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   BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12   

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https://dejure.org/2012,33023
BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12 (https://dejure.org/2012,33023)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 1 BvR 573/12 (https://dejure.org/2012,33023)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 (https://dejure.org/2012,33023)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen Kinder durch eine Leihmutter - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei lückenhafter Darlegung entscheidungserheblicher Umstände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG, § 1591 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen Kinder durch eine Leihmutter - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei lückenhafter Darlegung entscheidungserheblicher Umstände - fehlende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG, § 1591 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen Kinder durch eine Leihmutter - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei lückenhafter Darlegung entscheidungserheblicher Umstände - fehlende ...

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen Kinder durch eine Leihmutter - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei lückenhafter Darlegung entscheidungserheblicher Umstände - fehlende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das im Ausland durch eine Leihmutter geborene Kind

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    Da die Verfassungsbeschwerde somit keine Aussicht auf Erfolg hat, ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Eine solche ist gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lässt und die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Bei der Prüfung der Annahme der Verfassungsbeschwerde muss jedoch bereits absehbar sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung mit der Grundsatzfrage auch befassen wird; kommt es auf sie dagegen nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    Abgesehen davon setzen sich die Beschwerdeführer auch nicht im Einzelnen mit den Ausführungen des Oberlandesgerichts in dem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss dazu auseinander, weshalb ihr Vorbringen jeweils nicht entscheidungserheblich gewesen sei, und legen somit auch ein Beruhen der Entscheidung auf einer etwaigen Gehörsverletzung nicht schlüssig dar (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 60, 250 ).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    bb) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG darin sehen, dass das Oberlandesgericht vor Eingang der Beschwerdebegründung entschieden hat, begründen sie nicht schlüssig und unter Heranziehung der zu dieser Frage bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 8, 89 ; 17, 191 ; 18, 399 ), weshalb die Zeit von drei Wochen, die das Oberlandesgericht ab Gewährung der Akteneinsicht abgewartet hat, in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Weise zu kurz bemessen gewesen sein sollte.
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    a) Die Begründung der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens verschaffen (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    bb) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG darin sehen, dass das Oberlandesgericht vor Eingang der Beschwerdebegründung entschieden hat, begründen sie nicht schlüssig und unter Heranziehung der zu dieser Frage bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 8, 89 ; 17, 191 ; 18, 399 ), weshalb die Zeit von drei Wochen, die das Oberlandesgericht ab Gewährung der Akteneinsicht abgewartet hat, in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Weise zu kurz bemessen gewesen sein sollte.
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    bb) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG darin sehen, dass das Oberlandesgericht vor Eingang der Beschwerdebegründung entschieden hat, begründen sie nicht schlüssig und unter Heranziehung der zu dieser Frage bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 8, 89 ; 17, 191 ; 18, 399 ), weshalb die Zeit von drei Wochen, die das Oberlandesgericht ab Gewährung der Akteneinsicht abgewartet hat, in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Weise zu kurz bemessen gewesen sein sollte.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    Abgesehen davon setzen sich die Beschwerdeführer auch nicht im Einzelnen mit den Ausführungen des Oberlandesgerichts in dem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss dazu auseinander, weshalb ihr Vorbringen jeweils nicht entscheidungserheblich gewesen sei, und legen somit auch ein Beruhen der Entscheidung auf einer etwaigen Gehörsverletzung nicht schlüssig dar (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 60, 250 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    Allein der Umstand, dass die Gerichte der Auffassung der Beschwerdeführer nicht gefolgt sind, bei der Abstammung müsse es sich um ein nicht wandelbares Statut handeln, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht begründen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    Zur Begründung gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
    Will der Beschwerdeführer von den Feststellungen oder von der Würdigung der Tatsachen durch die Fachgerichte abweichen, muss er seinen abweichenden Sachvortrag mit einem verfassungsrechtlichen Angriff gegen die fachgerichtliche Tatsachenfeststellung verbinden (vgl. BVerfGE 83, 119 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Besuch des

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Die Menschenwürde der Leihmutter kann dagegen verletzt sein, wenn die Leihmutterschaft unter Umständen durchgeführt wird, die eine freiwillige Mitwirkung der Leihmutter in Frage stellen, oder wesentliche Umstände im Unklaren bleiben, etwa Angaben zur Person der Leihmutter, zu den Bedingungen, unter denen sie sich zum Austragen der Kinder bereiterklärt hat, und zu einer getroffenen Vereinbarung fehlen (vgl. BVerfG NJW-RR 2013, 1 Rn. 15) oder wenn im ausländischen Gerichtsverfahren grundlegende verfahrensrechtliche Garantien außer Acht gelassen worden sind (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Namentlich erweist sich die Rüge einer Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG als unzulässig, weshalb den Verfassungsbeschwerden insofern keine grundsätzliche Bedeutung zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, NJW-RR 2013, S. 1 ; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

    Bei der Prüfung der Annahme der Verfassungsbeschwerde muss jedoch bereits absehbar sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung mit der Grundsatzfrage auch befassen wird; kommt es auf sie dagegen nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 11.01.2017 - 1 BvR 2322/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Vaterschaftsfeststellung

    Wesentlicher Zweck des Begründungserfordernisses ist es sicherzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht ohne weitere Ermittlungen über die Sachentscheidungsvoraussetzungen befinden und sich darüber hinaus bei Verfassungsbeschwerden im Hinblick auf das Annahmeverfahren eine Meinung über die Erfolgsaussicht des Begehrens bilden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - Rn. 7 m.w.N., juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2/14

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für einen von einer indischen

    BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014, a. a. O., Rdn. 51; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, NJW-RR 2013, 1, juris, Rdn. 15.
  • VG Köln, 13.11.2013 - 10 K 2043/12

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter

    Dem zuvor Gesagten korrespondiere, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Nichtannahmebeschluss vom 22. August 2012 (Az.: 1 BvR 573/12) Angaben zur Person und zum Familienstand der Leihmutter und zu den Bedingungen der Leihmutterschaft als elementar angesehen habe.

    Dem zuvor Gesagten korrespondiert, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. August 2012 (Az.: 1 BvR 573/12 - juris Rdnr. 15) eine Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung als unzulässig angesehen hat, weil der dortige Beschwerdeführer ihm nach Ansicht des Gerichts vermutlich bekannte Umstände wie Staatsangehörigkeit und Familienstand der Leihmutter, die Bedingungen der Leihmutterschaft und das behördliche bzw. gerichtliche Verfahren hinsichtlich der Leihmutterschaft nicht mitgeteilt hatte.

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 173/16

    Verfassungsbeschwerde gegen Heranziehung zu Wasserentnahmeentgelt für Entnahme

    Bei einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ist eine Annahme mangels Entscheidungserheblichkeit nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, Rn. 17).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 42/18

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Kleingarten; Eigentümer; Zwischenpächter;

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur verletzt, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Februar 1970 - 2 BvR 608/69 -, BVerfGE 28, 17, 19; vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 2514/11 -, Juris, Rn. 26; vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, Juris, Rn. 16).
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