Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - I-3 Wx 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8783
OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - I-3 Wx 27/12 (https://dejure.org/2013,8783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2013 - I-3 Wx 27/12 (https://dejure.org/2013,8783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - I-3 Wx 27/12 (https://dejure.org/2013,8783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2358 Abs. 1; FamFG § 26; FamFG § 27 Abs. 1; FamFG § 2; BeurkG § 11
    Erbscheinsverfahren; Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich Testierfähigkeit bei notariellem Vermerk zur Geschäftsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung von Ermittlungen bzgl. eines notariell beurkundeten Testaments hinsichtlich Testierfähigkeit des Erblassers i.R.d. Erbscheinsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit: Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erbrecht - Erbscheinsverfahren - Verfahrensrechtliche Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts - Umfang und Grenzen

Verfahrensgang

  • AG Langenfeld - 47 VI 247/11
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - I-3 Wx 27/12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 782
  • DNotZ 2013, 620
  • FGPrax 2013, 172
  • FamRZ 2014, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entzug der elterlichen Sorge - keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12
    Die von Amts wegen einzuleitenden und durchzuführenden Ermittlungen sind jedoch so weit auszudehnen, wie es die Sachlage erfordert; mit anderen Worten muss das Verfahren geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die zu treffende Entscheidung zu erlangen (BVerfG FamRZ 2009, S. 1897 ff.; BGHZ 185, 272 ff.).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12
    Die richterliche Aufklärungspflicht ist verletzt, wenn Ermittlungen, zu denen nach dem Sachverhalt als solchem und dem Vorbringen der Beteiligten Anlass bestand, nicht durchgeführt worden sind; die Ermittlungen sind erst abzuschließen, wenn von weiteren Maßnahmen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 184, 269 ff.; Keidel-Sternal, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 26 Rdnr. 17 m.w. Nachw.).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12
    Die von Amts wegen einzuleitenden und durchzuführenden Ermittlungen sind jedoch so weit auszudehnen, wie es die Sachlage erfordert; mit anderen Worten muss das Verfahren geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die zu treffende Entscheidung zu erlangen (BVerfG FamRZ 2009, S. 1897 ff.; BGHZ 185, 272 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14

    Erbscheinverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts beim

    Insbesondere findet die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts dort ihre Grenze, wo es die Verfahrensbeteiligten allein oder hauptsächlich in der Hand haben, die notwendigen Erklärungen abzugeben und Beweismittel zu bezeichnen bzw. vorzulegen, um eine ihren Interessen entsprechende Entscheidung herbeizuführen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 782, juris-Rn. 14 f., m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17

    Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars

    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).
  • KG, 15.01.2016 - 13 UF 202/14

    Entziehung der elterlichen Sorge: Kindeswohlgefährdung aufgrund einer Vielzahl

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Mutter wurde vom Senat aus verfahrensrechtlichen Gründen mit Beschluss vom 8. August 2014 (FamRZ 2014, 69) verworfen.

    a) Problematisch ist - wie der Senat bereits im Beschluss vom 8. August 2014 (FamRZ 2014, 69; II/139f.) dargelegt hat - allein die Frage, ob das von der Mutter innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist mit E-Mail vom 25. Juni 2014 eingereichte elektronische Dokument in gehöriger Form unterzeichnet ist.

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2015 - 11 Wx 33/15

    Erbscheinsverfahren: Genehmigung der Beschwerdeeinlegung eines Kindes durch einen

    Insbesondere findet die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts dort ihre Grenze, wo es die Verfahrensbeteiligten allein oder hauptsächlich in der Hand haben, die notwendigen Erklärungen abzugeben und Beweismittel zu bezeichnen bzw. vorzulegen, um eine ihren Interessen entsprechende Entscheidung herbeizuführen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 782, juris-Rn. 14 f., m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligten trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 27 FamFG verpflichtet sind, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken (OLG Karlsruhe, ErbR 2015, 456 und Beschluss vom 10.06.2015, 11 Wx 33/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 124 und ErbR 2015, 451).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 W 101/21

    Beschwerde in einem Erbscheinerteilungsverfahren; Wechselbezüglichkeit der

    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2019 - 10 W 143/17; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht