der Verwalterbestellung, nämlich dass die Wohnungseigentümer eine bestimmte natürliche oder juristische Person zum Verwalter bestellt haben und sich keine andere Person aufdrängen lassen müssen (vgl. BayObLG ZMR 1987, 230-232, Juris-Rn. 16).
- BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13
Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten …
Den Wohnungseigentümern könne ein neuer Verwalter weder durch Verschmelzung oder Spaltung noch durch Anwachsung aufgedrängt werden (LG Frankfurt, ZWE 2013, 30 f. [Verschmelzung]; OLG Köln, OLGR 2004, 49, 50 f.; LG Frankfurt/Oder, ZMR 2013, 981 ff.; LG München I, ZWE 2013, 415 f. [jew. zur Spaltung]; … - LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!
Demzufolge ist es unzulässig, dass der Verwalter seine Verwalterstellung bzw. die gesamte tatsächliche Ausübung der Tätigkeit oder wesentlicher Teile hiervon auf einen Dritten delegiert (LG Frankfurt ZWE 2013, 30 (31); LG Karlsruhe ZWE 2013, 176;… Jennißen/Jennißen, 6. Aufl., § 26 Rn. 24;… MüKoBGB/Zschieschack, § 26 WEG, Rn. 16; jew. mwN). - LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
Wohnungseigentum: Übergang des Verwalteramts bei Verschmelzung der ursprünglichen …
Es widersprach nicht ordnungsgemäßer Verwaltung angesichts der mit Wirkung zum 03.09.2011 erfolgten Verschmelzung der Fa. G. auf die Klägerin zu 1. und der nach der in der Rspr. (zuletzt LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2 zit. nach ;… vgl. auch Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18) vertretenen Ansicht damit einhergehenden Beendigung des Verwalteramtes der Fa. G. vorsorglich die Kündigung des Verwaltervertrages zu beschließen.Die Kammer schließt sich derjenigen Auffassung an (LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2;… OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2006, 2 Wx 5/06, Rz. 3 ff.;… OLG Köln, Beschl. v .24.09.2003, 2 Wx 28/03, Rz. 17 f. m.w.N., jeweils zit. nach ;… Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18;… vgl. auch Bärmann- Merle , aaO, § 26 Rn. 174;… offen lassend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.1990, 3 Wx 159/90, Rz. 11, zit. nach ; aA Zajonz/Nachtwey , ZfIR 2008, 701; Wicke/Menzel , MittBayNot 2009, 203, jeweils mit zahlr. Nachw.), die generell davon ausgeht, dass das Amt des Verwalters an die jeweils bestellte (natürliche oder juristische) Person gebunden ist und im Interesse der Wohnungseigentümer ein Übergang des Verwalteramtes ausscheidet, weil diese sich keine andere, von ihnen nicht gem. § 26 Abs. 1 WEG zum Verwalter bestellte Rechtsperson aufdrängen lassen müssen.