Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 21.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13   

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https://dejure.org/2013,25452
BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13 (https://dejure.org/2013,25452)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - XII ZB 188/13 (https://dejure.org/2013,25452)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2013 - XII ZB 188/13 (https://dejure.org/2013,25452)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 280 Abs 1 S 2 FamFG
    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Überprüfungspflicht hinsichtlich der Sachkunde des hinzugezogenen Sachverständigen; erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Gutachter im Betreuungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Sachkunde des in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Arztes

  • Anwaltsblatt

    § 68 FamFG, § 280 FamFG
    Erneute Anhörung wenn Betreuung nicht gewollt

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Überprüfungspflicht hinsichtlich der Sachkunde des hinzugezogenen Sachverständigen; erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 280 Abs. 1 Satz 2
    Nachweis der Sachkunde des in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Arztes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Betreuungsverfahren - und die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Qualifikation des Gutachters im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Qualifikation des Sachverständigen im Betreuungsverfahren

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 68 FamFG, § 280 FamFG
    Erneute Anhörung wenn Betreuung nicht gewollt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH stärkt psychisch Kranke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1476
  • MDR 2013, 1282
  • FGPrax 2013, 260
  • FamRZ 2013, 1800
  • AnwBl 2013, 829
  • AnwBl Online 2013, 411
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13
    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012, XII ZB 454/11, FamRZ 2012, 1207).

    Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012, XII ZB 454/11, FamRZ 2012, 1207).

    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 12 mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren immer dann erforderlich, wenn von ihr neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten sind, was in der Regel dann der Fall ist, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21).

    Deswegen hätte sich das Landgericht durch eine Anhörung der Betroffenen selbst einen Eindruck davon verschaffen müssen, ob sie tatsächlich nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22).

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13
    Wenn aber ein Sachverständigengutachten eingeholt wird und das Gericht seine Entscheidung darauf stützt, muss dieses den formalen Anforderungen des § 280 FamFG auch dann genügen, wenn es verfahrensrechtlich nicht obligatorisch ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 15 f.).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 6 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 12 mwN).

    Wird aber ein solches eingeholt und stützt das Gericht seine Entscheidung darauf, muss das Gutachten den formalen Anforderungen des § 280 FamFG auch dann genügen, wenn es verfahrensrechtlich nicht obligatorisch ist (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 7).

    Aufgrund dessen hätte das Landgericht durch eine persönliche Anhörung zum einen die Hintergründe des Sinneswandels bei dem laut Sachverständigem suggestiblen Betroffenen aufklären und sich zum anderen selbst - gegebenenfalls nach Einholung einer ergänzenden sachverständigen Stellungnahme - einen Eindruck davon verschaffen müssen, ob der Betroffene tatsächlich nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 10 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22).

  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Von der Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung in diesen Fällen geht auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 -, FamRZ 2012, S. 1207 und Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 -, FamRZ 2013, S. 1800).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18

    Anforderungen an Sachverständige für familienpsychologische Gutachten

    Denn das Familiengericht hat sich - was bei den gegebenen Einzelfallumständen als schwerwiegend verfahrensfehlerhaft anzusehen ist - dem knapp 19 Seiten umfassenden Gutachten der Sachverständigen H. und deren mündlichen Erläuterungen im Erörterungstermin vom 3. September 2018 - zudem ersichtlich vorbehaltlos - angeschlossen, ohne sich zu vergewissern und im angegriffen Beschluss überzeugend darzulegen (vgl. dazu BGH FamRZ 2017, 234; 2016, 456; 2013, 1800; 2012, 1207), dass die fachliche Qualifikation der Sachverständigen den Anforderungen entspricht, welche § 163 Abs. 1 S. 2 FamFG in seiner seit dem 15. Oktober 2016 maßgeblichen Fassung (SachvRuaÄndG vom 11. Oktober 2016, BGBl. I 2016, 2222) vorgibt.
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Wenn sich demgegenüber - wie hier - in der Beschwerdeinstanz erstmals die Frage nach der Einrichtung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen stellt, sind von seiner Anhörung durch das Beschwerdegericht stets neue Erkenntnisse zu erwarten (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 9 und vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14).
  • BGH, 01.10.2014 - XII ZB 462/14

    Betreuungsverfahren: Notwendige Beteiligung des Verfahrenspflegers in der

    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 6 mwN).
  • OLG München, 20.02.2015 - 10 U 1722/14

    Fehlerhafte Beweiswürdigung im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses gegen die

    Ein Abweichen von dieser Vorschrift ist nur im Einzelfall und aus besonderen Umständen erlaubt, welche vom Gericht eingehend zu prüfen und im Urteil darzulegen sind (vgl. nur BGH NJW-RR 1998, 1117 [1118 unter II 1]; 2011, 649; MDR 2012, 916 und 2013, 1282); beides ist hier nicht geschehen.
  • LG Meiningen, 17.05.2021 - 4 T 85/21

    Unterbringung nach PsychKG: Zuständiges Gericht; Anordnung aufgrund eines

    Solche Erfahrungen werden nach Ansicht des BGH regelmäßig in einer psychiatrischen Einrichtung (z. B. Klinik, Psychiatrische Ambulanz, Nachsorgeeinrichtung) im Umgang mit einer beliebigen Zahl von Patientinnen und Patienten erworben ( BGH, FamRZ 2013, 1800 FamRZ 2015, 44, 45).

    Nach der Rechtsprechung des BGH hat das Gericht, wenn sich die Qualifikation des Sachverständigen nicht ohne Weiteres aus der Facharztbezeichnung des Arztes ergibt, dessen Sachkunde zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1800 FamRZ 2015, 44, 45).

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16

    Betreuungssache: Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen

    Verfahrensrechtlich ist eine diesbezügliche Meinungsänderung innerhalb der oder zwischen den Tatsacheninstanzen für den Betroffenen nicht mit Nachteilen verbunden, sondern kann sich lediglich auf die gerichtlichen Ermittlungs- und Anhörungspflichten auswirken (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15 - FamRZ 2015, 1603 Rn. 7; vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 9; vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im

    Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013, XII ZB 188/13, FamRZ 2013, 1800 und vom 16. Mai 2012, XII ZB 454/11, FamRZ 2012, 1207).
  • LG Meiningen, 19.05.2021 - 4 T 85/21

    Unterbringung nach PsychKG: Zuständiges Gericht; Anordnung aufgrund eines

    Solche Erfahrungen werden nach Ansicht des BGH regelmäßig in einer psychiatrischen Einrichtung (z. B. Klinik, Psychiatrische Ambulanz, Nachsorgeeinrichtung) im Umgang mit einer beliebigen Zahl von Patientinnen und Patienten erworben ( BGH, FamRZ 2013, 1800 FamRZ 2015, 44, 45).

    Nach der Rechtsprechung des BGH hat das Gericht, wenn sich die Qualifikation des Sachverständigen nicht ohne Weiteres aus der Facharztbezeichnung des Arztes ergibt, dessen Sachkunde zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1800 FamRZ 2015, 44, 45).

  • LG Berlin, 07.09.2023 - 83 T 100/23

    Einreichung eines schriftlichen Antrags als elektronisches Dokument in

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12 - 44   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21458
OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12 - 44 (https://dejure.org/2013,21458)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2013 - 1 U 157/12 - 44 (https://dejure.org/2013,21458)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2013 - 1 U 157/12 - 44 (https://dejure.org/2013,21458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen entnommenen Geldbeträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Saarbrücken, 22.03.2012 - 14 O 381/10
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. März 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 381/10 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 22.03.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Saarbrücken zu Az. 14 O 381/10 die Klage abzuweisen;.

  • OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07

    Zur Frage, ob ein Betreuer einem Beauftragten im Sinne von § 667 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).

    Was die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder anbelangt, so trägt der Betreuer die Darlegungs- und Beweislast (BGH VVM 1987, 79; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Sie ist jedoch dann zulässig, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus ihm überhaupt ergeben können (BGH, Urteil vom 07.07.2013 - VII ZR 223/11).
  • LG München I, 08.04.2009 - 34 O 17817/08

    Rechtliche Betreuung: Entlastungserklärung gegenüber dem Betreuer als Verzicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen des Klägers kann hierin kein Verzicht auf noch unbekannte Haftungsansprüche gesehen werden (Engler, in Staudinger, BGB, Neubearb. 2004, § 1892 Rz. 21; LG München I, Urteil vom 08.04.2009 - 34 O 17817/08).
  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Das festzustellende Rechtsverhältnis, mithin eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache (BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 244/07), ist vorliegend die Frage, ob die Beklagte oder der SKFM Betreuerin des Klägers war.
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Die Erhebung der Widerklage im Berufungsrechtszug in Gestalt des § 256 Abs. 2 ZPO ist auch ohne die Einschränkungen des § 533 ZPO zulässig (BGHZ 53, 92).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Dabei besteht das Rechtsschutzbedürfnis schon bei der bloßen Möglichkeit, dass das inzidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Die materielle Beweiskraft der Quittung kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei der Gegenbeweis bereits dann geführt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache, also dem Empfang der Leistung, erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird oder sich nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig (BGH NJW-RR 1988, 881; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 386 Rz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01

    Betreuung: Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem; Herausgabe von dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).
  • OLG Naumburg, 05.08.2005 - 4 W 19/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14

    Auskunftspflichten unter Miterben

    Auch soweit man das Auftragsrecht auf das Verhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten anwenden würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2012 - 1 U 157/12) und daraus einen Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB ableiten würde, der gemäß § 1922 BGB den Erben zustünde, wäre ein solcher Anspruch der Erbengemeinschaft verjährt.
  • OLG Brandenburg, 03.12.2020 - 6 W 53/20
    Der Betreuer hat aber einem Beauftragten vergleichbare Rechte und Pflichten (s. Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2013 - 1 U 157/12).
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