Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 25 Abs 1 S 1 HGB, § 25 Abs 2 HGB
Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit des mit dem Erwerber eines Handelsgeschäfts vereinbarten Haftungsausschlusses - Deutsches Notarinstitut
HGB § 25
Mögliche Haftung aufgrund Firmentfortführung wegen Verwendung von Marke und Internetadresse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsübernahme des Erwerbers eines Handelsgeschäfts und der Bezeichnung; Eintragung eines vereinbarten Haftungsausschlusses im Handelsregister
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Eintragung des Ausschlusses der Haftung wegen Firmenfortführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 25 Abs. 1 S. 1; HGB § 25 Abs. 2
Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung wegen Firmenfortführung: Eintragung eines Haftungsausschlusses ins Handelsregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Annahme einer Haftung wegen Firmenfortführung möglich, wenn Erwerber eine Marke und eine Internetadresse fortführt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahme einer Haftung wegen Firmenfortführung möglich, wenn Erwerber eine Marke und eine Internetadresse fortführt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 672
- ZIP 2014, 569
- FGPrax 2014, 85
- DB 2014, 887
- Rpfleger 2014, 327
- NZG 2014, 496
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85
Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
Gleichwohl kann nach Ansicht des Senats nicht ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht in der Weiterverwendung einer Marke ("G....-L...."), einer Bezeichnung eines Geschäftslokals (die Internetadresse ist die Bezeichnung eines virtuellen Geschäftslokals) oder einer Etablissementbezeichnung eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB auslösende Firmenfortführung erblickt, weil es entscheidend darauf abstellt, dass die Bezeichnung so geführt wird, dass der Verkehr sie als eine vom Unternehmer gewählte Firma ansieht, mag sie auch im handelsrechtlichen Sinne keine Firma sein (ebenso OLG München,GmbHR2008,705;vgl. BGH NJW 1987, 1633 sowie - allerdings die Voraussetzungen einer Haftung in solchen Fällen jeweils verneinend: LG Aachen, BeckRS 2009, 26989; LG Bonn NJW-RR 2005, 1559). - OLG Hamm, 13.08.1991 - 15 W 195/91
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht. - OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
- OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11
- LG Bonn, 16.09.2005 - 15 O 193/05
Abgrenzung Firma / Geschäftsbezeichnung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
Gleichwohl kann nach Ansicht des Senats nicht ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht in der Weiterverwendung einer Marke ("G....-L...."), einer Bezeichnung eines Geschäftslokals (die Internetadresse ist die Bezeichnung eines virtuellen Geschäftslokals) oder einer Etablissementbezeichnung eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB auslösende Firmenfortführung erblickt, weil es entscheidend darauf abstellt, dass die Bezeichnung so geführt wird, dass der Verkehr sie als eine vom Unternehmer gewählte Firma ansieht, mag sie auch im handelsrechtlichen Sinne keine Firma sein (ebenso OLG München,GmbHR2008,705;vgl. BGH NJW 1987, 1633 sowie - allerdings die Voraussetzungen einer Haftung in solchen Fällen jeweils verneinend: LG Aachen, BeckRS 2009, 26989; LG Bonn NJW-RR 2005, 1559). - BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 261/95
Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im voraus
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht. - LG Aachen, 08.05.2009 - 6 S 226/08
Keine Haftung aus Betriebsübernahme bei Fortführung einer Internetplattform
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13
Gleichwohl kann nach Ansicht des Senats nicht ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht in der Weiterverwendung einer Marke ("G....-L...."), einer Bezeichnung eines Geschäftslokals (die Internetadresse ist die Bezeichnung eines virtuellen Geschäftslokals) oder einer Etablissementbezeichnung eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB auslösende Firmenfortführung erblickt, weil es entscheidend darauf abstellt, dass die Bezeichnung so geführt wird, dass der Verkehr sie als eine vom Unternehmer gewählte Firma ansieht, mag sie auch im handelsrechtlichen Sinne keine Firma sein (ebenso OLG München,GmbHR2008,705;vgl. BGH NJW 1987, 1633 sowie - allerdings die Voraussetzungen einer Haftung in solchen Fällen jeweils verneinend: LG Aachen, BeckRS 2009, 26989; LG Bonn NJW-RR 2005, 1559).
- OLG Saarbrücken, 16.01.2018 - 5 W 73/17
Handelsregister: Eintragung des Haftungsauschlusses bei Übernahme einer GmbH; …
Soweit frühere obergerichtliche Entscheidungen mit Blick auf den damaligen Meinungsstand, auf den auch die Beschwerde unter Verweis auf - ausnahmslos - ältere Kommentierungen abhebt, insoweit eine großzügigere Betrachtung an den Tag gelegt haben (vgl. OLG München, ZIP 2008, 1323; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1558; OLG Zweibrücken, ZIP 2014, 569), erscheint dies dem Senat nunmehr als überholt. - OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17
Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung
Soweit die Beklagte zu 4) den Firmenkern ("d.24.de") der d.24.de - Gesellschaften weiter nutzte, erfolgte dies nicht "firmenmäßig", sondern zur Bezeichnung der von der Beklagten zu 4) betriebenen Geschäfte (vgl. BFH, Urteil vom 20.05.2014 - VII R 46/13 juris Tz. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013 - 3 W 84/13 = NJW-RR 2014, 672).