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   BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12   

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https://dejure.org/2013,3748
BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12 (https://dejure.org/2013,3748)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - X ARZ 507/12 (https://dejure.org/2013,3748)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 (https://dejure.org/2013,3748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 281 Abs 2 S 4 ZPO
    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz Ankündigung der Nichterhebung einer Zuständigkeitsrüge durch den Beklagten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses eines örtlich unzuständigen Gerichts bei fehlendem Verzicht des Beklagten auf die Geltendmachung der Rüge fehlender Zuständigkeit

  • rewis.io

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz Ankündigung der Nichterhebung einer Zuständigkeitsrüge durch den Beklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
    Umfang der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses eines örtlich unzuständigen Gerichts bei fehlendem Verzicht des Beklagten auf die Geltendmachung der Rüge fehlender Zuständigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verweisung durch unzuständiges Gericht ist bindend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bindende Verweisung durch das örtlich unzuständige Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 764
  • MDR 2013, 481
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78, BGHZ 71, 15, 17; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339).
  • BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76

    Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
    Abgesehen davon, dass der Beklagte an eine derartige Ankündigung nicht gebunden ist, so dass es ihm frei steht, die fehlende örtliche Zuständigkeit ungeachtet seiner Ankündigung vor der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zu rügen, geht § 39 Satz 1 ZPO auf die Erwägung zurück, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn sich der Beklagte in Kenntnis der Unzuständigkeit auf eine Verhandlung vor dem an sich unzuständigen Gericht einlassen und in einem späteren Stadium des Prozesses noch die Rüge der Unzuständigkeit erheben könnte (BGH, Urteil vom 26. Januar 1979 - V ZR 75/76, NJW 1979, 1104 unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung des Gesetzentwurfes des Bundesrats zur Änderung der ZPO vom 27. Februar 1973, BT-Drucks. 7/268 zu Art. 1 Nr. 3).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78, BGHZ 71, 15, 17; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
    Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634) oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
    Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634) oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2009 - 19 W 37/09

    Hilfsweiser Verweisungsantrag des Klägers wegen örtlicher Unzuständigkeit:

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
    Damit würde es von der Rechtsauffassung abweichen, die das Oberlandesgericht Stuttgart einer Entscheidung (NJW-RR 2010, 792) zugrunde gelegt hat.
  • LG Mannheim, 23.02.2016 - 2 O 61/15

    Rechtzeitigkeit des Vorbringens: Präklusion der Zuständigkeitsrüge nach Ablauf

    So ist der Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2013, 764 Rn. 10) auch nicht an eine im schriftlichen Vorverfahren gemachte Ankündigung, die fehlende örtliche Zuständigkeit in der mündlichen Verhandlung nicht rügen zu wollen, gebunden; vielmehr steht ihm frei, die fehlende örtliche Zuständigkeit ungeachtet einer gegenteiligen Ankündigung noch vor der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zu rügen.
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7; Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).

    Ein auf einem einfachen Verfahrensfehler beruhender Verweisungsbeschluss ist grundsätzlich bindend, wenn den Parteien vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt worden ist (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 9).

  • OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16

    Gerichtsstandbestimmung; Zweigniederlassung; Schadenaußenstelle;

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, Beschluss vom v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7 m.w.N.).
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