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   BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13   

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https://dejure.org/2014,24082
BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13 (https://dejure.org/2014,24082)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2014 - AnwZ 3/13 (https://dejure.org/2014,24082)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13 (https://dejure.org/2014,24082)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 Abs 2 BRAO, § 160 Abs 2 BRAO, § 165 Abs 2 BRAO, § 42 Abs 2 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO
    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof: Selbstablehnung der Präsidentin des Bundesgerichtshofs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Selbstablehnung der Präsidentin des Bundesgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit; Bewerbung um die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof

  • Anwaltsblatt

    § 164 BRAO, § 48 ZPO
    Rechtsschutz bei Zulassung zum BGHAnwalt: BGH-Präsidentin ist befangen

  • Anwaltsblatt

    § 164 BRAO, § 48 ZPO
    Rechtsschutz bei Zulassung zum BGH-Anwalt: BGH-Präsidentin ist befangen

  • rewis.io

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof: Selbstablehnung der Präsidentin des Bundesgerichtshofs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 164; BRAO § 169; ZPO § 42 Abs. 2
    Selbstablehnung der Präsidentin des Bundesgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit; Bewerbung um die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1469
  • MDR 2014, 1465
  • AnwBl 2014, 959
  • AnwBl Online 2014, 306
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2012, aaO; BVerfGE 108, 122, 126).

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2012, aaO; BVerfGE 108, 122, 126).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2018 - RiZ 2/16

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, einem Verfahrensbeteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5 und vom 18. Dezember 2014 - V ZR 84/14, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5; BVerfGE 108, 122, 126/129).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 18. Dezember 2014 - V ZR 84/14, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7; jeweils mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfG, BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7).

  • BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, Rn. 5, juris; jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - AnwZ 1/14

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5 und vom 27. April 2015 - AnwZ 1/15, juris Rn. 5 mwN).
  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18

    Prozesse gegen VW und Daimler - Richter gegen Richter: Der Diesel-Streit in

    Maßgebend ist nicht, ob der Richter tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 42 Rn. 9 mwN.; BGH, Beschluss vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16

    Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ(Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6, vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 und vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5).
  • BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15. März 2012 V ZB 102/11, NJW 2012, 1890; vom 20. August 2014 AnwZ 3/13, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2014, 1465; vom 30. Oktober 2014 V ZB 196/13, MDR 2015, 50, jeweils m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 10.06.2020 - S 13 SF 1259/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Selbstablehnung und

    In jedem Fall muss schon der äußere Anschein von Befangenheit, der "böse Schein" von Voreingenommenheit (BVerfGE 108, 122, 129; BVerfG NJW 2018, 1307 Tz 17; BGH NJW-RR 2014, 1469 Tz 5 = MDR 2014, 1465) vermieden werden: "Justice must not only be done, it must also be seen to be done" (EGMR EuGRZ 93, 122).
  • BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15

    Anforderungen an die Akteneinsicht in Vorstandsprotokolle einer

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5 und vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren: Besorgnis des Befangenheit

  • OLG Braunschweig, 18.04.2018 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka gegen VW: Richter nicht befangen

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 78/18

    Selbstablehnung eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht

  • BGH, 18.08.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21

    Selbstablehnung einer Rechtsanwältin wegen Misstrauens hinsichtlich der

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 48/19
  • BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesrichters bei der Zulassung zur

  • OLG Hamm, 05.07.2021 - 6 WF 144/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Begriff des

  • OLG Köln, 09.06.2023 - 26 WF 68/23
  • LG München II, 07.12.2020 - 11 O 3124/20

    Zur Befangenheit einer Richterin im Dieselabgasskandal

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