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   BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13   

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https://dejure.org/2014,36193
BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13 (https://dejure.org/2014,36193)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - III ZR 559/13 (https://dejure.org/2014,36193)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - III ZR 559/13 (https://dejure.org/2014,36193)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 167 ZPO
    Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der Klageschrift durch Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem Prozesskostenhilfeantrag

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 282 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbare Handlungen des Klägers bei der alsbaldigen Zustellung einer Klageschrift

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung; alsbaldige Zustellung der Klagefrist; Prozesskostenhilfe; Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Zustellung "demnächst"

  • Anwaltsblatt

    § 204 BGB, § 167 ZPO
    Klagezustellung "demnächst": Wann muss Anwalt bei Gericht nachfragen?

  • rewis.io

    Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der Klageschrift durch Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem Prozesskostenhilfeantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Zumutbare Handlungen des Klägers bei der alsbaldigen Zustellung einer Klageschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alsbaldige Zustellung der Klage - und der PKH-Antrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestreiten mit Nichtwissen - und die Vorgänge im eigenen Geschäfts- und Verantwortungsbereich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem (vollständigen) PKH-Antrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem Prozesskostenhilfegesuch

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 204 BGB, § 167 ZPO
    Klagezustellung "demnächst": Wann muss Anwalt bei Gericht nachfragen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem Prozesskostenhilfegesuch

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem Prozesskostenhilfegesuch

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 204 BGB, § 167 ZPO
    Klagezustellung "demnächst": Wann muss Anwalt bei Gericht nachfragen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 125
  • MDR 2015, 295
  • FamRZ 2015, 255
  • WM 2014, 2314
  • AnwBl 2015, 181
  • AnwBl Online 2015, 83
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13
    Eine Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung ist bei dieser Fallgestaltung entbehrlich, weil der Kläger darauf vertrauen darf, dass vor einer etwaigen Gerichtskostenanforderung über sein Prozesskostenhilfegesuch befunden wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. April 2004, IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575).

    Zwar obliegt es einem Kläger, sofern er - wie hier - den Gerichtskostenvorschuss nicht sogleich entrichtet, grundsätzlich, spätestens nach sechs Wochen nachzufragen, wenn die Gerichtskostenrechnung ausbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575, 1576 mwN).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 195/06

    Verjährungshemmung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13
    Ob dies der Fall gewesen wäre, wenn die Klage unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht worden wäre, ist im Hinblick darauf, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers erst mit Schriftsatz vom 18. Januar 2012 - und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist - mitgeteilt hat, das Prozesskostenhilfegesuch möge unverzüglich zugestellt werden, fraglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - IX ZR 195/06, NJW 2008, 1939 Rn. 17; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2010, 3083 Rn. 15 ff), kann jedoch auf sich beruhen.
  • BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08

    Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13
    Dies hat zur Folge, dass eine Erklärung mit Nichtwissen unzulässig ist, wenn und soweit diese Informationspflicht besteht (z.B. Senatsurteil vom 2. Juli 2009 - III ZR 333/08, NJW-RR 2009, 1666 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 27/10

    Beratungspflichtverletzung des Anlageberaters trotz richtigen Prospekts;

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13
    Sollte sich erweisen, dass dem Kläger wahrheitswidrig das Vorliegen der Sachverständigenstellungnahme vorgegaukelt wurde, streitet ohnedies zu seinen Gunsten eine durch die Lebenserfahrung begründete (tatsächliche) Vermutung dafür, dass er als Anlageinteressent bei richtiger Aufklärung von der Investition abgesehen hätte (vgl. st. Senatsrechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 14. April 2011 - III ZR 27/10, NJW-RR 2011, 1139 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 06.02.2014 - VII ZR 160/12

    Gewährleistung im Werkvertrag: Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13
    Das Berufungsgericht hat damit die Anforderungen an die Substantiierung des Sachvortrags offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag des Klägers in der gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen, was ebenfalls einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - VII ZR 160/12, NJW-RR 2014, 456 Rn. 12).
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13
    Ob dies der Fall gewesen wäre, wenn die Klage unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht worden wäre, ist im Hinblick darauf, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers erst mit Schriftsatz vom 18. Januar 2012 - und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist - mitgeteilt hat, das Prozesskostenhilfegesuch möge unverzüglich zugestellt werden, fraglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - IX ZR 195/06, NJW 2008, 1939 Rn. 17; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2010, 3083 Rn. 15 ff), kann jedoch auf sich beruhen.
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Denn eine Zustellung ist danach dann "demnächst" iSv. § 167 ZPO erfolgt, "wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten" (so aus jüngster Zeit beispielhaft BGH 25. September 2015 - V ZR 203/14 -; ebenso 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 5; 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14 - Rn. 25; 5. November 2014 - III ZR 559/13 -; 15. November 2012 - I ZR 86/11 -; ebenso BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227 für eine Kündigungsschutzklage) .
  • BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung:

    Der anschließende Zeitablauf lag in der Sphäre des Gerichts und ist ihm nicht zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2014 - III ZR 559/13, NJW-RR 2015, 125 Rn. 16).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Zwar findet eine Zurechnung fremden Wissens nur bei gesetzlicher Vertretung statt (vgl. MüKo-ZPO/ Fritsche , 5. Aufl. 2016, § 138 Rn. 30; Zöller/ Greger , Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 138, Rn. 16); Lange , NJW 1990, 3235; OLG Karlsruhe v. 28.09.1996 - 1 U 117/94, r+s 1997, 107), jedoch trifft die Partei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in diesem Zusammenhang die Pflicht, die ihr möglichen Informationen von Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind, weil sie sich nicht durch arbeitsteilige Organisation ihres Betätigungsbereichs ihren prozessualen Erklärungspflichten entziehen kann (vgl. BGH v. 15.11.1989 - VIII ZR 46/89, BGHZ 109, 205; v. 07.10.1998 - VIII ZR 100/97, NJW 1999, 53; v. 19.04.2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612; v. 24.07.2003 - VII ZR 79/02, NJW-RR 2004, 92; v. 05.11.2014 - III ZR 559/13, NJW-RR 2015, 125).
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