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   BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14   

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https://dejure.org/2015,9887
BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14 (https://dejure.org/2015,9887)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2015 - V ZR 178/14 (https://dejure.org/2015,9887)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - V ZR 178/14 (https://dejure.org/2015,9887)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 3 WoEigG, § 199 Abs 1 BGB, § 199 Abs 5 BGB, § 242 BGB, § 535 BGB
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verjährung und/oder Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der zweckwidrigen Wohnnutzung einer vermieteten Teileigentumseinheit

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG, § 14 Nr. 2 WEG, § 199 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassung der langjährigen zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnraum; Nutzung von Hobbyräumen zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken; Verjährung des Unterlassunsanspruchs bzgl. der Nutzung einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wiederaufleben eines Unterlassungsanspruches bei zweckwidriger Nutzung von Sondereigentum durch Neuvermietung; §§ 199 Abs. 1, 5, 242 BGB; 15 Abs. 3 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweckwidrige Nutzung von Teileigentum als Wohnraum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 199 Abs. 1 und 5, § 242
    Verjährung und Verwirkung des Unterlassungsanspruchs gegenüber einem Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Wohnnutzung entgegen der Teilungserklärung

  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verjährung und/oder Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der zweckwidrigen Wohnnutzung einer vermieteten Teileigentumseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassung der langjährigen zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnraum; Nutzung von Hobbyräumen zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken; Verjährung des Unterlassunsanspruchs bzgl. der Nutzung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassung zweckwidriger Nutzung verjährt nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Streit in der WEG wegen zweckwidriger Nutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der als Wohnung genutzte Keller - und die Unterlassungsansprüche der anderen Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das zweckwidrig als Wohnraum genutzte Teileigentum - und die Verjährung des Unterlassungsanspruchs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zweckfremde Vermietung in WEG: Unterlassungsanspruch selbst nach Jahrzehnten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Unterlassungsansprüchen der Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung des Sondereigentums

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kellerräume als Wohnung vermietet - wann verjährt Unterlassungsanspruch?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum zweckwidrig nutzen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Unzulässiges Wohnen im Teileigentum - Verjährung oder Verwirkung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnen im Hobbyraum - Unterlassungsanspruch auch noch nach Jahrzehnten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnen im Hobbyraum - Unterlassungsanspruch auch nach Jahrzehnten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum zweckentfremdet

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum muss unterlassen werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsansprüche wegen zweckwidriger Nutzung verjähren nicht

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung und Verwirkung bei unzulässiger Nutzung (IMR 2015, 289)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 781
  • ZIP 2015, 44
  • MDR 2015, 697
  • NZM 2015, 495
  • ZMR 2015, 11
  • ZMR 2015, 731
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    a) Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005- V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235 Rn. 10).

    An dem sogenannten Zeitmoment fehlt es in der Regel, wenn eine wiederholte Störung einen neuen Anspruch auslöst (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04, aaO Rn. 11).

    Jedenfalls eine solche Neuvermietung stellt in der Regel aus Sicht aller Beteiligten eine Zäsur dar (vgl. auch Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005- V ZR 169/04, aaO Rn. 11).

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Die Nutzung solcher Nebenräume zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist jedenfalls dann nicht gestattet, wenn sie - wie hier - die Anlage um eine weitere Wohneinheit vergrößert (näher Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, GE 2015, 523 Rn. 10, jeweils mwN).

    Dies begründet einen Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer sowohl aus § 1004 Abs. 1 BGB als auch aus § 15 Abs. 3 WEG, und zwar gemäß § 14 Nr. 2 WEG auch bei einer Gebrauchsüberlassung an Dritte (vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Mai 2014- V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 11 mwN).

    Darüber hinaus erschöpft sich die Störung nicht in der Gebrauchsüberlassung; vielmehr ist davon auszugehen, dass der vermietende Wohnungseigentümer auch nach diesem Zeitpunkt in der Lage ist, die weitere Störung zu verhindern (näher Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 12 ff. mwN).

