Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 01.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.2014 - I-3 Wx 71/14   

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https://dejure.org/2014,17244
OLG Düsseldorf, 06.06.2014 - I-3 Wx 71/14 (https://dejure.org/2014,17244)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2014 - I-3 Wx 71/14 (https://dejure.org/2014,17244)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - I-3 Wx 71/14 (https://dejure.org/2014,17244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegenüber den Miterben durch Antrag auf amtliche Aufnahme des Inventars

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbin will von Miterben Auskunft über den Nachlass erhalten - Klage scheitert vor Gericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegenüber den Miterben durch Antrag auf amtliche Aufnahme des Inventars

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1476
  • MDR 2014, 1033
  • FamRZ 2015, 285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 23.01.1979 - 1 W 2296/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2014 - 3 Wx 71/14
    Dabei mag hier dahinstehen, ob dem Miterben, der zugleich Nachlassgläubiger ist ein solches Antragsrecht zusteht (verneinend: Staudinger/Marotzke, BGB, § 1994, Rdnr. 8 und § 2063; Rdnr. 19; Palandt/Weidlich, BGB, § 1994 Rdnr. 3; KG OLGZ 1979, 276 f.; a.A. z.B. Soergel/Stein, BGB, § 1994, Rdnr. 2).
  • OLG Naumburg, 22.07.2021 - 2 U 1/21

    Erbauseinandersetzung: Folgen des Wegfalls der Teilungsreife für den Nachlass

    Denn die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung (vgl. BGH, Urteil v. 25.06.2003, IV ZR 285/02, NJW 2003, 3268, in juris Rz. 12 m.w.N.; BGH, Urteil v. 07.10.2020, IV ZR 69/20, NJW 2021, 157, in juris Rz. 10 m.w.N.; Schütte, a.a.O., § 2038 Rn. 49.1 m.w.N.; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.04.2014, I-7 U 296/12, FamRZ 2015, 285, in juris Rz. 27).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33532
LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13 (https://dejure.org/2014,33532)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.07.2014 - 8 S 316/13 (https://dejure.org/2014,33532)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 8 S 316/13 (https://dejure.org/2014,33532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1476
  • FamRZ 2015, 270
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Das Interesse an einer schnellen Erledigung überwiegt im konkreten Fall nicht gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz (vgl. BGH NJW 2000, 2024).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Das aufhebende und zurückverweisende Urteil ist gemäß § 708 Nr. 10 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären, da aus ihm die Vollstreckung insoweit betrieben werden kann, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (so auch OLG München NZM 2002, 1032; Münchener Kommentar- Rimmelspacher , a.a.O., Zöller- Heßler , ZPO, 28. Aufl. 2010, § 538 Rn. 59).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Prozessfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess in eigener Person oder durch einen selbst bestellten Prozessbevollmächtigten zu führen, das heißt Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen und entgegenzunehmen (vgl. BGH WM 2007, 229 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 10495/08

    Gegen kirchliche Maßnahmen kann Verwaltungsgericht angerufen werden

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Eine Begutachtung zur Klärung der Prozessfähigkeit darf das Gericht erst nach persönlicher Anhörung der betroffenen Partei (Art. 103 Abs. 1 GG) anordnen (BGH NJW 2009, 1223).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92

    Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Die Prozessfähigkeit der Parteien ist als Prozessvoraussetzung vom Gericht in jeder Verfahrenslage von Amts wegen im Freibeweisverfahren (vgl. allgemein zu den Prozessvoraussetzungen: BGH NJW 1992, 627; 1951, 441; 1987, 2875; MDR 1992, 1181) zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO).
  • OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06

    Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Da Störungen der Geistestätigkeit jedoch nach der Lebenserfahrung als Ausnahmeerscheinung anzusehen sind, trifft die sich auf Prozessunfähigkeit infolge Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB berufende Partei eine sekundäre Darlegungslast: Sie muss erforderlichenfalls Umstände dartun, die die tatsächliche Vermutung der Prozessfähigkeit erschüttern (BGH NJW 1983, 997; Münchener Kommentar- Lindacher , a.a.O.), andernfalls ist auf Grundlage der allgemeinen Lebenserfahrung von der Prozessfähigkeit der betreffenden Partei auszugehen (OLGR München 2007, 77).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZB 81/90

    Neues tatsächliches Vorbringen zur Rechtswirksamkeit einer Vollmacht -

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Die Prozessfähigkeit der Parteien ist als Prozessvoraussetzung vom Gericht in jeder Verfahrenslage von Amts wegen im Freibeweisverfahren (vgl. allgemein zu den Prozessvoraussetzungen: BGH NJW 1992, 627; 1951, 441; 1987, 2875; MDR 1992, 1181) zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO).
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