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   BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11   

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https://dejure.org/2011,2111
BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11 (https://dejure.org/2011,2111)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2011 - VIII ZR 10/11 (https://dejure.org/2011,2111)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2011 - VIII ZR 10/11 (https://dejure.org/2011,2111)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Gestattung des Einbaus einer modernen Heizungsanlage durch den Mieter

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 535 Abs. 1 S. 2
    Nichtgestattung des Einbaus einer modernen Heizungsanlage durch Mieter stellt rechtsmissbräuchliches Verhalten des Vermieters dar

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vermieter kann nachträglichen Einbau einer Heizung durch den Mieter verbieten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Vermieters bei Nichtgestattung des Einbaues einer modernen Heizungsanlage durch den Mieter in dessen Wohnung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Austausch von Kachelofen gegen Gasetagenheizung durch Mieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter darf Moderniserungsmaßnahmen und Mieterinvestionen verweigern.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungsmodernisierung - Gestattung durch Vermieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieteranspruch auf Eigenmodernisierung, Einbau moderner Heizungsanlage durch Mieter

  • rabüro.de

    Grundsätzlich kein Anspruch des Mieters auf Gestattung, bauliche Veränderungen an der Wohnung selbst vorzunehmen

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Gestattung des Einbaus einer modernen Heizungsanlage durch den Mieter

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Gestattung des Einbaus einer modernen Heizungsanlage durch den Mieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Vermieters bei Nichtgestattung des Einbaues einer modernen Heizungsanlage durch den Mieter in dessen Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Mieter moderene Heizungsanlage einbauen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mieter und die moderne Heizungsanlage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Mieter dürfen Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters modernisieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kann Vermieter den Einbau einer modernen Heizungsanlage verbieten?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter wollen die Heizung modernisieren - Der Vermieter darf es ihnen abschlagen, wenn er profitabler neu vermieten will

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Gestattung der Modernisierung durch den Mieter (Heizungseinbau)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss vom Mieter gewünschtem Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht zustimmen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Mieters auf Einbau einer modernen Heizung auf eigene Kosten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter bestimmt selbst über Modernisierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter entscheidet über eine Modernisierung, selbst wenn Mieter zahlen würde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Modernisierung gegen den Willen des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Zustimmungspflicht bei Einbau von Heizung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Modernisierung durch den Mieter

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsindex.de (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierung - Vermieter erlaubt nicht den Einbau einer Heizungsanlage

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierung - Recht, aber keine Pflicht des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Mieter eine moderne Heizungsanlage einbauen? (IMR 2012, 3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 262
  • MDR 2011, 1465
  • NZM 2012, 154
  • ZMR 2012, 174
  • ZMR 2012, 266
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03

    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
    Der Vermieter ist - sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben - grundsätzlich nicht zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisierung der Wohnung verpflichtet (Senatsurteile vom 10. Februar 2010 - VIII ZR 343/08, NZM 2010, 356 Rn. 26; und 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter [II] A 2b; Kinne, GE 2007, 30; Harsch, MDR 2001, 67).
  • BGH, 22.03.1966 - V ZR 126/63

    Erstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Abwehr einer

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
    Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61, WM 1963, 643 f.).
  • BGH, 08.05.1963 - VIII ZR 252/61
    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
    Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61, WM 1963, 643 f.).
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 343/08

    Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
    Der Vermieter ist - sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben - grundsätzlich nicht zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisierung der Wohnung verpflichtet (Senatsurteile vom 10. Februar 2010 - VIII ZR 343/08, NZM 2010, 356 Rn. 26; und 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter [II] A 2b; Kinne, GE 2007, 30; Harsch, MDR 2001, 67).
  • BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62
    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
    Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61, WM 1963, 643 f.).
  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

    Denn es liegt - ähnlich wie etwa bei einem Umgang des Vermieters mit baulichen Veränderungen an der Mietwohnung (dazu Senatsurteil vom 14. September 2011 - VIII ZR 10/11, NJW-RR 2012, 262 Rn. 11) - grundsätzlich in dessen alleinigem Ermessen zu entscheiden, ob er selbst bei fehlender Inanspruchnahme durch den Mieter oder sogar gegen dessen Wunsch nach Belassung des vertragswidrigen Zustands Schäden an der Sachsubstanz gleichwohl behebt.
  • AG Stuttgart, 30.03.2021 - 37 C 2283/20

    Solaranlage auf dem Balkon

    Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (vgl. zur Installation einer modernen Heizanlage: BGH, Urteil vom 14.09.2011 - VIII ZR 10/11, NZM 2012, 154, Rn. 10 f., beck-online).
  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 287/12

    Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Vermieter jedoch - sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben - grundsätzlich nicht zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisierung der Wohnung verpflichtet (Senatsurteil vom 14. September 2011 - VIII ZR 10/11, NJW-RR 2012, 262 Rn. 10 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Den Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen trifft keine Rechtspflicht zur Modernisierung; auch aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit lässt sich keine derartige Verpflichtung herleiten (BGH, Urteile vom 31.7.2007 - VIII ZR 261/06 - Rn. 18, vom 14.9.2011 - VIII ZR 10/11 - Rn. 10, und vom 18.12.2013 - XII ZR 80/12 - Rn. 28; Senat , Urteil vom 6.6.2002 - 10 U 12/01; Milger, NZM 2012, 657, 661; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 39).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZR 80/12

    Gewerberaummiete: Mietminderungsrecht wegen hoher Energiekosten durch

    Dadurch würde jedoch eine vom Gesetz nicht vorgesehene Modernisierungspflicht des Vermieters begründet, auf die der Mieter keinen Anspruch hat (vgl. BGH Urteile vom 5. Juni 2013 - VIII ZR 287/12 - NJW 2013, 2417 Rn. 22 und vom 14. September 2011 - VIII ZR 10/11 - NJW-RR 2012, 262 Rn. 10; Staudinger/Emmerich BGB [2011] § 536 Rn. 15; Bamberger/Roth/Ehlert BGB 3. Aufl. § 536 Rn. 59; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 3. Aufl. § 536 BGB Rn. 34).
  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11

    Zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung

    Denn der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen (Senatsurteil vom 14. September 2011 - VIII ZR 10/11, NZM 2012, 154 Rn. 11 mwN).
  • LG Berlin, 10.01.2012 - 63 S 203/11

    Anspruch eines Vermieters auf Duldung des Anschlusses einer vermieteten Wohnung

    Es stellt ein legitimes Interesse des Vermieters dar, in seine Wohnung zu investieren und durch diese Investitionen eine höhere Miete zu erzielen (vgl. BGH, Urt. v. 14.09.2011 - VIII ZR 10/11, NSW BGB § 535 - zitiert nach [...]).
  • KG, 22.05.2023 - 8 U 47/22

    Büros statt Einzelhandelsflächen: Kündigungsrecht eines Ladenmieters?

    Denn der Vertrag sieht in Teil A Ziff. 6.1 nur eine "Zustimmung" der Klägerin zur "Ladeneinrichtung" vor, somit eine bloß einseitige Erklärung zur Freigabe der von der Beklagten vorgesehenen Ausführung im Sinne einer Erlaubnis (s. BGH NJW-RR 2012, 262 -juris Rn 11; Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 82. Aufl., § 535 Rn 19).
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