  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Solange die Nutzung anhalte, könne die Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt werden (LG Hamburg, ZWE 2014, 31, 33; Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 134; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 15 Rn. 47; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 105).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    c) Ob die Verwirkung während eines lange andauernden Mietverhältnisses eintreten kann, bedarf ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie auch den Sonderrechtsnachfolger bindet (vgl. zu einem langjährig andauernden Mietverhältnis in einem besonders gelagerten Einzelfall Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266 f.).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Die Nutzung solcher Nebenräume zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist jedenfalls dann nicht gestattet, wenn sie - wie hier - die Anlage um eine weitere Wohneinheit vergrößert (näher Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, GE 2015, 523 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    c) Der Senat hat sich der letzteren Auffassung bereits in einer Fallkonstellation angeschlossen, in der es um eine auf einzelne Räume der Wohnung beschränkte zweckwidrige Nutzung durch den Sondereigentümer selbst ging (Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 7).
  • LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08
    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Die Störung setze sich jedenfalls bei gleichbleibender Qualität der Nutzung lediglich fort (Jacoby, ZWE 2012, 70, 74 f.; ähnlich LG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 5 T 48/08, juris Rn. 58 ff.).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden

    (2) Eine andere Beurteilung der Verjährung folgt nicht aus der Rechtsprechung des Senats, wonach eine Verjährung von Unterlassungsansprüchen nicht in Betracht kommt, wenn eine einheitliche Dauerhandlung vorliegt, die den rechtswidrigen Zustand fortlaufend aufrechterhält und die die Verjährungsfrist deshalb gar nicht in Gang setzt, oder wenn es sich um wiederholte Störungen handelt, die jeweils neue Ansprüche begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 7; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, NJW-RR 2015, 781 Rn. 9; Urteil vom 12. Juni 2015 - V ZR 168/14, NJW-RR 2016, 24 Rn. 31).
  • BGH, 20.10.2017 - V ZR 42/17

    Nachbarrecht: Tatsächliche Vermutung einer Errichtung einer Grenzanlage mit dem

    Handlungsstörer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB ist aber auch derjenige, der die Beeinträchtigung durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht und in der Lage ist, die unmittelbar auftretende Störung zu verhindern (vgl. Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, MDR 2014, 1019 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, MDR 2015, 697 Rn. 10).
  • BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14

    Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen

    Bei einer derartigen Sachlage kommt eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs nicht in Betracht, wobei dahinstehen kann, ob es sich um eine einheitliche Dauerhandlung handelt, die den rechtswidrigen Zustand fortlaufend aufrechterhält und die Frist deshalb gar nicht in Gang gesetzt wird oder wiederholte Störungen jeweils neue Ansprüche begründen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 juris Rn. 9).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZMR 2015, 731 Rn. 12 mwN).

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, ohne dass es darauf ankäme, ob und unter welchen Voraussetzungen eine eingetretene Verwirkung den Kläger als Rechtsnachfolger binden kann (offen gelassen durch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, aaO Rn. 14).

  • LG Krefeld, 20.04.2018 - 1 S 68/17

    Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten?

    Die Kammer wertet die Störung durch das unkontrollierte Wachsenlassen eines Baumes jedoch als eine Dauerhandlung, so dass der Anspruch im Ergebnis nicht verjährt (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 781).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    An dem sogenannten Zeitmoment fehlt es in der Regel, wenn eine wiederholte Störung einen neuen Anspruch auslöst (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04, NZM 2006, 192 Rn. 10 f.; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 12).

    Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt deren Eigentümer davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von der Teilungserklärung gedeckt wäre (vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 13 a.E.).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen die eingetretene Verwirkung - wie das Berufungsgericht meint - auch etwaige Sonderrechtsnachfolger bindet (vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015- V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 14), kann daher ebenso dahinstehen wie die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer trotz eingetretener Verjährung oder Verwirkung ihrer Unterlassungsansprüche den rechtswidrigen Gebrauch durch einen Mehrheitsbeschluss für die Zukunft untersagen können (vgl. hierzu OLG Hamm, NZM 2009, 624, 625; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 158).

  • BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18

    Verjährung des Anspruch eines Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines

    aa) Der Bundesgerichtshof hat für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts bereits entschieden, dass bei einer zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnraum der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer aus § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 3 WEG nicht verjährt, solange die Nutzung andauert (BGH Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 - NJW-RR 2015, 781 Rn. 9; vgl. auch BGH Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11 - ZMR 2011, 967 Rn. 7).

