Rechtsprechung
   OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2554
OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14 (https://dejure.org/2015,2554)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2015 - 31 Wx 459/14 (https://dejure.org/2015,2554)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 31 Wx 459/14 (https://dejure.org/2015,2554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Einer Pflichtteilsklausel in Kombination mit der Anordnung der Gleichbehandlung der gemeinsamen Kinder kann für die wechselbezügliche Anordnung von deren Einsetzung als Schlusserben sprechen.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2084, 2269, 2270, 2271
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur wechselbezüglichen Einsetzung gemeinsamer Kinder als Schlusserben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung gemeinsamer Abkömmlinge als Schlusserben; Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen

  • rewis.io

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

  • erbrechtsiegen.de

    Erbeinsetzung Kinder als Schlusserben durch Pflichtteilsklausel mit Anordnung der Gleichbehandlung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments kann Einsetzung der Kinder als Schlusserben ergeben

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Eltern vergessen in einem gemeinschaftlichen Testament die Einsetzung der Kinder als Schlusserben - Gericht legt Testament aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments kann Einsetzung der Kinder als Schlusserben ergeben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung eines emeinschaftlichen Testaments das keine ausdrückliche Schlusserbeneinsetzung der Kinder enthält

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berliner Testament und die Einsetzung der Schlusserben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlende Schlusserbeneinsetzung bei Berliner Testament

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehegattentestament: Aus Blutsverwandten werden oft Blutsfeinde - Erben leiden bei unklaren Erbregelungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Schlusserbeneinsetzung bei Berliner Testament

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtteilsklausel in Kombination mit Anordnung der Gleichbehandlung gemeinsamer Kinder kann wechselbezügliche Anordnung der gemeinsamen Schlusserbeneinsetzung sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung gemeinsamer Abkömmlinge als Schlusserben

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 775
  • FamRZ 2015, 1835
  • Rpfleger 2015, 552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    Auszug aus OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14
    Diese auf den - wahren - Willen des Erblassers gerichtete Testamentsauslegung ist nur dadurch begrenzt, dass der Wille des Erblassers im Testament irgendwie Ausdruck gefunden haben muss (Senat, NJW-RR 2013, 202, Gründe unter 1.a) m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.1992 - 7 U 164/91

    Maßstäbe für die Auslegung von Erbverträgen; Aufklärungspflicht eines Notars;

    Auszug aus OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14
    Denn mit einer Verwirkungsklausel möchten Ehegatten ihre Kinder im Grundsatz lediglich enterben, dagegen ist die Annahme, dass die Kinder als Schlusserben bedacht seien sollen, nur ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. Reymann, MittBayNot 2011, 411 in Anmerkung zu OLG Frankfurt mit BayNot 2012, 409 und OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 841; siehe auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 837 unter II .2. b. aa. (b)).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13

    Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne

    Auszug aus OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14
    Denn mit einer Verwirkungsklausel möchten Ehegatten ihre Kinder im Grundsatz lediglich enterben, dagegen ist die Annahme, dass die Kinder als Schlusserben bedacht seien sollen, nur ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. Reymann, MittBayNot 2011, 411 in Anmerkung zu OLG Frankfurt mit BayNot 2012, 409 und OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 841; siehe auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 837 unter II .2. b. aa. (b)).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung,

    Insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist nach den allgemeinen für die Auslegung letztwilliger Verfügungen geltenden Regeln sorgfältig zu prüfen, ob sich der Wille der Ehegatten feststellen lässt, dass das gemeinsame Vermögen nach dem Tode des Längstlebenden an diese fallen soll (OLG München, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 31 Wx 459/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2015 - 15 W 142/15

    Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung

    Hinsichtlich der sog. Pflichtteilsstrafklausel ist allgemein anerkannt, dass diese zwar Ansatzpunkt für die Auslegung im Sinne einer Schlusserbeneinsetzung sein kann, die Pflichtteilsstrafklausel selbst hierfür aber regelmäßig nicht ausreicht, da sich ihr Sinn eben auch in der bloßen Sanktionierung einer Inanspruchnahme des überlebenden Ehegatten erschöpfen kann (OLG München NJW-RR 2015, 775 Textziff. 12; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 308 Textziff. 25; Senat NJW-RR 2004, 1520 Textziff. 27).
  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der

    Hinsichtlich der sogen. Pflichtteilsstrafklausel ist deshalb allgemein in Rspr. und Lit. anerkannt, dass diese zumindest Ansatzpunkt für die Auslegung des Testamentes im Sinne der Schlusserbeneinsetzung sein und jedenfalls bei Hinzutreten weiterer Umstände eine solche Auslegung rechtfertigen kann (vgl. u. a. BayObLG a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O; OLG München, Beschl. vom 23.2.2015 - 31 Wx 459/14, ErbR 2015, 222, Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.1.2014 - I-3 Wx 64/13, ErbR 2014, 446 Rn. 25; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Auflage, § 2269 Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht