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   AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12   

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https://dejure.org/2012,35205
AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12 (https://dejure.org/2012,35205)
AG Köln, Entscheidung vom 26.06.2012 - 272 C 33/12 (https://dejure.org/2012,35205)
AG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 272 C 33/12 (https://dejure.org/2012,35205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Auto gegen Auto: Keine Gefährdungshaftung in/an Waschanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Schadensersatzsansprüche nach einem Verkehrsunfall in einer Waschanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 18; VVG § 115
    Bestehen von Schadensersatzsansprüche nach einem Verkehrsunfall in einer Waschanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall in der Waschanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall in der Waschanlage - Auto ist hier nicht "in Betrieb", also muss die Haftpflichtversicherung nicht einspringen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    In einer Waschanlage mit Förderband gilt das Straßenverkehrsgesetz nicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 227
  • NZV 2013, 193
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Koblenz, 06.12.1989 - 15 C 2648/89
    Auszug aus AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12
    In diesem Fall ist das Fahrzeug nur passives Objekt und könnte in gleicher Weise auch nach einem vorherigen Ausbau des Motors durch die Anlage gezogen werden (AG Koblenz, Urteil vom 06.12.1989 - Az. 15 C 2648/89; AG Köln, Urteil vom 26.07.2010 - Az. 261 C 506/09).
  • AG Köln, 26.07.2010 - 261 C 506/09
    Auszug aus AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12
    In diesem Fall ist das Fahrzeug nur passives Objekt und könnte in gleicher Weise auch nach einem vorherigen Ausbau des Motors durch die Anlage gezogen werden (AG Koblenz, Urteil vom 06.12.1989 - Az. 15 C 2648/89; AG Köln, Urteil vom 26.07.2010 - Az. 261 C 506/09).
  • LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15

    Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs bei Verlassen des Förderbandes in einer

    Das Kraftfahrzeug befindet sich aber (wieder) in Betrieb im Sinne des § 7 StVG, wenn der eigentliche Waschvorgang bereits beendet ist, das Fahrzeug das Förderband, über das es zuvor automatisch gezogen worden war, wieder verlassen hat und es nunmehr gehalten ist, den Verkehrsraum durch eigene Motorkraft zu verlassen (entgegen AG Köln, Urteil vom 26.06.2012-272 C33/12, NJW-RR 2013, 227).

    Zwar ist in einer X-Straße ein Betrieb im Sinne von § 7 StVG zu verneinen, wenn es sich - wie hier - um einen automatisierten Waschvorgang handelt, bei dem das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor auf einem Förderband durch die X-Straße bewegt wird und der Fahrer keinen Einfluss auf den Ablauf des Waschvorgangs hat (vgl. AG Köln, Urteil vom 26.06.2012 - 272 C 33/12, NJW-RR 2013, 227).

    Die Kammer verkennt nicht, dass der Sachverhalt, welcher dem Urteil des AG Köln (Urteil vom 26.06.2012 - 272 C 33/12, NJW-RR 2013, 227) zugrunde lag, dem hiesigen Fall ähnlich ist, da auch dort der Waschvorgang bereits beendet war.

  • OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: "Betrieb" eines Kraftfahrzeugs bei einem

    Die besonderen Gefahren des Betriebes des Kraftfahrzeuges (Geschwindigkeit, Ausmaße, Gewicht) haben in diesem Moment keinerlei Relevanz entfaltet (zum gleichen Ergebnis kommend: KG Berlin in VersR 1977, 626; LG Paderborn, 5 S 56/14, Urteil vom 26. November 2014, juris; AG Köln, 272 C 33/12, Urteil vom 26.06.2012, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7 StVG Rdnr. 8).
  • LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14

    Waschstraßen-Urteil: Betreiber haften bei Schäden am Auto

    Wird in einer automatischen Autowaschanlage das Fahrzeug eines Benutzers auf das Fahrzeug eines davor befindlichen Benutzers, der die Waschstraße noch nicht verlassen hatte, aufgeschoben, greift der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Betreibers der Waschstraße ein (so: AG Aachen, DAR 2002, 273; AG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 9 C 439/13 -, juris; vgl. auch AG Köln NJW-RR 2013, 227).
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 12 U 57/19

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Betrieb" eines Kraftfahrzeugs bei einem

    Die besonderen Gefahren des eigentlichen Betriebes des Kraftfahrzeuges (Geschwindigkeit, Ausmaße, Gewicht) entfalten hingegen in diesem Moment keine Relevanz (Zum gleichen Ergebnis kommend: KG Berlin in VersR 1977, 626; LG Paderborn 5 S 56/14, Urteil vom 26.11.2014, juris; AG Köln 272 C 33/12, Urteil vom 26.06.2012, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 7 StVG Rn. 8).
  • AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer vollautomatischen Waschstraße

    Schließlich befinden sich die Fahrzeuge der Anlagenbenutzer während des Waschvorgangs im Leerlauf; von den fremdtransportierten PKW geht bis zum endgültigen Abschluss des Transportvorgangs keine eigene Betriebsgefahr aus (vgl. AG Köln, NJW-RR 2013, 227).
  • LG Koblenz, 10.12.2018 - 5 O 373/16

    Schadenersatz aus einem Unfallereignis: Kollision zweier Fahrzeuge in einer

    Ein Schadensersatzanspruch kann in diesem Fall allenfalls aus § 823 Abs. 1 BGB resultieren (vgl.: AG Köln, Urteil vom 26. Juni 2012 - 272 C 33/12 -, juris; AG Koblenz, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 15 C 2648/89 -, juris; LG Paderborn, Urteil vom 26. November 2014 - 5 S 65/14 -, juris; KG VersR 77, 626; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 7 StVG Rn. 8).
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