    Zur Begründung wurde dabei im Wesentlichen darauf abgestellt, dass in diesem Fall der Schwerpunkt der Störung nicht vornehmlich in der Aufnahme der zweckwidrigen Nutzung liegt, sondern die übrigen Wohnungseigentümer in gleicher Weise dadurch beeinträchtigt werden, dass die zweckwidrige Nutzung dauerhaft aufrechterhalten wird (BGH Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 - NJW-RR 2015, 781 Rn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen

    Eine nutzungsbeschränkende Vereinbarung ließe sich aus der Bezeichnung "Hobbyraum" in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan nur dann herleiten, wenn eine ausdrückliche Nutzungsregelung, wie vorliegend in § 5 der Teilungserklärung, fehlt (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BGH, NJW-RR 2015, 781; BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - V ZA 1/11 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, MDR 2004, 1178).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich auch aus der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2015 (NJW-RR 2015, 781) nichts anderes.

  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in

    Entscheidend ist insoweit die allgemein anerkannte Unterscheidung zwischen einmaligen Handlungen, die zu einer fortdauernden Beeinträchtigung, einer Fortwirkung des Eingriffs führen - dann kann die Verjährung mit der Handlung (Zuwiderhandlung, § 199 Abs. 5 BGB) zu laufen beginnen - und Dauerhandlungen, bei denen der Eingriff andauert - dann kann die Verjährung nicht beginnen, solange der Eingriff andauert (siehe dazu etwa Palandt-Herrler, BGB, 78. Aufl., § 1004 Rn. 45 und Palandt-Ellenberger, a. a. O., § 199 Rn. 22 f.; MüKo BGB/Grothe, 8. Aufl., § 199 Rn. 13, 15; als Beispiele aus der Rechtsprechung etwa BGH NJW 1994, 999, 1000 f. - zum Beseitigungsanspruch; BGH NJW-RR 2016, 24 Rn. 31; BGH NJW-RR 2015, 781 Rn. 9; BGH NJW 2004, 1035, 1036 - jeweils zum Unterlassungsanspruch).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

    Die Verjährung kann daher nicht eintreten, solange der Beklagte gegen § 5 Nr. 1 ErbbV verstößt (vgl. Senat, Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 135/83, NJW 1985, 1464, 1465; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, juris Rn. 9).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber

  • OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17

    Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung mietvertragswidriger Nutzung von

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22

    Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges

  • LG Berlin, 01.10.2019 - 52 O 164/18

    Namensanmaßung bei Nutzung eines Politikernamens für eine parteinahe Stiftung

  • OLG Dresden, 09.08.2019 - 5 U 936/19

    Rückzahlung überzahlter Betriebskosten

  • LG Karlsruhe, 30.12.2020 - 11 S 129/18

    Keller darf nicht als Wohnung genutzt werden!

  • OLG Dresden, 19.09.2016 - 5 U 566/16

    Zulässigkeit des Widerspruchs gegen eine Arrestanordnung; Anforderungen an die

  • OLG Stuttgart, 12.10.2016 - 3 U 60/13

    Nachbarschutz: Vorliegen einer unzulässigen "besonderen Leitung" bei

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11

    Seitliche Garteneinfassung ist keine "Markise"!

  • LG Berlin, 16.01.2019 - 55 S 46/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

  • OLG Dresden, 30.06.2017 - 5 U 1681/16
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
  • LG Hamburg, 19.10.2016 - 318 T 33/16

    Trimmraum mit Dusche darf nicht als Wohnung genutzt werden!

  • LG Dortmund, 20.10.2015 - 1 S 464/14

    Beschluss einer Eigentümerversammlung bzgl. Beseitigungsanspruchs der

  • AG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 33 C 1451/19
  • LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16

    Wohnungseigentumsanlage: Inanspruchnahme eines kleinen Teils des

  • LG Aachen, 24.01.2020 - 8 O 165/19
  • LG Berlin, 14.03.2019 - 55 S 46/18

    Kein Gastronomiebetrieb in einer Gewerbeeinheit

  • AG München, 14.12.2021 - 1294 C 13676/21

    Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung

  • AG Oberhausen, 02.05.2018 - 34 C 28/17

    Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den

  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 246/18

    Unterlassungsanspruch einer zweckwidrigen Nutzung kann nach Mieterwechsel

  • LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines

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