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   OLG Köln, 16.07.2012 - I-13 U 80/12   

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https://dejure.org/2012,32204
OLG Köln, 16.07.2012 - I-13 U 80/12 (https://dejure.org/2012,32204)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2012 - I-13 U 80/12 (https://dejure.org/2012,32204)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - I-13 U 80/12 (https://dejure.org/2012,32204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umstrittene Restwertangebote - Müssen Unfallgeschädigte ein Angebot des Haftpflichtversicherers abwarten, bevor sie das Unfallauto verkaufen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verspätetes Restwertangebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Geschädigter muss dem KH-Versicherer vor Verkauf des beschädigten Kfz Gelegenheit zum Nachweis eines höheren Restwertangebotes bieten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Achtung bei Restwertveräußerung!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Restwertveräußerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Totalschaden am Fahrzeug: Was das für den Geschädigten bedeutet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallschaden - Abwarten gegnerischer Angebote

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherung Recht auf eigenes Restwertangebot eingeräumt - Geschädigter muss auf Angebot der Versicherung warten

  • captain-huk.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Zur Restwertproblematik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 224
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (vgl. zum Ganzen (BGH VersR 1992, 457; NJW 2000, 800; NJW 2010, 2722; OLG Hamm NJW 1993, 404; OLG Nürnberg NJW 1993, 404, 405; Palandt, Kommentar zum BGB, 71. Auflage 2012, § 249 BGB Rdn. 19).

    Im vorliegenden Fall entspricht das Angebot der Firma "P" jedoch in jeder Hinsicht den Anforderungen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 800 - juris-Tz 28) für berücksichtigungsfähige Angebote aufgestellt worden sind.

  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 490/00

    Bauzeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Bei der hier streitgegenständlichen Sicherungsabtretung handelte es sich - weil sie mit einem an die Beklagte zu 2) gerichteten Schreiben erklärt wurde (GA 49) - um eine offene Zession, bei der der Zedent Leistung an den Zessionar verlangen muss (BGH NJW 1999, 2110; NJW 2002, 1568; Palandt, Kommentar zum BGB, 71. Auflage 2012, § 398 BGB Rdn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 267/06

    Wirtschaftlicher Totalschaden: Keine generelle Unbeachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Der Umstand allein, dass es sich um ein "Internetangebot" gehandelt hat, steht seiner Eignung nicht von vornherein entgegen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 617) und kann den Beklagten im vorliegenden Fall schon deshalb nicht entgegengehalten werden, weil auch das Angebot, das der Sachverständige B im Rahmen seines Gutachtens eingeholt hat und das von der Klägerin angenommen worden ist, auf die gleiche Weise (und ebenfalls mit Hilfe des Informationssystems "B2") eingeholt worden war.
  • LG Aachen, 07.03.2012 - 8 O 385/11

    Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit des Geschädigten bei Verkauf des

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7.3.2012 (8 O 385/11) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (vgl. zum Ganzen (BGH VersR 1992, 457; NJW 2000, 800; NJW 2010, 2722; OLG Hamm NJW 1993, 404; OLG Nürnberg NJW 1993, 404, 405; Palandt, Kommentar zum BGB, 71. Auflage 2012, § 249 BGB Rdn. 19).
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (vgl. zum Ganzen (BGH VersR 1992, 457; NJW 2000, 800; NJW 2010, 2722; OLG Hamm NJW 1993, 404; OLG Nürnberg NJW 1993, 404, 405; Palandt, Kommentar zum BGB, 71. Auflage 2012, § 249 BGB Rdn. 19).
  • OLG Hamm, 17.06.1992 - 3 U 78/92
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (vgl. zum Ganzen (BGH VersR 1992, 457; NJW 2000, 800; NJW 2010, 2722; OLG Hamm NJW 1993, 404; OLG Nürnberg NJW 1993, 404, 405; Palandt, Kommentar zum BGB, 71. Auflage 2012, § 249 BGB Rdn. 19).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
    Bei der hier streitgegenständlichen Sicherungsabtretung handelte es sich - weil sie mit einem an die Beklagte zu 2) gerichteten Schreiben erklärt wurde (GA 49) - um eine offene Zession, bei der der Zedent Leistung an den Zessionar verlangen muss (BGH NJW 1999, 2110; NJW 2002, 1568; Palandt, Kommentar zum BGB, 71. Auflage 2012, § 398 BGB Rdn. 24).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Entgegen einer vom Oberlandesgericht Köln (Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - 13 U 80/12, NJW-RR 2013, 224 und vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04, BeckRS 2005, 09804) vertretenen Auffassung lasse sich daraus aber keine generelle Verpflichtung des Geschädigten herleiten, ein von ihm eingeholtes Schadensgutachten dem gegnerischen Haftpflichtversicherer vor dem Verkauf des Unfallfahrzeugs zugänglich zu machen und ihm einen gewissen Zeitraum zum Nachweis höherer Restwertangebote einzuräumen.

    Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen (Senatsurteile vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04, VersR 2005, 381, 382; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, VersR 1993, 769, 770) oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, aaO), noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen (vgl. Senatsurteil vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, aaO; aA OLG Köln, NJW-RR 2013, 224, 225 und Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04, BeckRS 2005, 09804).

    Nach diesen Grundsätzen, mit denen die vom Berufungsgericht abgelehnte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - 13 U 80/12, NJW-RR 2013, 224, 225 und vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04, BeckRS 2005, 09804) - wie das Berufungsgericht zutreffend sieht - nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, begegnet die Annahme, der vom Wiederbeschaffungswert abzuziehende Restwert des Unfallfahrzeugs sei im Hinblick auf den vom Kläger tatsächlich erzielten Verkaufserlös mit 11.000 EUR zu bemessen, keinen rechtlichen Bedenken.

  • OLG Hamm, 11.11.2015 - 11 U 13/15

    Ermittlung des Restwerts eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Eine dahingehende Verpflichtung des Geschädigten wird - soweit erkennbar - bislang allein vom Oberlandesgericht Köln vertreten (OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, I-13 U 80/12 = NJW-RR 2013, 224 f. - Rz. 6 zitiert nach Juris; OLG Köln Beschluss vom 14.02.2005, 15 U 191/04 - Rz. 3 zitiert nach Juris), wohingegen die überwiegende Mehrheit der anderen Oberlandesgerichte die Auffassung vertritt, dass den Geschädigten keine solche Verpflichtung trifft (OLG Hamm, Urteil vom 17.06.1992, 3 U 78/92 = NJW 1993, 404: keine Verpflichtung des Geschädigten, vor dem Verkauf dem Schädiger oder dessen Versicherer Gelegenheit zur Überprüfung der Wertermittlung und zur Abgabe von höheren Restwertangeboten zu geben; ebenso: OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1991, 128; OLG München, DAR 1999, 407 f. - Rz. 5 zitiert nach Juris: keine Verpflichtung des Geschädigten vor dem Verkauf des beschädigten Fahrzeuges der gegnerischen Versicherung das Schadensgutachten zur Kenntnis zu bringen; ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2005, I-1 U 128/05 = VersR 2006, 1657 f.; OLG Dresden, DAR 2000, 566 - Rz. 9 zitiert nach Juris: kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, weil der Geschädigte die Veräußerung bereits vorgenommen hatte, bevor ihm die Mitteilung der Beklagten über den ggfls.

    Der Senat hat auf den Antrag des Beklagten hin die Revision zugelassen, weil das Oberlandesgericht Köln auch in Ansehung der zwischenzeitlichen Entscheidungen des BGH vom 12.07.2005, VI ZR 132/04, (= NJW 2005, 3134) und 13.10.2009, VI ZR 318/08, (= DAR 2010, 18 f.) mit seiner Entscheidung vom 16.07.2012 (I-13 U 80/12) an seiner abweichenden Rechtsauffassung, dass der Geschädigte vor dem Verkauf seines Fahrzeuges dem gegnerischen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zur Unterbreitung von Restwertangeboten geben muss, festgehalten hat und deshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten erscheint.

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem

    Zutreffend weisen die Beklagten allerdings darauf hin, dass das Oberlandesgericht Köln erst kürzlich wieder eine Verletzung der dem Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB obliegenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens darin gesehen hat, dass ein Geschädigter das Unfallfahrzeug zum Restwert auf Basis des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens veräußerte, bevor das Schadensgutachten dem Schädiger bzw. dessen Versicherung zugegangen war (OLG Köln, Urteil vom 16.07.2012 - I-13 U 80/12 = DAR 2013, 32; siehe auch Beschluss vom 14.02.2005 - 15 U 191/04).
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