Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40828
OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13 (https://dejure.org/2013,40828)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.11.2013 - 3 W 84/13 (https://dejure.org/2013,40828)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. November 2013 - 3 W 84/13 (https://dejure.org/2013,40828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 25 Abs 1 S 1 HGB, § 25 Abs 2 HGB
    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit des mit dem Erwerber eines Handelsgeschäfts vereinbarten Haftungsausschlusses

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 25
    Mögliche Haftung aufgrund Firmentfortführung wegen Verwendung von Marke und Internetadresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsübernahme des Erwerbers eines Handelsgeschäfts und der Bezeichnung; Eintragung eines vereinbarten Haftungsausschlusses im Handelsregister

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Eintragung des Ausschlusses der Haftung wegen Firmenfortführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 1 S. 1; HGB § 25 Abs. 2
    Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung wegen Firmenfortführung: Eintragung eines Haftungsausschlusses ins Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Annahme einer Haftung wegen Firmenfortführung möglich, wenn Erwerber eine Marke und eine Internetadresse fortführt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme einer Haftung wegen Firmenfortführung möglich, wenn Erwerber eine Marke und eine Internetadresse fortführt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 672
  • ZIP 2014, 569
  • FGPrax 2014, 85
  • DB 2014, 887
  • Rpfleger 2014, 327
  • NZG 2014, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
    Gleichwohl kann nach Ansicht des Senats nicht ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht in der Weiterverwendung einer Marke ("G....-L...."), einer Bezeichnung eines Geschäftslokals (die Internetadresse ist die Bezeichnung eines virtuellen Geschäftslokals) oder einer Etablissementbezeichnung eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB auslösende Firmenfortführung erblickt, weil es entscheidend darauf abstellt, dass die Bezeichnung so geführt wird, dass der Verkehr sie als eine vom Unternehmer gewählte Firma ansieht, mag sie auch im handelsrechtlichen Sinne keine Firma sein (ebenso OLG München,GmbHR2008,705;vgl. BGH NJW 1987, 1633 sowie - allerdings die Voraussetzungen einer Haftung in solchen Fällen jeweils verneinend: LG Aachen, BeckRS 2009, 26989; LG Bonn NJW-RR 2005, 1559).
  • OLG Hamm, 13.08.1991 - 15 W 195/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
    Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
    Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
  • OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
    Der nachgewiesene rechtsgeschäftliche Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB ist nur dann eine eintragungsfähige Tatsache, wenn auch die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB tatsächlich gegeben sind (OLG Schleswig, FGPrax 2012, 126).
  • LG Bonn, 16.09.2005 - 15 O 193/05

    Abgrenzung Firma / Geschäftsbezeichnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
    Gleichwohl kann nach Ansicht des Senats nicht ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht in der Weiterverwendung einer Marke ("G....-L...."), einer Bezeichnung eines Geschäftslokals (die Internetadresse ist die Bezeichnung eines virtuellen Geschäftslokals) oder einer Etablissementbezeichnung eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB auslösende Firmenfortführung erblickt, weil es entscheidend darauf abstellt, dass die Bezeichnung so geführt wird, dass der Verkehr sie als eine vom Unternehmer gewählte Firma ansieht, mag sie auch im handelsrechtlichen Sinne keine Firma sein (ebenso OLG München,GmbHR2008,705;vgl. BGH NJW 1987, 1633 sowie - allerdings die Voraussetzungen einer Haftung in solchen Fällen jeweils verneinend: LG Aachen, BeckRS 2009, 26989; LG Bonn NJW-RR 2005, 1559).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 261/95

    Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im voraus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
    Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
  • LG Aachen, 08.05.2009 - 6 S 226/08

    Keine Haftung aus Betriebsübernahme bei Fortführung einer Internetplattform

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
    Gleichwohl kann nach Ansicht des Senats nicht ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht in der Weiterverwendung einer Marke ("G....-L...."), einer Bezeichnung eines Geschäftslokals (die Internetadresse ist die Bezeichnung eines virtuellen Geschäftslokals) oder einer Etablissementbezeichnung eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB auslösende Firmenfortführung erblickt, weil es entscheidend darauf abstellt, dass die Bezeichnung so geführt wird, dass der Verkehr sie als eine vom Unternehmer gewählte Firma ansieht, mag sie auch im handelsrechtlichen Sinne keine Firma sein (ebenso OLG München,GmbHR2008,705;vgl. BGH NJW 1987, 1633 sowie - allerdings die Voraussetzungen einer Haftung in solchen Fällen jeweils verneinend: LG Aachen, BeckRS 2009, 26989; LG Bonn NJW-RR 2005, 1559).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2018 - 5 W 73/17

    Handelsregister: Eintragung des Haftungsauschlusses bei Übernahme einer GmbH;

    Soweit frühere obergerichtliche Entscheidungen mit Blick auf den damaligen Meinungsstand, auf den auch die Beschwerde unter Verweis auf - ausnahmslos - ältere Kommentierungen abhebt, insoweit eine großzügigere Betrachtung an den Tag gelegt haben (vgl. OLG München, ZIP 2008, 1323; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1558; OLG Zweibrücken, ZIP 2014, 569), erscheint dies dem Senat nunmehr als überholt.
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17

    Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

    Soweit die Beklagte zu 4) den Firmenkern ("d.24.de") der d.24.de - Gesellschaften weiter nutzte, erfolgte dies nicht "firmenmäßig", sondern zur Bezeichnung der von der Beklagten zu 4) betriebenen Geschäfte (vgl. BFH, Urteil vom 20.05.2014 - VII R 46/13 juris Tz. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013 - 3 W 84/13 = NJW-RR 2014, 672).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht