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   OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14   

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https://dejure.org/2015,27817
OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14 (https://dejure.org/2015,27817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2015 - 9 U 29/14 (https://dejure.org/2015,27817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 9 U 29/14 (https://dejure.org/2015,27817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei-kotz.de

    Autowaschanlage - Schadensersatzpflicht des Betreibers

  • Justiz Baden-Württemberg

    Haftung des Waschanlagenbetreibers für die Beschädigung eines Pkw

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung des Waschanlagenbetreibers bei Schädigung eines PKW wegen dessen (serienmäßiger) Konstruktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Betreibers einer Waschanlage wegen konstruktionsbedingter Schäden an einem bestimmten Fahrzeugtyp

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Waschanlagenbetreiber kann haften, wenn (serienmäßiger) Heckspoiler abgerissen wird

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Spoiler abgerissen - Autowaschanlage beschädigt serienmäßig ausgerüstetes Fahrzeug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Waschanlagenbetreibers für die Beschädigung eines Pkw

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers einer Waschanlage für Schäden am Fahrzeug durch den Waschvorgang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers einer Waschanlage für Schäden am Fahrzeug durch den Waschvorgang

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss nur per AGB reicht nicht - Haftung des Waschanlagenbetreibers für beschädigten Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 146
  • MDR 2015, 1235
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bonn, 25.09.2002 - 5 S 114/02

    Schaden bei der Benutzung einer Autowaschanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14
    Der Eigentümer eines Serien-Pkw rechnet grundsätzlich nicht damit, dass eine Waschanlage - konstruktionsbedingt - Schäden an seinem Fahrzeug verursachen kann, welche wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum Entgelt für den Waschvorgang stehen (ähnlich LG Köln, NJW-RR 2005, 1720; AG Wermelskirchen, NJW-RR 2006, 457; AG Ludwigsburg, NZV 2008, 250; anders LG Bonn, Versicherungsrecht 2003, 1550).

    Eine in einem ähnlichen Fall abweichende Entscheidung eines Landgerichts (LG Bonn VersR 2003, 1550) nötigt nicht zu einer Revisionszulassung.

  • AG Ludwigsburg, 02.11.2007 - 4 C 1536/07

    Ein Autowaschanlagenbetreiber ist bei bestimmten Ausstattungen bzw. Formgebungen,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14
    Oder anders ausgedrückt: Fahrzeuge vom Typ des klägerischen Pkw und Waschanlagen, wie die von der Beklagten betriebene Portalwaschanlage, passen konstruktiv nicht zusammen; die Schadensentstehung ergibt sich aus der Formgebung des klägerischen Pkw und der übrigen Beschaffenheit dieses Fahrzeugs, im Zusammenspiel mit der Wirkungsweise der Waschanlage (vgl. dazu die Formulierung in einem gleichartigen Fall im Urteil des AG Ludwigsburg vom 02.11.2007 - 4 C 1536/07 -, Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Der Eigentümer eines Serien-Pkw rechnet grundsätzlich nicht damit, dass eine Waschanlage - konstruktionsbedingt - Schäden an seinem Fahrzeug verursachen kann, welche wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum Entgelt für den Waschvorgang stehen (ähnlich LG Köln, NJW-RR 2005, 1720; AG Wermelskirchen, NJW-RR 2006, 457; AG Ludwigsburg, NZV 2008, 250; anders LG Bonn, Versicherungsrecht 2003, 1550).

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03

    Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14
    Dabei handelt es sich nicht nur um eine Pflicht, in einer bestimmten Art und Weise tätig zu werden; vielmehr handelt es sich um eine erfolgsbezogene Verpflichtung (vgl. BGH, NJW 2005, 422; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 660, 661).

    Vielmehr hat sie es in der Hand, Fahrzeuge zurückzuweisen, für welche die Waschanlage nicht geeignet ist, oder bei denen - unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der Waschanlage - ein erhöhtes Schadensrisiko besteht (vgl. BGH, NJW 2005, 422, 424).

  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14
    Dabei handelt es sich nicht nur um eine Pflicht, in einer bestimmten Art und Weise tätig zu werden; vielmehr handelt es sich um eine erfolgsbezogene Verpflichtung (vgl. BGH, NJW 2005, 422; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 660, 661).
  • AG Wermelskirchen, 17.11.2005 - 2a C 233/03

    Zu den Erkundigungs- und Informationspflichten des Autowaschanlagenbetreibers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14
    Der Eigentümer eines Serien-Pkw rechnet grundsätzlich nicht damit, dass eine Waschanlage - konstruktionsbedingt - Schäden an seinem Fahrzeug verursachen kann, welche wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum Entgelt für den Waschvorgang stehen (ähnlich LG Köln, NJW-RR 2005, 1720; AG Wermelskirchen, NJW-RR 2006, 457; AG Ludwigsburg, NZV 2008, 250; anders LG Bonn, Versicherungsrecht 2003, 1550).
  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 137/73

    Haftung des Inhabers einer vollautomatischen Waschanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14
    Es ist im Regelfall - ohne ausdrückliche Vereinbarung - nicht davon auszugehen, dass der Betreiber einer Waschanlage dem Benutzer verschuldensunabhängig garantieren will, dass sein Fahrzeug nicht beschädigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.1975 - VII ZR 137/73 -, Rn. 10, zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 04.05.2005 - 9 S 437/04

    Schaden bei der Benutzung einer Autowaschanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14
    Der Eigentümer eines Serien-Pkw rechnet grundsätzlich nicht damit, dass eine Waschanlage - konstruktionsbedingt - Schäden an seinem Fahrzeug verursachen kann, welche wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum Entgelt für den Waschvorgang stehen (ähnlich LG Köln, NJW-RR 2005, 1720; AG Wermelskirchen, NJW-RR 2006, 457; AG Ludwigsburg, NZV 2008, 250; anders LG Bonn, Versicherungsrecht 2003, 1550).
  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    ee) Die pauschal geltend gemachten Auslagen des Klägers im Zusammenhang mit dem Unfall schätzt das Gericht in Ausübung tatrichterlichen Ermessens auf 25, 00 EUR (§ 287 ZPO, ebenso die überwiegende Rechtsprechung z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juni 2015 - 9 U 29/14 -, Rn. 30, juris; vgl. ferner Oetker, in: MünchKomm-BGB, 8. Aufl. 2019, § 249 Rn. 450 m.w.N.; billigend BGH, Urteil vom 04. Mai 2011 - VIII ZR 171/10 -, Rn. 27, juris).
  • LG Itzehoe, 26.01.2017 - 6 O 279/16

    Schadensersatz wegen eines Fahrzeugschadens in einer Autowaschanlage:

    Die Pflicht des Anlagenbetreibers ist dabei nicht darauf beschränkt, in einer bestimmten Art und Weise tätig zu werden, die Verpflichtung ist vielmehr unmittelbar erfolgsbezogen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.06.2015 - 9 U 29/14).
  • AG Hamburg-Blankenese, 22.04.2020 - 531 C 243/19

    Autowaschanlagenvertrag: Haftungsfreizeichnung des Waschanlagenbetreibers bei

    Zur Darlegungs- und Beweislast verweist er auf OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 146 RdNr. 18. Auch das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2004, 962 RdNr. 17) nähme eine erfolgsbezogene Pflicht des Waschstraßenbetreibers an (vergleiche schon OLG Hamburg, DAR 1984, 260).
  • LG Essen, 27.06.2017 - 7 S 188/16

    Haftung des Autowaschanlagenbetreibers bei Fehlen einer Sicherheitseinrichtung

    Die Pflicht des Anlagenbetreibers ist dabei nicht darauf beschränkt, in einer bestimmten Art und Weise tätig zu werden, sondern ist unmittelbar erfolgsbezogen (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 26.01.2017 - 6 O 279/16; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.06.2015 - 9 U 29/14).
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